Pyrenäenberghund, geb.: 26.01.2011
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Hallo,
ich suche die Halter der Wurfgeschwister unseres Pyris, geb. 26.01.2011.
Es müssten 11 Welpen gewesen sein, ein Mädel wollte der Züchter behalten.Danke und viele Grüße
es perlsche
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- Vor einem Moment
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Hallo nochmals,
vielleicht mal zu dem Hintergrund der Anfrage...
Patou hat HD, ED. Osteochondrose, Panostitis und ist ja grade mal knapp 7 Monate alt.
Gibt es bei den Wurfgeschwistern auch gesundheitliche Probleme?
Der Züchter antwortet nicht auf meine mail....Danke!
L.G.
es Perlsche -
Vielleicht wären eine ungefähre Ortsangabe nicht schlecht? Es ist ein wenig mager deine Beschreibung. Nur Rasse und Geburtsdatum wird wohl nicht reichen für eine erfolgreiche Suche.
Und tut mir Leid, dass dein Hund schon jetzt so schwer krank ist.
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Hallo nochmals,
der Züchter hat sich gemeldet. Er will sich an evtl. OP-Kosten beteiligen.
Falls sich doch noch Geschwister finden, freue ich mich. Ein Bruder soll in Hannover sein.
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hallo,
wir haben auch einen Pyri, der ist jetzt zwei jahre geworden.
als er acht monate alt war hatten wir ihn röntgen lassen weil er sehr stark lahmte.
diagnose hd und ed.
jetzt haben wir in noch einmal röntgen lassen um defenitiv eine diagnose zu haben. wir hatten nämlich gelesen das bei den großen pyrenäen in diesem jungen alter nicht ganz klar gesagt werden kann ob hd schon vorliegt.
bei dem heutigen röntgen kam dann die gute nachricht das er rechts gar kein befund hat und links nur ganz minimal ( also eigentlich auch ok ).
ich möchte euch nur raten noch etwas mit einer op zu warten bis er etwas älter ist. den in der wachstumsphase verändert sich noch sehr viel. achtet auch darauf das euer arzt erfahrung mit großen hunden hat denn es sind da schon schnell falsche diagnosen gemacht worden.Alles Gute
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Lies Dir das mal durch.
http://www.dobermann.com/kaufrecht.htm
Ich denke, das die Sache recht kompliziert ist.
Sofern sich der Züchter an die Zuchtregularien gehalten hat, ist ihm schwer Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachzuweisen. Dann kommt es auch auf den Kaufvertrag an. Wenn der Züchter erklärt, dass der Hund frei von jeglichen Mängeln ist, auch künftigen, gibt es einen Ansatzpunkt.
Wenn Mängel auftreten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Rücktritt vom Kaufvertrag, Preisminderung, Wandlung. Nachbesserung.Letzteres scheidet wohl aus.
Im ersten Fall, gibst Du den Hund zurück, abzüglich eines Nutzungsabschlags, bekommst Du den Kaufpreis erstattet. Im zweiten Fall, bekommst Du einen Teil des Kaufpreises erstattet.
Im dritten Fall bekommst Du einen neuen Hund und gibst den Mangelhaften zurück.
Was Behandlungskosten ohne die Zustimmung des Züchters und die Wahl der Behandlungsart und des behandelnden Tierarztes angeht, begibt man sich auf sehr dünnes Eis. -
Ähm, ich glaube kein Züchter wird in den Kaufvertrag schreiben, dass der Hund auch später keine "Mängel" haben wird.
OT: Ich bin ja eigentlich nicht so empfindsam hinsichtlich Spitzfindigkeiten in der Ausdrucksweise. Mir war der Thread mit dem "man kann doch nicht sagen dass man sich einen Hund anschafft, man muss das so ausdrücken, dass man ihn adoptiert" ein bisschen übertrieben. Natürlich hast Du recht hier rein schuldrechtlich von Mängeln zu reden, aber wann man Deinen Post so durchliest muss zumindest ich ganz schön schlucken.
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