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Hallo,
ich schildere hier einen Fall und brauche mal Rat oder Tips.
Vor etwa einem Monat lief ich in eine Grünanlage (mit Anleinpflicht) mit meiner angeleinten Hundin. Wenig
später erschien ein Bekannter mit seinem Rüden unangeleint. In der Hundeschule brachte man uns bei, dass möglichst beide Hunde angeleint oder eben nicht angeleint sich zu begegnen haben. Die Grünanlage wird auch von anderen Haltern zum Auslauf nicht angeleinter Hunde genutzt. Als ich also den Bekannten mit dem nicht angeleinten Hund sah, dachte ich mir, lein deinen Hund auch ab. In etwas Abstand folgte ein weiterer Halter und Bekannter meines Bekannten mit einer weiteren, wohl kurz angeleinten Hündin, was mir erst auffiel, als es zu spät war. Ich saß kurz auf einer Bank, um etwas aus meinem Rucksack zu holen, mein Hund und der meines Bekannten begrüßten sich eben artgerecht. Vor mir stand mein Bekannter, meine Hündin lief derweil zu der für mich kurz nicht
sichtbaren Hündin, da verdeckt durch meinen Bekannten, der vor mir stand. Laut Zeugen zeigte meine Hündin vorher eine arttypische Unterwerfungsgeste (auf den Rücken legen), die andere Hündin war locker 5-mal so groß + schwer. Trotzdem biß die andere Hündin ohne erkennbaren Grund meinem Tier in die Brust, schüttelte sie und verletzte sie somit schwer.Die verauslagten Tierarztkosten sind inzwischen vierstellig.
Die gegnerische Versicherung verschanzt sich hinter einem Aktenzeichen aus Frankfurt/Main, nachdem der Halter eines unangeleinten Hundes alle Kosten zu tragen hätte.
Der Hundeführer war nicht der Halter und stand an dem Abend wohl unter Drogen (THC)...
Vor einiger Zeit rühmte er sich in der selben Grünanlage, die Hündin (er ist nicht der Halter) wäre "gefährlich" und "geradeso" vom "Züchter" normal zugelassen worden....
Hat wer Rat?
Vielen Dank im Voraus
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Hast du einen Anwalt eingeschaltet?
Wenn nicht, würde ich das schnell tun....
Erfahrungen habe ich mit sowas nicht.
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Ich glaube da hast du nicht besonders große Chancen. Es mag zwar Fälle geben, wo der unverantwortliche Halter der angeleinten Hund Recht bekommen hat, ich persönlich halte nicht viel davon.
Es tut mir Leid für deinen Hund, aber es herrschte Leinenpflicht und du hast nach dem Ableinen nicht mal richtig aufgepasst. Sorry, ich finde das Lehrgeld solltest du zahlen. In Zukunft den Hund ableinen nur wenn es erlaubt ist und dann nur, wenn du den Hund unter Kontrolle hast.
Was soll denn der andere Halter noch machen? Jaja, Zeugen sagen dies und das. Ist dein Bekannter der Zeuge? Klar hält der zu dir...
Der andere Hund Halter hätte seinen Hund evt. mit Maulkorb sichern müssen, aber in Prinzip war sein Hund gesichtert.
Gute Besserung deinem Hund.
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Hallo,
meines Wissens müsste der HH trotzdem zahlen, denn sein Hund hat nun mal zugebissen. Ich würde wahrscheinlich auch einen Anwalt hinzuziehen, da es ja nun mal um sehr viel Geld geht.
Nur weil einmal anders entschieden wurde, heißt das ja nicht für euch, dass wieder so entschieden wird. Man kann sich zwar drauf berufen, aber das heißt ja noch nichts..Maulkorb fände ich für solche Hunde trotzdem sinnvoll, denn nicht immer kann man mit seinem eigenen angeleinten Hund solche Hunde weiträumig umlaufen und wenn dann wenig Platz ist auf dem Bürgersteig oder so. Naja ich hätte zumindest einen Maulkorb dabei für solch einen Hund.
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Warum sollte jemand bestraft werden, der sich im Gegensatz zum Geschädigten an Gesetze gehalten hat und seine Hündin angeleint hatte. Würde mir das passieren, würde ich dem Halter der zuwider gehandelt hat was husten.
