Hund ohne Papieren etc.
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So nu is mein Weltbild, von den bürokratischen Deutschen, soeben zusammen gefallen.
Für jeden Pups, braucht man irgendwelche Nachweise, aber bei einem Tier ist das wieder mal sch... egal.Yup...meine kupierten Kampftoelen (und die wilde kupierte Hilde) haette ich auch die Nacht zuvor aus Ungarn importieren koennen.......der TA fragt nicht nach sondern impft eben, chippt (wenn kein Chip gefunden wird) und stellt dann einen Ausweis aus.
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Hmm ich bin mir nicht so sicher, ob du unter den gegebenen Umstaenden ueberhaupt eine Haltergenehmigung fuer den Hund bekommen wirst und ob du ueber die finanziellen Mittel verfuegst, die in Zukunft auf dich zukommen werden. Gerade ein Listenhund ist eine nicht ganz preisguenstige Anschaffung.
Da kommen auf dich Steuern, Versicherung, Polizeiliches Fuehrungszeugnis, Wesenstest, Impfen und gegebenenfalls chippen zu. Dazu kommt noch die Futterkosten, die Hundeschule bzw. der Trainer der mit dir fuer den Wesenstest trainiert hinzu.
Das wird alles keine guenstige Angelegenheit. Ich hoffe du bist dir darueber im klaren. Und natuerlich ist es deine Pflicht, deinen Hund so zu sichern, das er keinen anderen Rueden etwas tun kann, also Leine und gegebenenfalls Maulkorb ausserhalb deiner Wohnung.
Ach ja, hast du die schrifliche Einverstaendniserklaerung deines Vermieters, das du einen Listenhund bei dir in der Wohnung halten darfst? Die wirst du unter Umstaenden auch noch brauchen.Ich hoffe du bekommst das alles hin und finde es klasse, dass du alles richtig machen willst.
LG
Gammur -
Zitat
ZITAT: § 8
Zuverlässigkeit und Eignung
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung im Sinne dieses
Gesetzes besitzt in der Regel nicht, wer insbesondere
1. wegen eines vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, wegen Vergewaltigung, Zuhälterei, Raubes, Nötigung, Land- oder Hausfriedensbruchs oder Widerstandes gegen die Staatsgewalt,
2. mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder...
ZITAT ENDE:Öhm, Jugendarest wird doch eigentl nicht gezählt oder ?
Ansonsten siehts bissel schlecht aus :(.Sry das ich so wenig weiß nur habe Persönlich einen Amtsbetreuer der eigentl alles immer für mich macht.
jetzt heisst es erwachsen werden. Bekomme raus ob du vorbestraft bist oder nicht! Dazu kannst du als erstes deinen Betreuer fragen, in deinem Führungszeugnis das du beantragen musst wird es dann aber auch stehen. Bist du vorbestraft, egal wegen was darfst du den Hund leider nicht halten.
Ich drück dir mal die Daumen!
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Ich möchte jetzt nicht zu persönlich werden, aber bist du überhaupt in der Lage finanziell für einen Hund zu sorgen? Vorallem für Sokas zahlt man einen riesen Haufen an Versicherung und Steuern.
Hier in Berlin gibt es keine extra Kampfhundesteuer und eine Haftpflicht ist für alle Hunde Pflicht
Ich weiß nicht, ob dir jetzt klar geworden ist, was ich mit dem ehemaligen Tierarzt meinte.
Du kannst zu jedem x-beliebigen Tierarzt gehen. Dort wird der Hund dann erneut geimpft werden, denn du hast ja keinen Impfpass und der Tierarzt muss ja versichern können, dass dein Hund wirklich gegen manche Sachen geimpft ist.
Oder:
Du kannst, insofern es dir möglich ist, jetzt einmalig zum alten Tierarzt gehen, um dir den Impfpass noch ein Mal ausstellen zu lassen. Dann sparst du dir die Kosten für die Impfung und dein Hund muss nicht noch eine Impfung aushalten, das ist z.T. für den Organismus nicht ganz ohne.
