Nachbars Hunde sind sehr aggressiv und bellen am Zaun


  • Doch, das hab ich sehr wohl genau so verstanden! Es fragt sich halt ob sie im Stande ist den andern Hund zu blocken, ich wäre es, und im notfall mit allen mitteln, und DANN wäre Holland in Not!!! Das heist der HH könnte sich auf einiges gefast machen! (Geld technisch, da Vorsat --> angedroht)!
    Wie gesagt, ICH kann aber ned beurteilen ob Kareen sich dazu im stande fühlt!



    Was das OA sagt würde mich auch interessieren!

  • Danke Panama, du hast es absolut begriffen!


    Habe soeben beim Ordnungsamt angerufen. Natuerlich kann die Dame niemandem herumkommandieren, auf welche Strassenseite sie laufen. Und was dieser Bedrohung angeht, soll ich einen Brief an dem Zustaendigen im Ordnungsamt verfassen, und die Geschehnisse in der Strasse beschreiben. Wenn mal tatsaechlich irgendwas passiert, ist zumindest etwas dann schon in der Akte. Unter Umstaenden meldet sich auch das Ordnungsamt bei ihr und sagt ihr, sie soll solche Bedrohungen lassen.


    Es ist uebrigens nicht das erste Mal, das das Ordnungsamt bei ihr eingeschaltet wird. Es haben sich schon andere Nachbarn beschwert.

  • Hilfe Hilfe !!! :???:
    Allgemeinwohl geht doch wohl vor ! Wenn die Hunde die gesamte Nachbarschaft terrorisieren , muss doch jemand mal was tun . Ordnungsamt ist da natürlich die erste Adresse . Wegen der Drohung würde ich evtl. zur Polizei gehen , wenn denn Beweise oder Zeugen vorhanden sind .
    Und zum Thema "guter Wille" : der war doch von Anfang auch nicht bei der Frau erkennbar . Wenn man die Staßenseite wechselt hat das nur den Lerneffekt a la : Ich hab´s wieder geschafft anderen meinen Willen aufzuzwingen . Außerdem ist die Staße doch öffentlich .
    Ich hätte der Alten sowas von was gehustet :hust:

  • Wenn sie sich mal mit ihren Hunden beschäftigen würde und auch auslasten würde könnte sie es hinbekommen das die Hunde nicht so abdrehen....

  • Zitat

    Hilfe Hilfe !!! :???:
    Allgemeinwohl geht doch wohl vor !


    *lol* zum Glück nicht..


    Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


    [Art. 2 Absatz 1 GG]

  • Zitat

    *lol* zum Glück nicht..


    Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


    [Art. 2 Absatz 1 GG]


    War das Ironie ? Wenn ja , kommt mein Autismus wohl wieder durch , denn ich kapier´s nicht . :/
    Was haben Terror und Drohung mit freier Persönlichkeitsentfaltung zu tun ?
    Die Frau schränkt doch "die freie Entfaltung" der TS ein .


    Oder reden wir aneinander vorbei ? :???:

  • Handelt es sich bei dem Weg denn um einen öffentlichen Weg oder ist es womöglich so irgendein Trampelpfad wo es sich halt eingebürgert hat, dass dort alle Ortsansässigen einfach vorbei laufen?

  • Naja, die Frau muss das Bellen der Hunde nicht unterbinden, weil es ihr Grundstück
    ist. Wenn sie sie bellen lässt, weil sie sich beispielsweise sonst nicht sicher fühlt, können
    die Nachbarn sich wahrscheinlich Kopf stellen, wenn sie daran etwas ändern wollen.


    Natürlich Drohungen usw. außen vor gelassen. Ich bezog mich mit dem GG-Artikel nur
    auf das Bellen lassen am Zaun, da ist es gut, dass die Nachbarn nicht erwirken können,
    dass sie die Hunde nur noch im Haus hält beispielsweise. Nicht wegen ihr, sondern wegen
    allen anderen Hundehaltern mit Garten ;)

  • Hallo,


    also ich finde die Äußerung deiner Nachbarin schon sehr frech.


    Würde mich ans Ordnungsamt wenden und mir dort Hilfe und Rat erbitten.Kann nicht sein,dass sie solche Drohungen vom Stapel lässt.......Leute gibt's *Kopfschüttel*


    LG

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