Wenn Leinenpflicht gilt, dann gilt sie. Und wer sich darüber hinwegsetzt begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern hat in meinen Augen auch selbst für Schäden aufzukommen. Mehr als anleinen und kurzhalten kann ich einen Hund auch nicht.
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Du hälst dich nicht an bestehende Gesetze, passt dann auch noch nicht auf und der andere Hundehalter soll dann für deine Unverantwortlichkeit zahlen?
Toll! leider Gottes eine immer weiter verbreitete Einstellung.
Das du hier versuchst dich hinter netten Adjektiven wie "Arttypisch" zu verstecken, hilft im übrigen auch nicht weiter. Wäre dein Hund angeleint gewesen oder hättest du zumindest aufgepasst, dann hättest du diesen Schaden nicht. Manches Lehrgeld sollte man zahlen.
Was eventueller THC Konsum an deinem Unvermögen ändert erschließt sich mir auch nicht.
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Zitat
Warum sollte jemand bestraft werden, der sich im Gegensatz zum Geschädigten an Gesetze gehalten hat und seine Hündin angeleint hatte. Würde mir das passieren, würde ich dem Halter der zuwider gehandelt hat was husten.
Wenn Leinenpflicht gilt, dann gilt sie.
Mit meinem damals leinenaggressiven Hund bin ich extra immer dahin gefahren, wo Leinenpflicht war, um mit ihm an der Aggression zu arbeiten. Und was passierte? Jeder 2. Hund lief frei, wobei die meisten nicht mal abrufbar waren.......
Keine Ahnung, was du jetzt da raushaben willst. Es herrscht Leinenpflicht, du hast abgeleint, es ist schief gegangen, dann musste halt die vierstellige Summe zahlen. Klingt hart, aber Mitleid hab ich da in keinster Weise.
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Nur mal der Fairness halber. Mal angenommen der andere Hund wäre ein kangal gewesen. Was hätte der andere Halter denn tun sollen, ihn auf den Arm nehmen??
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Zitat
Warum sollte jemand bestraft werden, der sich im Gegensatz zum Geschädigten an Gesetze gehalten hat und seine Hündin angeleint hatte. Würde mir das passieren, würde ich dem Halter der zuwider gehandelt hat was husten.
Wenn Leinenpflicht gilt, dann gilt sie. Und wer sich darüber hinwegsetzt begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern hat in meinen Augen auch selbst für Schäden aufzukommen. Mehr als anleinen und kurzhalten kann ich einen Hund auch nicht.
Die deutsche Rechtssprechung sieht das aber dennoch ein wenig anders, wenn ich mich nciht irre. Auch wenn ich vom logischen Standpunkt her völlig zustimmen würde: Vom rechtlichen Standpunkt aus ist es so, dass auch ein angeleinter Hund so gesichert zu sein hat, dass er keine anderen Hunde, wenn auch widerrechtlich freilaufend, verletzen kann.
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Zitat
Die deutsche Rechtssprechung sieht das aber dennoch ein wenig anders, wenn ich mich nciht irre. Auch wenn ich vom logischen Standpunkt her völlig zustimmen würde: Vom rechtlichen Standpunkt aus ist es so, dass auch ein angeleinter Hund so gesichert zu sein hat, dass er keine anderen Hunde, wenn auch widerrechtlich freilaufend, verletzen kann.
Soweit ich weiß, liegt das darin begründet, dass von dem Hund per se eine Gefahr ausgeht. Die Frage ist eher, wieviele Prozent das dann ausmachen könnte. Bei zwei nichtangeleinten Hunden zahlen die Versicherungen i.d.R. 50:50 , auch wenn nur ein Hund derjenige war, der gebissen hat.
Gut, der Hund der TS war nicht angeleint und nicht richtig beaufsichtigt. Das ist blöd gelaufen, aber von der Sache noch verständlich, wenn wirklich gerade ein abgeleinter auf sie zu kam. Insofern sehe ich es auch so, dass ein großer Teil eigenes Verschulden dabei war, aber es würde mich schon interessieren, ob der Halter des anderen Hundes versucht hat, nach ihr zu rufen oder den Hund zu verjagen?
Wenn nicht und es stimmt, dass er sich vorher schon damit rühmte, dass sein Hund gefährlich sei, dann wäre eine Leine wohl kaum genug Sicherung. Selbst mit einem Maulkorb kann ja noch genug passieren. Und in diesem Falle, müsste dann ja auch wieder eine Versicherung aufkommen, weil das grob fahrlässig war.
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