Gasthund frißt Kudde und Schuhe- wer haftet?
-
-
Hallo!
Ich habe eine Gasthündin, die öfter mal bei uns ist, weil die Besitzerin oft unterwegs ist. Sie hat bei ihrem letzten Aufenthalt eine Sabro-Kudde (99,-- Euro) geschrottet und nagelneue Schuhe (70 Euro) von mir zur Hälfte gefressen.
Die Besitzerin meint, weil sie mir Geld für die Betreuung gegeben hat, wären solche Schäden schon mit bezahlt.Ich hätte besser aufpassen müssen, sehr sinnvoll, ich sitze natürlich die ganze Nacht neben der Kudde und paß auf, dass sie die nicht frißt.
Was meint ihr? Ich vermute, dass sie keine Versicherung für den Hund hat und deshalb diese tolle Antwort gegeben hat.
Der Hund soll im September wieder zwei Wochen zu mir kommen und den ganzen November auch. Ich überlege ernsthaft, ob sie sich mal jemand anderen suchen soll, der ihren Hund nimmt. Bin etwas stinkig.
Was denkt ihr? Muß sie für diese Schäden aufkommen?
Danke!
LG Sabine
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Gasthund frißt Kudde und Schuhe- wer haftet?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Hallo Sabine,
eigentlich denke ich, dass auch für sowas eine Haftpflichtversicherung ist, aber hat der Hundehalter keine, fällt es soweit ich weiss auf den Halter zurück, somit muss die Besitzerin des Hundes Dir das geschädigte ersetzen.
Ich würde den Hund nicht mehr nehmen, oder nur unter der Bedingung, dass sie eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschliesst.
Liebe Grüße
-
Solltet ihr das in keinem Vertrag schriftlich geregelt haben, dass das Geld schon die Kosten für Schäden einschließt, ist sie haftbar für den Schaden. Bzw ihre Versicherung für den Hund.
-
Habt ihr einen Vertrag gemacht?
Ansonsten sehe ich schwarz für dich und die Übernahme der Kosten, hatte selber einen ähnlichen Fall mit einem Urlaubshund (Schaden im Auto um die € 700.-), leider war mein damaliger Vertrag nicht so wirklich gut, der darauf folgende war dafür bombenfest, da stand dann drinnen, dass der Besitzer für entstehende Schäden haften muss.
Ich werd das hier mal verfolgen, vielleicht lässt sich ja doch noch was machen.
Nehmen würde ich den Hund übrigens nicht mehr, nicht dass er nochmal was zerstört, ausserdem finde ich die Reaktion der Besitzerin auch nicht so richtig nett.Viel Erfolg
-
Würde den Hund auch nicht mehr nehmen. Würde mir beim nächsten Mal eine Kopie der Haftpflicht geben lassen und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen. Nicht dass dem Hund mal was passiert und sie dir dann ne Rechnung schickt. Das kann ja schnell teuer werden.
Ansonsten würde ich einfach noch mal auf doof machen und ihr sagen sie solle den Schaden doch einfach der Versicherung melden, dann muss sie ja nix selber zahlen. Wenn sie dann sagt sie hat keine, dann würde ich nochmal fragen ob sie den Schaden nicht selber übernehmen kann (notfalls auf Raten) und wenn nicht ihr klipp und klar sagen dass du den Hund nicht weiter beaufsichtigen kannst.
-
-
Ich würde auch sagen, die HH muß haften; aber, ich als HH würde dann doch fragen, wie kommt der Hund an die neuen Schuhe und wie lange war er alleine, daß er eine Kudde zerreißen konnte
-
Zitat
Ich würde auch sagen, die HH muß haften; aber, ich als HH würde dann doch fragen, wie kommt der Hund an die neuen Schuhe und wie lange war er alleine, daß er eine Kudde zerreißen konnte
Die TS schreibt doch, dass die Kudde nachts angenagt wurde.
Meine Hunde kommen auch an Schuhe ran. Die stehen im Schuhregal und wenn die Hunde im Flur sind, könnten sie sich theoretisch bedienen. Ich komme jetzt auch nicht auf die Idee, dass Gasthunde hier Schuhe annagen ... Man geht doch davon aus, dass die Hunde einigermaßen erzogen sind.
Also ich würde diesen Hund auch nicht mehr nehmen, falls die Besitzerin nicht bereit ist, dir den Schaden zu ersetzen. Kann ich nicht nachvollziehen, wie man sich weigern kann, für einen Schaden, den der eigene Hund verursacht hat, aufzukommen.
Andererseits ... ist es natürlich irgendwo auch deine Pflicht, Gasthunde, für die du einige Zeit lang die Verantwortung trägst, so zu beaufsichtigen und zu "sichern", dass solche Dinge nicht passieren können .... -
Dann würde ich aber als HH, wenn ich den Hund bei jemanden abgebe, den vorher informieren, dass mein Hund gerne Schuhe anknabbert und evtl fragen, ob man da mal ein Auge drauf hat. Dann ist der AUfpasser schon vorgewarnt, keine Schuhe stehen zu lassen...
-
Die Frage ist, ob gewerbliches Sitten in der Versicherung mit einbegriffen ist. Weil eigentlich gibt es dafür spezielle Diensthaftpflichtversicherungen und da ist die Anzahl oder die Dauer der gesitteten Hunde völlig nebensächlich.
-
Hmm naja, also wenn ich einen Hund habe der Sachen annagt, kann ich das ja der Person sagen, die ihn beaufsichtigen soll ... bei meiner Hündin gehe ich auch nicht mehr davon aus, Schuhe rührt sie eh nicht an und ihr Bett frisst sie auch nicht ... soweit kennt man seinen Hund ja eigentlich Wobei der Hund das ja zuvor auch nie gemacht hat, wenn ich das recht verstehe.
ABER: würde meine Hündin sowas machen, würde ich es einfach meiner Versicherung melden ... und da die Dame das nicht tun will (scheinbar) denke ich mal auch dass sie keine hat. Ich würde mich eh dafür verantwortlich fühlen und das bezahlen, wenn mein Hund was zerstört - erst recht, wenn ich möchte dass die Person ihn wieder beaufsichtigt. Da jetzt zu sagen, die Schäden seien schon abgedeckt, finde ich frech - schließlich zahlt sie ja für die Betreuungszeit, nicht in einen Sparstrumpf für eventuell zerstörte Gegenstände
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!