Durchfallen durch Wesenstest.2.Versuch möglich

  • So. Endlich habenw ir einen Termin zum lang ersehnten Verhaltenstest ergattert
    Habe 2 Rotti-Mischlinge und habe von mir aus eine Überprüfung auf Maulkorb und Leinenbefreiung beantragt.
    Nach ganz langem Warten den Winter über kam der erste Termin: Beide Mädels läufig. Nun endlich ein neuer Termin.
    Dummerweise genau einen Tag nachdem ich 2 Wochen Urlaubsvertretung machen muss, was bedeutet dass ich ganz viel Arbeiten muss, und die Hunde in der Zeit Auslauftechnisch wohl etwas kürzer kommen werden.
    Jetzt frage ich mich was passiert wenn die Mädels an dem Tag vielleicht einfach durch etwas Unausgelastetheit nicht ordentlich an der Leine gehen wollen oder der gleichen?
    Und wir sollten dann durchfallen? Darf man dann einen 2. Versuch starten auch nach ggf gezielterem Training?
    Spreche jetzt nicht davon, dass sie sich dort aggressiv aufführen werden, das glaube ich nicht, nur vielelicht etwas übermütig. Sollte die Gefahr bestehen, dass ich den Test dann nicht wiederholen dürfte, würde ich den Termin lieber nicht wahrnehmen und zähneknirschend einen anderen Termin auftreiben, wo vorher für die Hunde alles in geregeltem Rahmen läuft und sie sich völlig ausgeglichen dort zeigen können.
    Achso Bundesland ist NRW

  • Sorry gehört nicht zur Frage aber reines Intresse meinerseits: Warum habt ihr Probleme gehabt einen Termin zum Verhaltenstest zu bekommen?


    Warum hast du Sorgen durchzufallen? Es gibt die Möglichkeit das du nur eine Befreiung erhälts wenn es bei der einen nicht klappt. Unsere Prüferin meinte vor dem Test das wenn es ohne Leine nicht klappt (unserer ist taub) kann man auch nur Maulkorbbefreiung durchführen und du machst die Leinenbefreiung später. Meines wissens kannst du die Prüfung (beide oder eben nur eine) nach einem halben Jahr wiederholen.
    Unsere Prüferin war sehr locker und der Test war wirklich ruhig und entspannt, sie hatte sehr viel Ahnung und es war für unseren Hund kein Problem die "Aufgaben" zu bestehen.

  • Musst du bei der zuständigen Behörde erfragen, ob ihr einen 2. Versuch bekommt.
    Das ist leider von Bundesland zu Bundesland und wie ich erfahren habe auch von LK zu LK unterschiedlich.

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