Kann uns ein TH Hund weggenommen werden?
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Swoody:
Wir wissen ja nichtmal, ob die Besitzerin den Hund nicht lieb hatte. Nach unseren Infos musste sie nach Hamburg zwecks einer Ausbildung ziehen und hat ihren Hund nicht in die Wohnung nehmen dürfen. Sie dachte wohl auch, dass sie den Hund mit einem Freund in gute Hände gibt, war sicherlich auch sehr geschockt über die Situation und hatte eben deswegen angefragt. Ich sehe daher weniger eine böse Absicht dahinter, denn eigentlich hat sie ja den Hund nicht ausgesetzt und wollte ihn eher ein schönes Zuhause geben. Grundsätzlich ist es sicher auch für sie eine dumme Situation.Naja...wenn ich meinen Hund schon abgeben muss, warum auch immer, achte ich doch darauf wo er hin kommt. Wenn ich der Person nicht 100% vertraue, mach ich einen Kaufvertrag. Wenn sie ihn so liebt, hätte sie sich auch mal nach dem kleinen erkundigt. Dann hätte sie nicht erst nach 4 Monaten festgestellt, dass der Hund weg ist... das ist meine Meinung...
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Jap, eine Gewisse Wahrheit liegt da schon dahinter und in Schutz nehmen will ich sie ja nicht. Aber das "Feuer eröffnen" wäre sicherlich auch gemein. Man weiß ja nie, inwieweit sie Kontakt mit dem Besitzer noch hatte etc...
PS: Er ist ja erst seit Mai im TH. Da wir vermuten, dass er auch seinen jetzigen Namen damals nicht hatte, gestaltet sich die Suche wohl eher schwierig für sie. Am Ende kam es dann wohl zu dem Hinweis durch das Internet.
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Der Besitzer kann das Tier bis November (Eingang ins Tierheim: Mai 2011) noch zurückholen, wenn er zum einen ein Beweis und alle Kosten auf sich nimmt (Tierheim + unsere Kosten). Ich vermute auch mal, dass er zum Zeitpunkt der Beantragung dann auch das Geld haben muss, oder? Und wie findet man dann eigentlich unsere Kosten heraus, wenn wir diese zB nicht freiwillig geben würden?
die kosten des th muß er nicht zahlen, wenn das th euch den hund verkauft hat - denke ich.
eure kosten könnt ihr durch quittungen nachweisen. also alle kassenzettel auf dem tiermarkt aufheben, ta rechnungen, kaufpreis beim th, usw.viel glück für euch und den hund.
gruß marion
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Hmhh, entspann Dich erstmal....
Red mit dem Tierheim, ob sie diesen Hund lieber bei Euch sehen, oder bei der Vorbesitzerin.
So leid es mir tut, ich glaube, rein rechtlich spielt Ihr bei dieser ganzen Geschichte nicht die erste Geige.Eigentlich gibt es hier zwei "Rechtsfälle", so wie ich es sehe:
1. Die Frage, ob das Tierheim einen Hund zurückbehalten darf, solange die entstandenen Kosten nicht gedeckt sind.
Dürfte rechtlich ähnlich sein wie in der Autowerkstatt: "Reparatur nur gegen Barzahlung". Heißt, solange die Rechnung nicht geblecht ist, kriegste Dein Auto nicht.
Ob dieses "Pfandrecht" bei einem gemeinnützigen Verein als Gläubiger anwendbar ist, weiß ich nicht.2. Ihr bei der Sache: da sehe ich es strenggenommen so, dass man nichts "verkaufen" oder verschenken kann, was einem nicht gehört. Das Tierheim war dann zwar Besitzer des Hundes, aber nicht Eigentümer, womit der Vertrag mit Euch ganz einfach nichtig wäre. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Also, erstmal mit Tierheim reden, ob die einen Anwalt haben und wie mutig die sind. Wenn die Leute dort voll auf Eurer Seite sind, dann macht doch einfach einen Vertrag mit denen als Pflegestelle. So wie Du schreibst, wird es schwierig sein Eure Kosten abzurechnen. Als Pflegestelle des Tierheimes aber nicht....
Damit summieren sich die Kosten schnell, Ihr könnt den Hund erstmal so nehmen wie geplant. Damit ist Euch geholfen. Ob und wie das Tierheim letztendlich an sein Geld kommt, ist deren Sache.
Es ist ganz einfach so: entweder sie bestehen darauf, dass die vorherige Eigentümerin 1500 Euro blecht. Dann will die auch ihren Hund zurück, schon aus Prinzip. Oder sie machen mit ihr einen Vergleich mit Verzichtserklärung, verlangen nur die übliche Abgabegebühr und das wars.
