Hundewarnschild am Gartenzaun?

  • Bellie,


    die Rechtslage ist 100 % auf Deiner Seite. Freilaufender Hund in bebauten Gebieten ist laut Landeshundegesetz NRW nicht erlaubt. Gut, Deinem Hund wird es wehtun, aber die Kosten muß der gegnerische Hundehalter übernehmen.
    Ich würde dann schon auch eine Anzeige beim Ordnungsamt machen, zwar mit einer Träne im Knopfloch wegen Hundehalter gegen Hundehalter, aber trotzdem.


    Grüße
    Herbert & Bellini :evil: darf ich jetzt keine Jogger mehr jagen, Herbert?

  • Hi Bellini,
    scheinst ja echt Ahnung zu haben, deshalb mal eine Frage.
    Mir wurde gesagt, dass ein Schild mit Wortlaut „Vorsicht bissiger Hund“ bei einem evtl. Beißunfall rechtlich eher als negativ gewertet wird, da der Besitzer ja schon vorher wusste, dass sein Hund bissig ist.


    Wir haben ein Schild mit Aufschrift „Achtung freilaufende Hunde“, Klingel und Briefkasten vor dem Gartentor. Würde es etwas bringen, noch zusätzlich „Betreten auf eigene Gefahr“ anzubringen?
    Ich glaube als Hundebesitzer ziehst Du immer den Kürzeren wenn Hund Mensch beißt.


    Doris

  • Jaaaaaa Doris, hmmmmm, t, danke, :wink:


    100% rechtsverbindliche Auskünfte sind natürlich immer ein Problem.
    Ich hab Deine Frage mal umformuliert und ins Juraforum gestellt. :help: Bin da für die Zukunft sehr an 0% Haftung interessiert, mal sehen was da so rauskommt.


    Grüße
    Herbert & Bellini :evil:

  • hmmmmh....


    Funkklingel und Gegensprechanlage am Gartentor in einer Höhe, wo man nur mit deutlicher Anstrengung drüber klettern kann: "Betreten für Unbefugte nicht gestattet" Wie wäre so was?

  • :winken:
    Danke BELLINI :gut:
    Da werd ich gleich mal ein Schild selbst entwerfen wo die Punkte a-c Drauf stehen. Punkt d ist immer ausgeführt.


    Gruß Gina

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