Hund zu spät beim Ordnungsamt anmelden. Strafe???

  • Zitat

    Hallo


    Als ich vor 6 Jahren meinen Hund bei der Hundesteuer in Duisburg angemeldet habe, sagte mir niemand, dass ich den Hund auch beim Ordnungsamt anmelden musst.
    Na ja jetzt habe ich schiß, dass ich eine saftige strafe kriege wenn ich sie jetzt anmelde, Kann einer von euch mir sagen ob es und Wenn ja welche strafe es gibt wenn ich meinen Hund erst jetzt beim Ordnungsamt anmelde. Den Sachkundenachweis mache ich nächste Woche und gechipt und versichert ist Luna auch.
    Ach ja den ganzen Streß habe ich wegen ZWEI cm. Luna ist genau 42cm hoch :hilfe:


    sag mal, als was haste deinen Hund denn vor 6 Jahren gemeldet, dass du erst jetzt nen Sachkundenachweis ablegst? :???:

  • Hallo,


    das wird wohl von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sein. Auch haben teilweise die Städte eigene Regelungen.


    Hast du niemanden im Bekanntenkreis, der für Dich eine Anfrage bei Deiner hiesigen Stadt erfragen kann?


    Notfalls, melde sie neu bei Deiner Stadt an.


    Gruß Grinsekatze1

  • Zitat

    sag mal, als was haste deinen Hund denn vor 6 Jahren gemeldet, dass du erst jetzt nen Sachkundenachweis ablegst? :???:


    Das frage ich mich allerdings auch.



    Wenn das so einfach wäre.


    Im allgemeinen muß man angeben woher man den Hund hat. TH, Name Adresse des Züchters oder Verkäufers, Alter des Hundes usw.


    Da fällt dann schon auf, daß sie dazu keine Angaben machen kann bzw. wird bemerkt, daß der Hund seit 6 Jahren bei ihr ist.


    Übrigens kann das OA sich auch Information beim Finanzamt einholen.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Ich würde bei 2-3cm auch nichts machen. Das fällt sowieso keinem auf, da müsste ja schon wer weiß was passieren, dass das überprüft wird und wenn, naja, wie die anderen schon sagten, haste dich halt vermessen.


    Teddy lief früher auf dem Campingplatz zu dem wir immer fuhren auch mit 44cm, weil die nur bis 45 in bestimmten Bereichen erlaubt waren, aber eigentlich hat er 48cm. Ist nie jemandem aufgefallen :smile:

  • Hallo zusammen.


    Ich habe mich beim Ordnungsamt erkundigt:


    1. Auch wegen 2 cm muss man den Hund beim Ordnungsamt anmelden Natürlich mit dem Sachkundenacheis.
    2. Eine Strafe bekommt man NICHT !!! ( Außer man wurde schon ein paar mal erwischt.)


    Ist mir aber jetzt auch egal, ich war grade beim TA und habe die Sachkundeprüfung gemacht. Muss den ganzen Kram noch kopieren und dann hat sich das auch erledigt. :gut:

  • In NRW muss man Hunde bei der Stadt anmelden zwecks Hundesteuer.
    Dann bekommt man idR von der Stadt einen Hinweis, dass der Hund unter die 20/40-Regelung fällt (wenn man bei Schulterhöhe was darüber angegeben hat) und man einen Sachkundenachweis und Versicherung erbringen muss.
    Bei uns hat das die Stadt alles erledigt, aber ja, man muss sie auch beim OA anmelden. Allerdings würd ich ebenfalls wegen 2cm keinen Aufstand machen...

  • Eine Bekannte von uns musste ihren Labbi auch beim Oa melden, als diese 20/40 Regelung kam. Sie musste dann auch einen Sachkundenachweis und Versicherung abgeben. Die wollten die Herkunft von dem Hund aber gar nicht wissen.


    Wir haben unsere hier auch nur Steuerlich angemeldet. Aber bei usn gibt es die andere Regelung auch nicht.
    Ich meine in München musste sie auch nur Steuerlich gemeldet sein.


    Lg
    Sacco


  • Falscher Fehler
    Dürfen tun sie es eigentlich nicht, machen es aber
    Das OA darf dem Finanzfutzis garnix geben, umgedreht genauso dat fällt unter öhm Behördendingens ( muss ich nachsehen wie das genau heisst)
    Datenabgleich is nicht ^^
    Ich hatte meine Hunde beim OA gemeldet und sollte dann son Häckchen machen das die das zum Datenabgleich nutzen dürfen, habe ich nicht gemacht. Meine Hunde sind zwar steuerlich richtig angemeldet aber aus Prinzip: Nein! Da bin ich ja Querulant in Reinstform
    Also: Keine Kreuzchen an so Sachen machen :p

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