Ruf doch mal Deine eigene Rechtsschutz an und frag nach: Sag einfach Du hast etwas von jemandem gekauft, wo sich hinterher rausstellte, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer war und willst wissen was Du tun sollst. Mit ein bißchen Glück ist dann die erste Rechtsberatung abgesegnet. Würd ich versuchen....
Denn das was ich geschrieben hab, ist keine Rechtsberatung und ich übernehm auch keine Garantie, es ist meine Meinung mit meinem Rechtsverständnis....
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Ich weiß natürlich, dass es keine Rechtsberatung gibt, aber vielleicht steht das ja auch irgendwie im Gesetzt geschrieben?
Dass wir hier wirklich am Ende die sein könnten, die das Nachsehen haben, wissen wir ja bereits. Wenn sie den Hund will und die Kosten begleicht, hat sie das Vorrecht - allerdings nur dann, wenn sie auch einen Kaufvertrag hätte. So wie ich das Verstanden habe wäre dies die einzige Möglichkeit eines Beweises und würde daher für sie bedeuten, dass sie den Hund nicht bekommt, sollte sie keinen Vertrag haben, wonach es aktuell aussieht.
Wir werden uns sowieso nochmal informieren. Aktuell finde ich es schon beruhigend, was ich hier so lese. Wir hatten immerhin auch schon Angst, dass uns der Hund nach einer längeren Zeit schon abgenommen werden könnte - nach z.B. einem Jahr, etc. Aber so scheint es ja auf jeden Fall nicht zu sein.
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Die anwendbaren Vorschriften für eine Fundsache (also auch -hund) findest du in §§ 965 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Ich würde mir an deiner Stelle nicht zu viele Sorgen machen. Die ursprüngliche Besitzerin will ja hoffentlich nur das beste für ihren Hund... Im Übrigen ist es äußerst fraglich, ob sie die Kosten für die Unterbringung übernehmen will/kann. Überschlagsmäßig kostet die Unterbringung im TH pro Tag ca. 10 € zzgl. TA-Kosten. Also wäre sie bei 90 Tagen mit Sicherheit mit mindestens 1.000 € dabei. Und ob ihr der Hund nach der Vorgeschichte das Geld wert ist?!
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eine sehr blöde situation für euch, vielleicht auch für die vorbesitzerin.
ist denn möglich mit der vorbesitzerin in kontakt zu treten? ist ja möglich das sich dadurch alles zum guten wendet.
wir wissen leider nicht wieviel die vorbesitzerin noch von ihrem hund mitbekommen hat.
es kann ebenso gut sein, dass sie nichts von der weitergabe wusste.
mein jetziges pferd war auch für geraume zeit verschollen und ich musste lange nach ihm suchen, bis ich ihn (in einem elendigem zustand) wieder gefunden habe.wenn die vorbesitzerin dann immernoch uneinsichtig ist, kannst du dir weiterhin gedanken um das rechtliche machen. ich an deiner stelle würde zunächst den kontakt mit ihr suchen.
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Wäre ich in deiner Situation, würde ich den Hund erst mitnehmen wenn die Situation mit der ehemaligen Besitzerin geklärt ist. Ich denke das schont alle Nerven, auch die des Hundes. Wäre denke ich auch für euch, wie auch für den Hund, nicht so schön wenn sich zuerst alle andeinander gewöhnen und der Hund dann doch wieder weg muss, weil die Vorbesitzerin ihren Anspruch geltend macht. Unter den derzeitigen Voraussetzungen würde ich den Hund nicht zu mir nehmen.
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Hey ihr lieben,
nicht so gute Nachrichten. Das Tierheim hatte angerufen und uns folgendes mitgeteilt:
1. Hat sie gesagt, dass wir den Hund nicht mehr besuchen dürfen, solange die Sache nicht geklärt ist
2. Ist wohl irgendwie doch die Möglichkeit für den Besitzer da, zu beweisen, dass er ihnen gehört
3. Muss durch den Chef, der wohl auch rechtlich Fit ist, die Sache abgeklärt werden
4. Ich werde angerufen, wenn es was neues gibt, bis zur Aufhebung des „Verbotes“ dürfen wir ihn aber nicht ausführenSieht also erstmal nicht mehr so toll aus...
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hallo,
ich finde die entscheidung des th doch sehr vernüftig und im sinne des hundes. ein ständiges hin und her wäre für alle seiten doch auch kein zustand.
wenn ihr den hund dann doch noch bekommt, ist die freude groß, wenn nicht, dann gibt es sicher irgendwo "eueren hund" der schon auf euch wartet.gruß marion
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