Hundewarnschild am Gartenzaun?
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Hallo,
kann mir einer von Euch sagen, ob man ein "Warnung vor dem Hunde" (o.ä.) Schild anbringen muss, wenn man Hausbesitzer ist und ein Hund im Garten rumturnt?
Ich bin der Meinung, mal sowas gehört zu haben und da mein Hundi oft bei meinen Eltern gesittet wird, wäre es vielleicht gut zu wissen...
Danke schon mal im Voraus. :freude:
Sandra
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Hallo Sandra,
ich habe sicherheitshalber solch ein Schild angebracht, aus dem selben Grund wie Du ... habe irgendwo gehört, dass man das muss. Bin aber auch der Meinung, dass es nicht schaden kann solch ein Schild zu haben! lg -
Es emphielt sich ein Schild anzubringen. Damit muss bei einem Zwischenfall dem Geschädigten eine Mitschuld zugerechnet werden.
Laut verschiedener Urteile kann es ruhig ein humorvolles Schild wie "ich brauche drei Sekunden bis zur Tür, und Du"?Schilder sind im Schadensfall aber längst nicht für alle Gerichte von Belang.
Gruß
Wakan -
Stimmt leider, böse Falle:
ZitatJeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat.
Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, daß derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muß sich im Falle einer Hundebißverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt.
LG Memmingen AZ: 1 S 2081/93
Was das Recht so hergibt......Grüße
Herbert & Bellini -
Grad erst gab es einen Vorfall, wo jemand ein Grundstück, das von einem achtsamen DSH bewacht wurde, betreten hat und vom Hund verletzt wurde. Das "Opfer bekam Recht zugesprochen, da das Schild nicht lesbar genur war ( es stand mitten auf dem Grundstück und es stand ein Auto davor) und das Grundstück nicht "ausreichend" (Tür war nur angelehnt) gesichert war. Da hieß es, das Schild muss DEUTLICH les- und sichtbar sein und das Grundstück muss so gesichert sein, dass z.Bs. ein kleines Kind nicht einfach rauf kann, Tür verschlossen ist o.ä.. In dem Fall war aber der Hund bekannt "Terretorial"-Aggressiv bzw. hat seinen Bewacher-Job ernst genommen. Es kommt sicher darauf an, wie ein Hund sich verhält, wenn jemand aufs Grundstück kommt, aber ein Schild am Gartenzaun schadet nie. Lt meines Onkels, der mal bei der Polizei war, soll es sogar Einbrecher abschrecken, wenn ein großer bewachender Hund angekündigt wird. Er hat immernoch vorne ein Schild "Achtung vor dem bissigen Hund", dabei ists "nur" ein Teckel! ;-)
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Hallo an Alle.
Halb zum Thema....in unserer Siedlung sind schmale Reihenhäuser mit entsprechend noch schmalerer Grundstücken. Die Eigentümer bevorzugen offene Gärten, ohne trennende Zäune.
Eine Familie hat eine agressive Jack Russel Hündin, und um noch einen Drauf zu setzen, aus dem gewollten Wurf (Vater auch Jack Russel, leider auch agressiv...) einen Sohn (ratet mal mit welchem Wesen )
behalten. Kurze Rede, langer Sinn... diese beiden toben sich in allen Gärten aus, und nicht alle haben hundesichere Törchen, bzw. diese offen...Wenn ich dann mit meiner LAbbi-Hündin (angeleint) vorbei ziehe, geht das HAUHAUHAU und GRRRRRRRRRRR los. Die beiden rennen zum Törchen und versuchen aus dem GArten zu entfliehen.
Hilfe!!! Ich hab immer Angst, dass es einem / oder beiden mal glückt.
Frauchen ist unverständig. Andere J.R. Besitzer haben ihr schon gesagt, He pass auf deine beiden auf, die sind agressiv.... Die bedrohen auch andere JR und der Rüde hat schon einer Dogge in die Nase gebissen (Dogge angeleint, Rüde auf der Wiese freilaufend..)
Aber das ist ein anderes Thema.Wie sieht denn da wohl die Rechtslage aus, wenn einer der beiden entwischt und meinen LAbbi attackiert und beißt??
LG Bellie
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Wir haben das hier:
liebe Grüße
Ella[/url]
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Deshalb sind bei uns selbst Gartentüren und Tore abgeschlossen :wink:
Aber - nach eigenen Erfahrungen - gibt es Deppen, die da drüber klettern... und dann auf Nachfrage schulterzuckend sagen: "Klar bin ich darüber geklettert, wie hätte ich denn sonst reinkommen sollen?"
Dass man den Klingelknopf benutzt, scheint noch nicht zu allen durchgedrungen zu sein...
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Ach ja, und falls ihr den Post-/Zeitungskasten am Haus habt, ist ein Briefträger nicht verpflichtet zuzustellen, wenn ein bissiger Hund angekündigt wird...er würde ja seine Gesundheit/Sicherheit gefährden, wenn er es betritt und dann der böse Wachhund kommt... (DAS Problem hatte mein Onkel, nachdem er sich wunderte, warum die Post garnicht zugestellt wurde....) :wink:
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Hallo nochmal an alle!
Vielen Dank für die Antworten und Kommentare.
Also die Pforten bei meinen Eltern sind mit einem Riegel gesichert, so dass man die nicht einfach aufgestossen bekommt und der Briefkasten steht direkt an der Pforte -Briefträger muss das Grundstück nicht betreten. (Ausser er bringt ein Päckchen :wink: )
Ella: Dein Schild ist super
Danke auch für den Gesetzestext. Gut sowas auch mal nachlesen zu können.
Ich habe mir gerade ein Bastelbuch für Holzarbeiten gekauft, in dem ein Warnschild drin ist. Und zwar nimmt man eine Gartenzaunlatte, oben drauf kommt ein Hundekopf und an der Latte hängt dann ein Knochen, auf dem dann steht: Achtung Hund! o.ä.
Das werde ich meinen Eltern jetzt erstmal basteln, damit alle die, die nicht schon durch das Bellen den Hund bemerken es wenigstens nachlesen können :wink:
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