Leinenpflicht

    • Neu

    Hi


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    • Ja, der Hund kann eingezogen werden. Irgendwo in Gesetz steht das der Halter verantwortungsvoll den Hund zu führen hat, und wenn er das nicht macht er die Hundehaltungserlaubnis entzogen bekommt. Also auch wenn er keinen Anlagenhund sein eigen nennt.
      Allerdings denke ich dafür muss man doch schon einiges auf dem "Kerbholz" haben, bis es soweit kommt. Also das das OA sagt die Dame/Herr lernt es einfach nicht obwohl wir schon alle anderen Maßnahmen durchgeführt haben.


    • Meinst Du diesen Fall?


      https://www.dogforum.de/basco-soll-weg-t71039.html

    • Zitat

      Wo finde ich denn Angaben zur Leinenpflicht u.ä.? Wen in meiner Stadt muss ich da fragen oder kann ich das online irgendwo nachlesen?


      Wenn es eine eigene Ortsatzung gibt, ist sie betsimmt online abrufbar. Einfach auf der Website der Stadt nach "Hundehaltung" suchen, meistens findet man dann das passende.


      Ansonsten gilt grundsätzlich die Landeshundeverordnung, die Städte können nur zusätzliche Einschränkungen festlegen.


      Wir haben bei uns das Glück, dass "nur" das Landeshundegesetz gilt und somit nicht wie in einigen Nachbarstädten "Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet".

    • Ich würde nicht nur kucken, ob der Hund am Ende eingezogen werden kann. Wäre nicht der erste Versuch. Ich würde mir von der Stadt nochmal schriftlich kommen lassen, wo Freilaufwiesen / Freilaufflächen etc. sind. Wenn nicht genügend oder nur schlecht erreichbare da sind, dann könnte sich der Gang zum Anwalt evtl. doch lohnen und zwar für die Hundehalter.

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