Kann uns ein TH Hund weggenommen werden?

  • Hallo liebes Dogforum,


    Nach meinem letzten Beitrag haben wir uns viele Gedanken gemacht und haben uns letzten Endes für einen Hund aus dem Tierheim entschieden, welchen wir voraussichtlich am kommenden Wochenende mitnehmen wollen. Es handelt sich dabei um einen Terrier-Mix.


    Nun zu unserem größeren Problem:
    Als wir gestern im Tierheim waren gingen wir wieder mit unserem Liebling aus, als wir dann beim Rückweg darauf aufmerksam gemacht wurden, dass die eigentliche Besitzerin des Hundes bzw. eher deren Vater im Tierheim anrief und sich darüber informierte, ob sie den Hund wiederhaben könnten. Dabei stellte sich heraus, dass der Hund wohl zum einen jünger als gedacht war und die Ersthalterin ihn an zwei weitere Personen gab, bevor er angeleint und zurückgelassen wurde.


    Die Ersthalterin gab den Hund an einen Freund weiter, da sie aufgrund eines Umzuges den Hund nicht mitnehmen durfte. Daher ist bei ihr schonmal keine Absicht vorhanden. Derjenige, der ihn dann hatte, gab ihn wohl ebenfalls weiter, wodurch der Hund dann ausgesetzt wurde. Soweit bekannt ist gibt es auch keinen Vertrag zwischen der Erstbesitzerin und dessen Freund oder zwischen diesen Freund und den nächsten Besitzer. Theoretisch hat also die Erstbesitzerin des Hundes weiter Anrecht auf ihn, sollte diese den Hund zurück wollen.


    Fakt ist aber, dass er vor dem Tierheimaufenthalt keinen Chip hatte. Damit fehlt schonmal ein Aussagekräftiger Beweis. Laut Aussage der Dame des Tierheimes kann die Ersthalterin den Hund nur dann für sich benaspruchen, wenn es einen Kaufvertrag gibt. Nach ersten Erkenntnissen durch den Vater dieser Halterin gibt es diesen wohl auch nicht. Sollte dieser vorhanden sein, müsste der Besitzer aber etwa 1.500€ an das TH bezahlen, darunter auch unsere eigenen Kosten für die Besichtigung und Ausführung des Hundes.


    Grundlegend sieht es daher zwar nicht schlecht aus, trotzdem bereiten uns einige Fragen Bauchschmerzen und ich hoffe nun, dass ihr uns auf diese vielleicht eine Antwort geben könnt:
    1. Sollte Sie einen Vertrag und das Geld aufbringen können: Wäre es tatsächlich legitim, wenn uns der Hund weggenommen wird, auch wenn er bereits bei uns ist?
    2. Wenn die Dame nachträglich einen Vertrag findet und zahlen könnte, wäre er dann auch weg?
    3. Wenn es keinen Vertrag gibt: Gehört er dann definitv uns?
    4. Gibt es irgend ein Gesetz, dass ein Hund automatisch nach einer gewissen Zeit uns gehört, wenn sich der Erstbesitzer nicht meldet oder die Beweise und oder das Geld aufbringen kann?
    5. Wenn der Besitzer einen Beweis erbringen kann, aber das Geld noch nicht, kann er sich tatsächlich auch nach einiger Zeit den Hund holen?


    Hoffentlich könnt ihr uns helfen. Aktuell sind wir wegen der Sache ziemlich angespannt.

  • Wie lange sitzt der Hund denn nun schon im Tierheim?


    Du schreibst, die eigentliche Besitzerin kann den Hund auf Grund neuer Wohnumstände nicht halten, was will sie dann mit dem Hund? Ihn wieder den Idioten geben, die ihn ausgesetzt haben?

  • Wie die ganze Sache rechtlich aussieht, kann ich leider nicht sagen. Ich weiß, dass unser Tierheim die Tiere erst nach 2 Wochen vermitteln darf. In den 2 Wochen hat der "alte" Besitzer Zeit sich zu melden.
    Ist echt eine blöde Situation! Ich drück euch die Daumen, denn wer so achtlos einen Hund einfach weggibt, sollte ihn nicht wiederbekommen....

  • Also in der Regel ist es so, dass nach 3 Monaten (manchmal auch schon nach 6 Wochen, je nach Stadt/Bundesland?) die Fundhunde in den Tierheimbesitz übergehen. Danach hat der Besitzer dann eigtl. kein Anrecht mehr auf den Hund.

  • hallo,


    ein halbes jahr nachdem ihr den hund aus dem th geholt habt, kann sich der ersthalter melden und den hund zurückfordern. er müßte euch alle, bis zu dem zeitpunkt entstandene, kosten erstatten.


    gruß marion

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Seit Mai sitzt er im TH.


