Schuldzuweisung der Versicherung

  • Hallo alle miteinander
    Ich hätte hier mal eine Frage, die zu stellen eigentlich schon recht traurig ist und wohl unter umständen auch dermaßen von lächerlich, aber wir kennen ja alle Versicherungen, die alles versuchen um nicht zahlen zu müssen.


    Zuerst einmal der Tathergang.
    Ich bin mit meiner Hündin auf einem Gehweg gegangen, der wie es üblich ist an Grundstücken vorbei führt. Die Straße ist auch eine vom Berufsverkehr recht befahrene Straße, zumindest unter Tags.
    Es war gegen 13 Uhr. Kiba war an der Leine, wie es sich in meinen Augen im öffentlichen Straßensystem gehört. Ich achte auch immer darauf das ich möglichst zwischen ihr und der Straße gehe. So auch an diesem Tag.
    Bei einer sehr großen Einfahrt, die speerangelweit offen stand und bis heute auch steht, kam dann wie aus dem nichts eine deutsche Schäferhündin herausgeschossen und hat sich ohne große Anstalten des Beschnüffelns auf Kiba gestürzt. Diese jaulte nur geschockt auf und suchte bei mir Schutz, den ich ihr gottseidank auch geben konnte. Zu unserem Glück war auch eine alte Frau auf dem Grundstück die gerade mit der DSH spazieren gehen wollte. Die hat sie abgerufen und sofort angeleint. Aber da war es nun mal schon passiert.
    Kiba hatte einen Riß im Ohr der in einer Not-OP sofort genäht werden mußte.
    Kostenpunkt: 210 €


    Jetzt zur Versicherung.
    Ich bekam vor einigen Tagen ein schreiben, dem ein Schenk beilag.
    Dort steht folgendes geschrieben:
    "Bei der Regulierung wurde ein Mithaftungseinwand Ihrerseits aus der Tiergefahr Ihres freilaufenden Hundes (verschulduensabhängige Gefährdungshaftung) mit 1/3 pauschal in Abzug gebracht."


    Jetzt noch ein Satz, den eine Bearbeiterin von der Versicherung zu mir sagte, der einfach nur abgedreht ist.
    "Sobald man mit seinem Hund die Wohnung verläßt, sei man eine potentielle Gefahrenquelle für andere Hunde."


    Ähm hallo? Wäre mein Hund nicht an der Leine gewesen, dann wäre sie davon gelaufen und dann hätte es einen Autounfall gegeben.
    Meine Hündin war an der Leine. Sie hat das Grundstück nicht angesehen, nicht mackiert und schon gar nicht betretten.
    Und der Satz am Tel, der ist so dämlich (entschuldigt bitte) das mir dazu nichts mehr einfällt.


    Jetzt meine Frage.
    Kann das die Versicherung machen? Die können nicht einfach sagen meine Hündin sein frei gelaufen. Was sie niemals tut bei Straßen.
    Kann mir jemand sagen ob ich das Recht auf die gesammte Summe habe?
    Ich möchte auf alle Fälle Einspruch einlegen. Steht die Aussicht auf Erfolg?


    Und zum Schluß noch eines.
    Die deutsche Schäferhündin liegt immer noch unangeleint in ihrem Grundstück, dessen Ausfahrt tag und nacht offen steht.

  • Versicherungen, ein schier unerschöpfliches Thema. In einem Forum kann man da kaum eine Lösung finden da man da schnell im Bereich der unerlaubten Rechtsberatung landen kann.


    Der einzige der Dir hier fundiert weiter helfen kann ist der Anwalt Deines Vertrauens. Dafür haben diese Menschen schlussendlich studiert und kennen die Regularien und Schlupflöcher.


    RtR

  • HI!


    Also ich sag nur das die Haftpflicht bei meinem Pferd auch so dumm rum getan hat und ich bin dann dagegen gegangen mit der Drohung das es nicht sein kann und das ich mir einen ANwalt zulegen werde.


