Agila OP-Kostenschutz - Definition von 'Unfall'

  • Ja, hast du :D


    Generell darum, welche OPs bezahlt und welche ausgeschlosssen werden, gings hier nicht, sondern darum, was in der dreimonatigen Wartezeit bezahlt wird und was nicht. Das sind die drei Monate unmittelbar nach Vertragsbeginn, da gilt der Hund noch nicht als vollversichert.


    Ansonsten schließt die Agila sehr wenig aus (zu den Kastrationen kommen Prothesen, also z.B. künstliche Hüften, Zahnsteinentfernung und Geburtshilfe), und der Hund muss zu Vertragsbeginn gesund und nicht älter als 5 sein, das war es an Einschränkungen.


    Liebe Grüße
    Kay

  • Zitat

    Wenn du auch kein Schreiben ausfüllen mußt, so muß aber der TA genau aufschlüsseln was er gemacht hat ;)


    Ja das hat ja offensichtlich funktioniert. Die haben auch das Röntgen übernommen, weil es direkt vor der Op gemacht wurde. Insofern mache ich mir da keine Sorgen. Und es ist ja nicht so, dass wir ständig etwas haben. ;)

  • Zitat

    Davon ist bei der Agila aber keine Rede, dort geht es nur darum, dass der Hund zum Vertragsbeginn gesund ist.


    Sag' ich doch, dass das eine andere Versicherung betrifft:

    Zitat

    Hier geht es zwar um eine Tier-Krankenversicherung statt einer OP-Versicherung und das bei einem anderen Anbieter aber wird wohl überall ähnlich sein:


    Für die Übernahme der Tierarztkosten gilt für die Allergie allerdings dieselbe Bedingung wie für jede Erkrankung: sie muss erstmals nach Vertragsabschluss und Ablauf der Wartezeit für Krankheiten auftreten.
    Quelle


    Zitat

    Ich schätze, bei der Agila hätte man gute Chancen, Murmelchens theoretische Spondy-OP nach der Wartezeit übernommen zu bekommen. Die Agila schließt ED und HD nicht aus, sie hat auch z.B. bei Mopsbekannten eine Gaumensegel-OP übernommen -- sowas würde sie wohl nicht machen, wenn sie wirklich darauf aus wäre, alles auszuschließen, was zum Zeitpunkt des Vertragabschließen noch unentdeckt in schwächerer Form schlummerte.


    Das Beispiel ist leider nicht aussagekräftig.


    Wurde die Diagnose, wie in dem hier angenommenen Fall, innerhalb der Wartezeit gestellt? Wenn ja: Wurde innerhalb der Wartezeit nach Operationskostenübernahme gefragt?
    Wenn ja: Dann ist es der gleiche Fall.
    Wenn nein (es wurde erst nach Ablauf der Wartezeit gefragt): Wurde der Versicherung mitgeteilt, dass die Diagnose innerhalb der Wartezeit gestellt wurde?


    Im hypothetischen Fall der Spondylose ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht gleich dem Zeitpunkt der Haftung.
    Unfall = Haftung ab Vertragsabschluss
    Andere Fälle = Haftung 3 Monate später


    In meinem Vertrag der Agila steht:
    Bei Operationen infolge von Unfällen besteht Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen ab ....... <Datum 3 Monate nach Vertragsabschluss>
    Versicherungsschutz besteht gemäß den Ihnen bereits vorliegenden Allgemeinen Regelungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV Stand 06/2010) und Produktinformationen.


    AHKV Stand 06/2010 (auf der agila-homepage konnte ich die allerdings nicht finden, deswegen der fressn*-link):
    §8 1. Vertrag und Haftung beginnen mit dem im Versicherungsschein jeweils genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.


    Haftung:
    Haftung bedeutet grundsätzlich, dass jemand für einen Schaden einstehen muss. Die Haftung kann sich dabei aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben.
    Meist setzt eine Haftung ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus. Es gibt allerdings auch eine verschuldensunabhängige Haftung, zum Beispiel die Tierhalterhaftung oder die Produkthaftung.
    Quelle


    Der "Schaden" ist meiner Meinung nach die Krankheit und diese wurde innerhalb der Wartezeit festgestellt. Wäre der Schaden, obwohl er schon vor Vertragsabschluss bestand, erst nach der Wartezeit festgestellt worden müsste die Versicherung natürlich zahlen. Alles rein rechtlich gesehen.


