Offiziell anerkanntes Zuchtbuch?? Was ist das?
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Vielleicht hat jemand von Euch Ahnung. Wir haben eine tolle Unterkunft für den Urlaub 2012 gefunden. Allerdings ungeplant in Frankreich. Nun hab ich mir eben die Einreisebestimmungen für Frankreich angesehen und versteh leider nicht ganz, was ein anerkanntes Zuchtbuch denn sein soll. Ich hab für Kaya einen Abstammungsnachweis. Nun weiß ich aber nicht, ob dieser anerkannt ist.
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne offiziell anerkanntem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten!
Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler mit oder ohne Zuchtbuch und deren Mischlinge sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit offiziell anerkanntem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.
Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen?
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Hi
hast du hier Offiziell anerkanntes Zuchtbuch?? Was ist das?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Meistens sind damit Papiere eines FCI anerkannten Vereins gemeint. Ist auf der Ahnentafel irgendwo das FCI Siegel drauf? Dann sollte sie anerkannt werden.
LG Eva
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Hö? Dann dürft ich jez mit papierlosem Rottweiler garnet nach Frankreich einreisen z.B.?
Ich seh's schon kommen.. ich mach mein restliches Leben nur noch Urlaub in D *lach*. -
@ Muemmel
Soweit ich weiß ist Frankreich tatsächlich so krass und auch nicht zimperlich damit, den Hund einzuziehen, falls du die Dokumente nicht vorweisen kannst.LG Eva
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Zitat
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne offiziell anerkanntem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten!
Hallo,
ich bin gerade richtig erstaunt... da meine Verwandschaft auch in Frankreich lebt und ich deutsche Doggen habe darf ich nun nicht mehr nach Frankreich mit Hunden?LG
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Wow.. dachte so wär nur Dänemark drauf.
Wobei da oben ja stehtZitat[...]der mutmaßlichen Rassen Rottweiler mit oder ohne Zuchtbuch und deren Mischlinge [...]
und ein paar Sätze weiter unten, dass man dann doch den Nachweis brauch. Hä?
Auch überhaupt rein garnet verwirrend oder so. -
Das hier ist die Vorderseite.....links oben ist ein FCI Symbol. Kommt es also auf dieses nur an?
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Ohne Nachweis ist die Einfuhr verboten, sofern der Hund aussieht wie ein Rottweiler oder ein Rotti-Mix.
Ja, wenn das FCI Logo drauf ist, sollte es als offiziell gelten. Ich würde aber sicherheitshalber mal bei der französischen Botschaft oder ähnlicher Stelle nachfragen.
LG Eva
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Sorry.....hätte noch weiterlesen sollen, bevor ich hier die Frage stelle. JETZT hat sich das Thema Frankreich nämlich grad sowieso erledigt.
Die 4 Hauptprobleme:
1.) Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht zwingend anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung kann mit einer gültigen, FCI-konformen Urkunde (Stammbaumurkunde) nachgewiesen werden. Ein Rassenachweis von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein bietet keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diesen akzeptieren. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!American Staffordshire und American Staffordshire Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kat. 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!
2.) In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!
Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!
Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.
3.) In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze „mutmaßliche“ sowie „oder ähnliche“, was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.
4.) Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein „Kampfhund“ aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !!!
Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten. Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sind zudem in Frankreich eher die Ausnahme.
Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur !
Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!!!
Wir fordern auch alle anderen Hundehalter auf, aus Solidarität ebenfalls auf Reisen durch oder nach Frankreich zu verzichten. Nur der wirtschaftliche Druck durch ausbleibende Touristen kann den französischen Gesetzgeber zum Einlenken zwingen.
Arbeitskreis Tierschutz der SPD
in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des
französischen Tierschutzvereins GRAAL und der
CIFAM/France, für deren Unterstützung und
Mitarbeit wir uns bedanken. -
Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen. --> http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article340
Kann man sich darauf verlassen?
Edit: Sorry, dass ich in deinem Theard schreibe... sollte ich besser einen neuen aufmachen?
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