    Und Schwupps klappte es!!!


    Allerdings kann ich dir nicht sagen ob das bei dir auch klappt...aber ich will nur klar machen das sich Versicherungen gerne drücken...


    Viel Glück!
    Gruß
    Kleine :wink:

  • danke für eure antworten *verneig*


    ich werd da morgen noch mal anrufen und klipp und klar sagen das mein hund an der leine war.
    sollte da nichts rauskommen, werd ich einen brief aufsetzen und dort dezent erwähnen das ich einen anwalt einschalte, wenn sie denn meinen mir weiterhin nen bären aufbinden zu wollen.
    leider rentiert sich ein anwalt bei dem betrag nicht, meint zumindest mein dad, aber das können die von der versicherung nicht wissen.

  • danke rex-dieter
    bin die fälle durchgegangen, vorallem die beißer-fälle.
    aber leider gibt es keine konstelation die auf die situation wie bei kiba zutreffen würde.
    aber ich bin zuversichtlicher geworden. denn einen hund auf seinem grundstück frei laufen zu lassen, ist kein verbrechen, aber das tor aufstehen zu lassen, ist wieder was anderes.
    außerdem war der hund ein freilaufernder hund als er von seinem grund auf den gehweg kam und meiner ein angeleinter.
    vielen dank noch einmal

  • Hallo Draug,


    roll das Ganze doch noch einmal auf.

      Gab es einen Zeugen?

    Wenn ja, super, wenn nein...... erst einmal dumm gelaufen.

      Wer hat den Fall der Versicherung gemeldet?

    Wenn die alte Dame, dann muss sie ja bewußt oder unbewußt, ohne vielleicht einen Vorteil davon zu haben, eine falsche Angabe gemacht haben. Vielleicht hat sie aber auch eine Eigenbeteiligung? Ich würde sie aufsuchen und mit ihr darüber sprechen, ob sie diese Angabe gemacht hat und ob sie ihre Versicherung noch einmal kontaktiert.

      Fallt Ihr unter irgend ein Landeshundegesetz?

    Wenn ja, dann würde ich schon mal dezent beim Besuch der alten Dame am Ende des Gespräches andeuten, dass dieser Beißvorfall dann wohl von dir dem Ordungsamt gemeldet würde.
    Und ich würde es schnell machen, nicht mehr hinauszögern.


    Grüße
    Herbert & Bellini :evil:

  • also zeugen gab es keine.


    einer der angestellten von der firma hat die rechnung des TA an die versicherung geschickt. die alte, der gehört der hund nicht. zwar is die besitzerin auch nich gerade jung, aber jünger und die hat von der beisserei nichts mitbekommen. nur meinen blutenden hund danach gesehen.


    landeshundgesetz?
    was ist das denn?
    ich wohn in münchen.
    dem ortnungsamt meld ich das so und so, weil der hund immer noch auf dem offenem grundstück herumliegt und das darf doch nicht sein.


    leider hat das mit der versicherung von denen so lang gedauert.
    ruf morgen noch mal an und dann schreib ich den brief.
    denn eigenbeteiligung wurde nicht erwähnt. nur das ich mitschuld habe, da mein hund freigelaufen sei, was nicht wahr ist.

  • Da du schreibst, das der Hund immer noch genauso bei offenem Tor dort liegt, würde ich doch mal morgen einfach ein Foto mit Datumsnachweis machen (Zeuge oder Tageszeitung mit im Bild).
    Da die Leute nach dem Vorfall keine Konsequenzen gezogen haben, bezeichne ich dies als grob fahrlässig.
    Was alles passieren kann wenn der Hund auf die Strasse rennt .....
    Das Bild einmal zur Versicherung und einmal zum Amt. :runterdrueck:

  • das werde ich machen rex
    bild mit tageszeitung wo man das datum sieht und dem hund der am grundstück mit offenen tor liegt.
    hoffe nur es regnet morgen nicht, denn dann is er nicht drausen.

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