Schuldzuweisung der Versicherung
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@Rex
danke noch mal für den guten tipp mit den fotos.
ein nettes schreiben mit dem richtigem tathergang und zwei fotos, die zeigen wie die hündin immer noch auf dem offenen grundstück liegt, haben mir den vollen ersatz meiner artzkosten eingebracht.
vielen dank *verneig* -
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Wichtig ist, das sowas nicht mehr passieren kann !! Hat sich was an der Haltung der Hündin geändert ??? (Offenes Tor)
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Huhu
würde mich auch intressieren??? Und hast du nach mal was von Haltern gehört??
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nein, es hat sich nichts geändert.
die dsh liegt weiterhin bei offenem tor auf dem grundstück herum.
aber die besitzerin geht auch davon aus, das diese beißatacke eine ausnahme war, denn schließlich kam ihre hündin niemals davor auf die idee das grundstück zu verlassen.ich selbst geh nur noch auf der anderen seite.
werde aber trotzdem mal ne kleine nette e-mail an das amt schreiben, denn so geht das einfach nicht.die besitzerin hat sich nich gemeldet. sie hat auch niemals nachgefragt wie es meiner kleinen ging.
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Zitat
nein, es hat sich nichts geändert.
die dsh liegt weiterhin bei offenem tor auf dem grundstück herum.
aber die besitzerin geht auch davon aus, das diese beißatacke eine ausnahme war, denn schließlich kam ihre hündin niemals davor auf die idee das grundstück zu verlassen.ich selbst geh nur noch auf der anderen seite.
werde aber trotzdem mal ne kleine nette e-mail an das amt schreiben, denn so geht das einfach nicht.die besitzerin hat sich nich gemeldet. sie hat auch niemals nachgefragt wie es meiner kleinen ging.
Ich muß gestehen das mein Schäferhund genauso wie in deinem Fall draußen auf dem Hof bei offenem Tor liegt. Ich hatte aber nie Schwierigkeiten deswegen. Solange nicht gegenteiliges bekannt wird, würde ich auch mal von einer einmaligen Attacke ausgehen (Antipatie gibt´s auch unter Hunden). Die Mail ans Amt würde ich mir erstmal noch sparen.
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@ Rex-Dieter: das sehe ich anders, wenn bis dato noch nichts passiert ist, ist es OK. Aber in diesem Fall ist etwas passiert, und spätestens jetzt sollten die Hundebesitzer handeln. Muß den erst noch was schlimmeres passieren.
Z.B. Es geht wieder ein Hund vorbei den die DSH nicht leiden kann, die rennt dann wieder aud die andere Hündin zu, diese wiederrum ist an einer langen Leine und rennt vor panik das stück weg auf die Strasse. autofahrer erschreckt sich und vereisst denn Lenker und fährt in ein gruppe von schulkinder!!!!!!!Ich finde es gibt in diesem Fall genug anlass, was an der offenen Hofeinfahrt zu ändern. Und ich würde das dem Amt mitteilen. Oder zumindestens den Haltern der DSH darauf hinweisen, sollte das Tor nicht geschlossen sein, das man dann eine meldung machen wird.
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sicher, wir menschen mögen ja auch nicht jeden.
das is bei hunden nich anders.
aber bitte sei mir jetzt nicht böse, doch ich find das unverantwortlich.
was würdest du tun, wenn du mit deinem hund spazieren gehst, brav an der leine. gehst an einem tor vorbei und wie aus dem nichts wird dein hund angefallen und blutig gebissen. (meine hatte glück das es nur das ohr erwischt hat)
fändest du das verhalten des besitzers in ordnung?und wenn dein hund der beißer gewesen wäre.
würdest du ihn weiterhin unangeleint bei offenen grundstück laufen lassen? -
Hmmm,
Ich muß dir Recht geben. -
jede münze hat zwei seiten.
und für seinen hund kann man niemals seine hand ins feuer legen, denn man kann nie sagen wie er reagiert.
und ich glaube das es für grundstücksbesitzer nicht zu viel verlangt sein sollte, ihr gelände mit freilaufenden hund geschlossenen zu halten. zum schutz für andere hunde, wie für seinen eigenen hund.
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