    Über die genauen Umstände wieso sie ihn wiederhaben will und wie es gelöst werden soll wissen wir aktuell noch nichts. Fakt ist, dass die Anfrage kam, der Vater aber auch darauf hingewiesen wurde, dass er sich aktuell in der Vermittlung befindet und "Leute" (also wir) ihm ein sehr schönes Zuhause geben könnten. Zudem wissen wir eben auch noch nicht, ob es definitiv keinen Kaufvertrag gibt oder die Besitzer das Geld aufbringen könnten und würden.


    Wir sind einfach nur ziemlich hin- und hergerissen, was wir nun tun sollen. Immerhin wären wir auch nicht wenig betroffen, wenn uns der Hund wegen garnichts (kann man hier ja wirklich sagen) weggenommen werden würde.


    Swoody:
    Wir wissen ja nichtmal, ob die Besitzerin den Hund nicht lieb hatte. Nach unseren Infos musste sie nach Hamburg zwecks einer Ausbildung ziehen und hat ihren Hund nicht in die Wohnung nehmen dürfen. Sie dachte wohl auch, dass sie den Hund mit einem Freund in gute Hände gibt, war sicherlich auch sehr geschockt über die Situation und hatte eben deswegen angefragt. Ich sehe daher weniger eine böse Absicht dahinter, denn eigentlich hat sie ja den Hund nicht ausgesetzt und wollte ihn eher ein schönes Zuhause geben. Grundsätzlich ist es sicher auch für sie eine dumme Situation.


    rotti-frauchen:
    Das klingt so ähnlich, wie ich es auch gehört habe. So wie es aussieht kann die Besitzerin wohl durch Umstände den Hund durchaus wiederbekommen, sont hätte uns das die Dame vom TH wohl auch anders gesagt. Vielleicht hilft es ja: Es geht um das Land Sachsen.

  • Zitat

    hallo,


    ein halbes jahr nachdem ihr den hund aus dem th geholt habt, kann sich der ersthalter melden und den hund zurückfordern. er müßte euch alle, bis zu dem zeitpunkt entstandene, kosten erstatten.


    gruß marion


    Nicht ganz, ein halbes Jahr nach Einlieferung ins TH hat der Besitzer eines Fundhundes rechtlich die Möglichkeit ihn zurück zu fordern. Recht am "Fundgegenstand" beginnt zeitlich ab dem Auffinden.


    Die Frage ist allerdings ob die Dame überhaupt noch ein Recht an dem Hund hat, sie hat ihn ja wohl verschenkt und von der Person wurde er ausgesetzt. Sie hat das Eigentum abgegeben und das war es eigentlich mit ihrem Recht auf den Hund.

  • Helfstyna:


    Daran dachte ich auch. Allerdings könnte man das wohl eher wieder nur durch Zeugenaussagen beweisen. Gründsätzlich kann sie ja auch behaupten, dass der Hund nur zur Pflege weitergegeben wurde, dann wäre es ja schon noch ihrer.


    Aber: Ich vermute stark, dass sich das Tierheim über alle Eventualitäten informiert hat und bereits weiß, wie hier verfahren wird. Da uns eben nicht gesagt wurde, dass sie definitv kein Anrecht auf den Hund hat, weil sie ihn nach ihren Aussagen weggab, denke ich schon, dass sie sich ihn wiederholen kann, sonst hätten sie es uns sicher anders gesagt oder uns erst garnicht verrückt gemacht...

  • Zitat

    Nicht ganz, ein halbes Jahr nach Einlieferung ins TH hat der Besitzer eines Fundhundes rechtlich die Möglichkeit ihn zurück zu fordern. Recht am "Fundgegenstand" beginnt zeitlich ab dem Auffinden.



    wir hatten ja auch einen fundhund übernommen und uns wurde das so gesagt und so stand es auch in unserem vertrag. wie auch immer. ich denke aber, dass es kaum jemanden geben wird, der dieses recht in anspruch nimmt, denn es kommen ja doch einige nicht unerhebliche kosten auf ihn zu.


    gruß marion

  • Halten wir also fest:


    Der Besitzer kann das Tier bis November (Eingang ins Tierheim: Mai 2011) noch zurückholen, wenn er zum einen ein Beweis und alle Kosten auf sich nimmt (Tierheim + unsere Kosten). Ich vermute auch mal, dass er zum Zeitpunkt der Beantragung dann auch das Geld haben muss, oder? Und wie findet man dann eigentlich unsere Kosten heraus, wenn wir diese zB nicht freiwillig geben würden?


    Gibt es da eigentlich Paragraphen zu diesem Thema?

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