Kann uns ein TH Hund weggenommen werden?

  • Sicherlich ist es vernünftig. Allerdings haben wir uns ihn ausgesucht und er ist ja schon der dritte Hund, den wir dann nicht bekommen würden, da es mit zwei zuvor schon nicht aus unterschiedlichen Gründen geklappt hatte. So langsam wird man da auch müde und so wirklich dann noch zu hoffen, dass sich irgendwann ein anderer findet, ist langsam nicht mehr schön...

  • Das glaub ich dir gern.
    Nur was sind die Alternativen?


    Trotz allem finde ich das Vorgehen des Tierheims korrekt.
    Netter zumindest, als euch im Glauben zu lassen, dass schon alles klappen wird.

  • Die Frau hat aktuell noch nicht bewiesen das es ihr Hund ist und kann schon Forderungen stellen??


    Wie geht denn das?? Oder kann ich auch einfach behaupten,das ein Hund mir gehört dann kann dann erstmal ne Zeitlang dem Tierheim anweisen geben??


    Meiner Meinung nach hat die Frau gar nichts zu sagen,solange sie nicht beweist das der Hund ihr ist.

  • Naja, eigentlich stellt die Frau ja keine Anweisungen. Es liegt jetzt eher am Tierheim, die der Meinung sind, dass die Erstbesitzerin erstmal beweisen darf, ob es ihr Hund ist. Da ja die Chance besteht, dass sie es kann und eben auch das Geld aufbringt, hätte sie das Anrecht. Um dann zu vermeiden, dass sich der Hund (weiterhin) an uns gewöhnt und wir an ihn, wollen sie die Vermittlung also erstmal auf Eis legen. Stand Sonntag war wohl noch nicht klar, ob die Frau den Hund überhaupt wiederhaben möchte, da ihr ja auch über den Vater mitgeteilt wurde, dass er sich in der Vermittlung befindet. Sie hat sich wohl nun dafür entschieden, dass sie den Hund wiederhaben will. Ich vermute auch, dass sie bereits über den zu zahlenden Betrag bescheid weiß. Warum sie nun den Hund unbedingt wiederhaben will und wo er wohnen soll haben wir keine Ahnung. Die Frage ist, auch wenn sie ihn ja nicht ausgesetzt hat und sicher auch nur wollte, dass er ein gutes Zuhause findet, ob es eigentlich sinnvoll wäre, ihn nun zu holen. Es sei denn, an ihrer Situation hätte sich was geändert und sie könnte den Hund tatsächlich aus dem Tierheim holen.


    Aktuell sind das natürlich noch schlechtere Nachrichten als gestern und so wirklich optimistisch sind wir ehrlich gesagt auch nicht mehr, ob wir den Hund nochmal wiedersehen...

  • Ich wäre jetzt mal an eurer Stelle nicht so pessimistisch. Das ganze ist ja ziemlich undurchsichtig. Wer weiß, wenn sie erfährt was sie zahlen soll, ob sie den Hund überhaupt haben will. Komisch ist ja auch, daß es über den Vater läuft :???:
    Es ist halt klar, das TH muß zuerst die Besitzverhältnisse klären. Ich drücke euch die Daumen.

  • Zitat

    Wie die ganze Sache rechtlich aussieht, kann ich leider nicht sagen. Ich weiß, dass unser Tierheim die Tiere erst nach 2 Wochen vermitteln darf. In den 2 Wochen hat der "alte" Besitzer Zeit sich zu melden.
    Ist echt eine blöde Situation! Ich drück euch die Daumen, denn wer so achtlos einen Hund einfach weggibt, sollte ihn nicht wiederbekommen....


    Fundhunde dürfen bis zu einem halben Jahr zurückgefordert werden. Natürlich werden die schon vorher vermittelt, meist nach einer kurzen Quarantäne. Der neue Besitzer sollte aber darauf hingewiesen werden, dass der alte Besitzer dieses Recht besitzt. Anders sieht das natürlich aus, wenn der Hund beschlagnahmt oder abgegeben wurde.

  • Zitat

    Fundhunde dürfen bis zu einem halben Jahr zurückgefordert werden. Natürlich werden die schon vorher vermittelt, meist nach einer kurzen Quarantäne. Der neue Besitzer sollte aber darauf hingewiesen werden, dass der alte Besitzer dieses Recht besitzt. Anders sieht das natürlich aus, wenn der Hund beschlagnahmt oder abgegeben wurde.


    Wenn man das ganze so sieht, dann hat sie den hund doch eigentlich abgegeben, an einen Freund.
    Oder?
    Hat sie ihrem Freund den Hund geschenkt oder nur vorrübergehend zum aufpassen gegeben?
    wenn sie ihn, ihm geschenkt hat, hat sie ihn eigentlich abgegeben--> anspruch verlohren
    meiner meinung nach... :???:

  • Das dachte ich mir auch. So ganz wollte die Dame mir am Telefon auch nicht sagen, was der TH-Chef nun machen wird. Es kann auch sein, dass er dies einfach nur rechtlich abklärt, ob die Erstbesitzerin durch ihre Aussage, sie habe den Hund weitergegeben, auch gleichzeitig auf den Hund verzichtet hat.


    Ist ein dummer Fall, insbesondere dadurch, da sie ihn ja selbst nicht ausgesetzt hat und die Umstände sowie Gründe der Weitergabe an den Freund nicht schriftlich niedergelegt wurden.

  • Angonommen die Frau kann nachweisen, dass sie nach wie vor die Eigentümerin des Hundes ist.
    Jetzt, da sie weiß, dass er im Tierheim sitzt, wie lange hat sie Zeit, ihn dort auszulösen?
    Gibt es eine gesetzlich geregelte Frist, binnen derer sie sich verbindlich entscheiden muss, ob sie ihn zurücknimmt und für die entstandenen Kosten aufkommt oder ihn dem Tierheim übereignet?


    Ändert sich etwas an der Sechsmonatsfrist, wenn sie in Kenntnis davon ist, dass der Hund im Tierheim sitzt?


    Weiß das jemand?


    Das wäre für supernova bestimmt hilfreich zu wissen.

  • also wissen tu ich es nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein TH einen noch noch 5 Monate oder was bei sich behält nur weil der Eigentümer des Hundes noch nicht so weit ist den Hund zu sich zu holen :???:


    Mal ganz davon abgesehen wären das ja auch ziemliche Kosten für den Eigentümer des Hundes . . ich denke schon dass die meisten THs da ziemlich Druck machen würden, dass der Eigentümer seinen Hund dann wieder abholt . . . die Plätze werden ja meist dringend gebraucht


    aber ganz davon abgesehen ich drück euch die Daumen, dass ihr den armen Wuffel kriegt . . . scheint ja alles doch etwas dubios zu sein . . erst wird der Hund an nen Freund gegeben für keiner weiß wie lange und der setzt den armen Tropf dann einfach aus?? ob der Hund da so gut aufgehoben ist, wag ich zu bezweifeln :/

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