Hessen - ein Land (bald) ohne Rasseliste?
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so, hier ist mal der gesetzesentwurf, den die spd hessen eingereicht hat
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Hi
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manoo, dann muss hier doch ein 4ter hund einziehen ich will doch so unbedingt einen Rotti
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Das klingt ja alles sehr gut. Schade ist eigentlich nur das die Hunde weiter vor sich hinvegetieren die schon länger als 2 Jahre gehalten werden.
Was ist eigentlich mit den Hunden die vor dem Gesetz auffällig wurden aber keine Auflagen bekommen haben?
Ich wurde ja vor 3 Jahren von einem Schäferhund gebissen und der Besitzer bekam lediglich eine Verwarnung. Nach dem neuen Gesetzt hätte der Hund ja einen Wesenstest machen müssen und da ich mir sicher bin das er den nie bestehen würde müsste er nun eigentlich immer angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Er läuft aber immer noch frei rum. -
rockychamp: Gesetze können nicht rückwirkend angewandt werden.
Die Regelung mit Maulkorb und Leinenzwang gab es bereits vor diesem Gesetz, d.h. der Schäferhundbesitzer würde auch heute evtl nur eine Verwarnung bekommen.LG Kerstin
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Ich finds halt immernoch heftig. Manche müssen zum Wesenstest weil der Hund nur jemanden angebellt hat und dieser Schäferhund hatte damals meinen Hund übel gebissen und mich auch so das ich mehrmals ärztlich behandelt werden musste und antibiotika bekommen habe und trotz einer Strafanzeige und der Anzeige beim Ordnungsamt ist nichts passiert. Der Hund wird tagtäglich geschlagen, verlässt nur extrem selten seinen Zwinger und darf dann frei herum laufen. Mir tut zum einen der Hund sehr leid und ich verstehe nicht wie solche Leute damit durchkommen können. Sie habenmir lediglich die Tierarztkosten für meinen Hund erstattet. Naja, wenigstens müssen sie ihren Hund dann versichern lassen so das auch grössere Schäden abgedeckt sind. Der Betrag damals war recht klein, sonst hätten die das garnicht zahlen können. Deshalb hatte ich auch von einer Klage auf Schmerzensgeld abgesehen weil es mir eigentlich mehr darum ging das der Hund da raus kommt oder zumindest draussen gesichert wird damit das nieman anderem auch passiert.
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Das gehört nicht so richtig hier her, aber ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen...
In meinem Fall geht es um Niedersachsen, aber das lässt sich im Prinzip auf jedes BL mit seinen Gemeinden übertragen.
In Niedersachsen gibt es keine Kampf-, oder Listenhunde mehr und somit auch keine Rasselisten.
Jetzt kommt die eine oder andere Gemeinde aber auf die Idee, bestimmte Rassen nicht in der Gemeinde haben zu wollen. Also wird in der Hundesteuersatzung ein extra Punkt für Kampfhunde eingeführt, mit der entsprechenden Kampfhundeliste und einer extrem überteuerten Steuer.Wenn das Land sagt, es gibt keine Kampfhunde / Listenhunde, wie kann dann eine kleine Gemeinde "ihr eigenes Ding" machen und behaupten es gäbe Kampfhunde???
Kann mir das bitte jemand erklären?
Liebe Grüße
Simone -
Soweit ich weiß geht das steuerlich wohl.
Hier in Erfurt z.B. gibt es ja erst seid 1.9.2011 eine Rasseliste (also in Thüringen meine ich) und trotzdem gibt es seid 2000 eine Rasseliste für Erfurt, mit Hunden, für die erhöhte Steuer gilt. Daran ändert auch die Thüringer Rasseliste nichts. Also auf der stehen 4 Rassen, aber die Erfurter Rasseliste für gefährliche Hunde bezeichnet 12 oder 13 Rassen, die eben als gefährlich gelten und auf die erhöhte Steuer erhoben wird.
Da kann wohl wieder jede Stadt und Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen.
Ich habe mal irgendwo gehört, dass jede Gemeinde soetwas entscheiden darf, sobald ein Bundesland in die Richtung etwas beschlossen hat. Also quasi wenn es in keinem Bundesland Rasselisten gibt gibt es auch keine erhöhte Steuer. Führt ein Bundesland Rasselisten ein darf jede Stadt Deutschlands auf Grund dieser Liste eine "angepasste" Hundesteuer herausbringen.
Ich weiß allerdings nicht mehr, wo ich das gehört habe. Aber da es ja hier in Erfurt auch so ist, stimmt das wohl auch. Leider.
Ich ziehe nach Hessen, wenn es da keine Liste mehr gibt. -
Na das kann ja lustig werden. In unsere Gemeinde gab es bis letztes Jahr keine Listenhund und auch kein erhöhter Steuersatz für diese Rassen. Kaum ist ein Listehund hier angeschafft worden wurde die Steuer dafür angehoben.
600 Euro zahlt man hier für einen Listenhund. 37 Euro für jede andere Rasse.
Sollte dIe Steuer hier, trotz der abgeschafften Liste, so hoch bleiben wird es für uns wohl weiterhin kein Staff geben. Sehe nicht ein der Gemeinde mehr Geld in den Rachen zu werfen nur weil der Hund einer bestimmten Rasse angehört. -
Zitat
Ich habe mal irgendwo gehört, dass jede Gemeinde soetwas entscheiden darf, sobald ein Bundesland in die Richtung etwas beschlossen hat.
DAS würde ich ja noch verstehen!
Niedersachsen hat beschlossen, dass es keine Kampfhunde gibt und somit gibt es auch keine Rasselisten (mehr).
Da kommt eine kleine Gemeinde her und beschließt eine Rasseliste aufzustellen und für diese "Kampfhunde" wird dann auch noch kräftig Hundesteuer verlangt!
Das kann ich nicht verstehen. Das Bundesland sagt "gibt es nicht" und die Gemeinde kann sagen "doch bei uns schon"?
Nee sorry, dat kapier ich nicht.Liebe Grüße
SimonePS: Hier zahlt man für den ersten Hund 75,-, für den ersten Kampfhund (so im Hundesteuergesetz auch benannt) 800,-
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Deutschlandweit.
In Thüringen gab es bisher keine Rasseliste, trotzdem hat man in Erfurt Kampfhundesteuer bezahlt. Seid 2000 schon.
Also sobald EIN Bundesland eine Rasseliste einführt dürfen ALLE Städte und Gemeinden (egal welches Bundesland) Rasselisten machen. -
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