    Sehr interessanter Fall - letztendlich wird´s wohl nur die agila beantworten können, die immerhin sehr kulant sein soll. :)

  • Zitat

    Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis heißt, wie auch bei uns Menschen, etwas Unvorhergesehenes.
    Der Hund rennt über eine Landschaft, tritt in ein Loch und überschlägt sich (Bänderriss oder Bruch) - Unfall.
    Der Hund springt von einem Baumstamm und kommt doof auf, verdreht sich das Bein - Unfall
    Der Hund springt in einen See, unter der Oberfläche (nicht sichtbar) ragt ein Stock in den der Hund springt und rammt sich diesen in den Bauch - Unfall
    Hund tritt in Glasscherbe - Unfall etc.


    ich hol das thema nochmal hoch.
    meine hündin ist seit anfang des jahres bei der agila versichert und ist jetzt in eine glasscherbe getreten und wurde ambulant behandelt (getackert und mehrfacher verbandswechsel).
    aufgrund dieses threads habe ich letzte woche dort angerufen und mitgeteilt bekommen, dass das komplett übernommen wird und hab dann im anschluss die rechnungen hingeschickt.


    heute kam ein brief, dass der schaden nicht erstattet wird mit folgender begründung: "da ambulante behandlung / therapie nicht übernommen wird/werden"


    habe gerade nochmal angerufen und die sachbearbeiterin meinte, dass ein op-kostenschutz nur für op's gilt (chirugischer eingriff) und unfall nur im zusammenhang mit ops erstattet wird.
    ich versteh überhaupt nichts mehr, hat jemand etwas vergleichbares erlebt (scherbenverletzung)?

  • Ich hatte es so im Kopf, das nur Behandlungen bezahlt werden, die unter Vollnarkose behandelt werden müssen. Das war wahrscheinlich bei dir nicht der Fall?

  • Zitat

    Ich hatte es so im Kopf, das nur Behandlungen bezahlt werden, die unter Vollnarkose behandelt werden müssen.


    Ja, richtig. Deshalb heißt es auch "OP"-Versicherung. Schau mal in den Vetragsunterlagen nach. Da ist das genau definiert.
    Es sähe sicherlich in deinem Fall anders aus, wenn dein Hund in Narkose behandelt worden wäre, weil z.B. ein Stück der Scherbe herausoperiert oder unter Narkose die Pfote hätte genäht werden müssen.

  • im Endeffekt ist es kein Drama, dass die Kosten nicht übernommen werden. ich finds nur irgendwie doof so unterschiedliche angaben zu bekommen (ja ich weiß auch agila-leute sind nur menschen).


    hab nochmal die (neue) agila-homepage durchgeschaut (mein vertrag liegt in den tiefen der umzugskisten).
    inzwischen gibt es deutlich bessere definitionen (und damit hat sich das dann erklärt)


    Zitat

    Übernahme aller Tierarztkosten Für chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose und deren Nachbehandlung.


    Zitat

    Ersetzt werden die Kosten einer Operation inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge. Als Operation gilt ein chirurgischer Eingriff unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes.


    Quelle: http://www.agila.de

  • Ja, es muß ein chirurgischer Eingriff sein, mit schneiden und nähen nehm ich an.


    Wir hatten im vorigen Jahr hier mal ein Thema, da wurde einem Hund unter Narkose eine Granne aus der Nase geholt, daß wurde auch abgelehnt.

  • Zitat

    Ja, es muß ein chirurgischer Eingriff sein, mit schneiden und nähen nehm ich an.


    Wir hatten im vorigen Jahr hier mal ein Thema, da wurde einem Hund unter Narkose eine Granne aus der Nase geholt, daß wurde auch abgelehnt.


    Hm. Die Goldimplantation wird zum Glück übernommen, da ist kein Schneiden/Nähen. Schon knifflig, was alles dazugehört und was nicht (aber offensichtlich urteilen sie nicht nach dem Preis :roll: ).


    Liebe Grüße
    Kay

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