Hast du den Impfpass, kannst du natürlich auch jederzeit wieder den Tierarzt wechseln, du verpflichtest dich also zu nix.Ich glaube, ein neuer Impfpass kostet um die 20€. Ein polizeiliches Führungzeugnis kostet auch was, wie viel das war, weiß ich nicht. Auch Sachkundenachweis und Wesentest kosten.
Du solltest dir also, bevor du den Hund jetzt endgültig behälst, überlegen, ob du das finanziell stemmen kannst. -
Uih, ganz schön verzwickte Situation. Aber ich finde es erst mal super, das du den Hund "weggeholt" hast und ihn behalten willst. Das sollte aber immer zum besten des Hundes sein!
Wie der TS schrieb: Amtsbetreuer wegen Schulden und anderen Finanzsachen. Da bleiben die Leute geschäftsfähig, Verträge müssen nur vorher vom Betreuer geprüft werden und er muss das ok geben. Aber natürlich darf der betreute Mensch selber entscheiden, ob er einen Hund möchte oder nicht - sofern der Betreuer das finanzielle ok gibt!
Amtsbetreuung ist NICHT gleichzusetzen mit der sog. "Entmündigung"Das "polizeiliche Führungszeugnis" bekommst du NICHT bei der Polizei, sondern bei der Behörde, bei der du auch deinen Pass beantragen kannst (in München Kreisverwaltungsreferat, weiß nicht, wie das in Berlin heißt).
In einem normalen Führungszeugnis wird NICHT aufgenommen:
-Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu 3 Monaten Freiheitsstrafe, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe vorliegt
- Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern Bewährungsstrafe
Dein Jugendarrest wird also niemanden interessieren.Mein Tip an dich:
ruf sobald als möglich deinen Betreuer an, macht einen Finanzplan und schaut ob ein Hund überhaupt tragbar ist. Zu den Finanzen fallen mir folgende Ausgaben ein:
- Hundesteuer
- Haftpflichtversicherung
- Futter
- "Ausrüstung"
- Hundeschule
- TierarztSollte es aber nicht machbar sein, dann versuche ihn über seriöse Organisationen weiterzuvermitteln. Bitte nicht wieder an irgendeinen Kumpel weiterverschachern!!
Drücke dir die Daumen!
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Wie meinste?
So geht es mir auch.... grübel da schon die ganze Zeit drüber nach!
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Hier in Berlin gibt es keine extra Kampfhundesteuer und eine Haftpflicht ist für alle Hunde Pflicht
Das wusste ich nicht. Aber zahlt man mit einem "Kampfhund" nicht einen viel höheren Versicherungsbeitrag, als mit einem 0815 Mix? Bei uns wurde danach gefragt. Und TA, Trainer, .. usw. kommen ja noch hinzu. -
http://www.berlin.de/ba-tempel…zialamt/fb_betreuung.html
Interessant: Wann und wie man Amtsbetreuung einsetzt.
Was die Voraussetzungen dafür sind.
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. Aber zahlt man mit einem "Kampfhund" nicht einen viel höheren Versicherungsbeitrag, als mit einem 0815 Mix?
Nee....ich zahle keinen hoeheren Beitrag fuer einen Pitbull als der halter eines Golden Retrievers (Agila).
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http://www.berlin.de/ba-tempel…zialamt/fb_betreuung.html
Interessant: Wann und wie man Amtsbetreuung einsetzt.
Was die Voraussetzungen dafür sind.
Aber das ist doch - prinzipiell - beim Hund anmelden wurscht, ob der HH ne körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung hat?
Wie gesagt, es kommt, denk ich, drauf an, welche Angelegenheiten der Betreuer über hat. Sinds nur die Finanzen, ists auch Vertretung ggü. Ämter und Behörden etc. -
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