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Guten Morgen zusammen,
es geht mal um eine generelle Frage...
Man sittet einen Hund, Hund ist nicht versichert, Hund verursacht einen Schaden.
Wer haftet dafür?
Der Sitter der den Hund zu diesem Zeitpunkt geführt hat oder der Hunde Halter, weil kein Versicherungsschutz vorhanden ist???
Ein Kumpel der sich damit ein wenig auskennt meinte, bei einer leicht Fahrlässigen Handlung, würde der Sitter nicht haftbar gemacht, wenn der Sitter fahrlässig gehandelt hat 50/50 die Kosten aufteilung und bei einer groben Fahrlässigung müsste der Sitte alle Kosten tragen.
Ist das so korrekt?
Wann ist etwas grob Fahrlässig und wann nicht???
Wer haftet für den Schaden, wenn der Hund vor ein Auto rennt und einen Unfall verursacht?
Was passiert bei einer Beißerei unter Hunden?
Was passiert, wenn ein Mensch verletzt wird?Wer ist Haftbar, wenn der Hund keine Versicherung hat?
Der Hundeführer (Sitter) oder der Hundehalter (Besitzer)???Ich bin mal sehr auf eure Antworten gespannt
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mich mal einreih
Mich interessiert das auch weil ich ebenfalls einen Nichtversicherten Hund ausführe
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Ich "sitte" einen Hund. Ich habe die Eigentümerin des Hundes eine "Betreuungsvereinbarung" unterschreiben lassen.
Darin bestätigt sie das der Hund gechipt, versichert ist, und das sie Hundesteuer bezahlt.
falls der Hund jetzt doch nicht versichert ist, muss sie mMn privat bezahlen. -
hallo,
ich würde mal behaupten, dass der halter haftet.
gruß marion
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Wissen tue ich es leider auch nicht, aber
ZitatEin Kumpel der sich damit ein wenig auskennt meinte, bei einer leicht Fahrlässigen Handlung, würde der Sitter nicht haftbar gemacht, wenn der Sitter fahrlässig gehandelt hat 50/50 die Kosten aufteilung und bei einer groben Fahrlässigung müsste der Sitte alle Kosten tragen.
ich würde auch eher zu dieser "Lösung" tendieren.
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Zitat
Wissen tue ich es leider auch nicht, aber
ich würde auch eher zu dieser "Lösung" tendieren.
Für mich klingt das auch plausibel...
Aber wann handle ich grob Fahrlässig???
wann fahrlässig?
und wann nur leicht fahrlässig?Handle ich schon grob fahrlässig wenn ein anderer mit dem Hund spielt und verletzt wird?
Ist es grob fahrlässig, wenn der Hund an der Straße aus dem Halsband rutscht und einen Unfall mit 10 Porsche verursacht? -
Ich vermute hier kommt es auf die Auslegung an.
Wenn man weisst, dass das Halsband zu locker gestellt ist, hätte man das Herausrutschen ja verhindern können, indem es enger gestellt wird???
Könnte vielleicht der eine oder andere gefuchste RA schon als grob fahrlässig auslegen....Schwierig zu beurteilen.
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Zitat
Ich "sitte" einen Hund. Ich habe die Eigentümerin des Hundes eine "Betreuungsvereinbarung" unterschreiben lassen.
Darin bestätigt sie das der Hund gechipt, versichert ist, und das sie Hundesteuer bezahlt.
falls der Hund jetzt doch nicht versichert ist, muss sie mMn privat bezahlen.
Ich fürchte, im Zweifelsfall ist so ein "Vertrag" wertlos. Dass der Hund versichert ist, heißt ja nicht, dass er auch in deiner Obhut versichert ist.Mit hat mal ein Versicherungsmensch gesagt, dass es bei der Fremdhütung nicht zuletzt auf die Privathaftpflichtversicherung des Hüters ankommt.
ZitatHandle ich schon grob fahrlässig wenn ein anderer mit dem Hund spielt und verletzt wird?
Ist es grob fahrlässig, wenn der Hund an der Straße aus dem Halsband rutscht und einen Unfall mit 10 Porsche verursacht?
Zunächst mal: Die Höhe des Schadens (10 Porsche) hat keinerlei Einfluss auf den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig ist vieles, das nicht verboten ist. Beispiel: Mit Flip-Flops autofahren. Ist nicht verboten, aber wenn du einen Unfall baust, weil du mit dem Schuh hängen geblieben bist, wird die Versicherung vermutlich mit der Einrede der groben Fahrlässigkeit bewirken, dass sie nicht zahlen muss.Den Hund ganz in der Nähe einer vielbefahrenen Straße ohne Leine spielen zu lassen, könnte grob fahrlässig sein. Das kann man aber gar nicht pauschal beantworten.
Viele Grüße
Muffin mit Merlin -
Zitat
Mit hat mal ein Versicherungsmensch gesagt, dass es bei der Fremdhütung nicht zuletzt auf die Privathaftpflichtversicherung des Hüters ankommt.
als ich die versicherung für meinen hund abschloß, konnte ich aussuchen, ab er auch versichert sein soll, wenn er von einem sitter ausgeführt wird.
gruß marion
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Schaut mal in eure Privathaftpflicht. Das (gelegentliche) Betreuen eines fremden Hundes ist dort oft mitversichert. Das meinte Muffin :)
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