fast totgebissen
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Wahnsinn...
gibt es denn irgendwann die Möglichkeit, die Schmerzmittel absetzen zu können?Alles Gute Weiterhin!!!!
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Ja - das hoffe ich doch!!!
Morgen fahren wir noch mal in die Klinik, dann wird geröntgt und dann frage ich nochmal nach. -
Viel Glück euch!!!!
Und danke fürs berichten!! -
Hallo,
na, das liest man doch gerne.
Ich drücke die Daumen für die Klinik und hoffe, dass er bald auch wieder ohne Schmerzmedizin durchs Leben geht.Liebe Grüße
Steffi
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Ich hoffe euch geht es bald besser und das keine Schäde bleiben. In beider Sicht (Gesundheitlich wie auch Psychisch).
Unser Hund wurde auch angegriffen.
Der andere HH hat seiner Versicherung gesagt, das unser Hund seinen angegriffen hätte. Die setzte sich dann mit unserer Versicherung in verbindung. Unsere Versicherung rief uns an und fragte nach ob es stimmen würde, dass unser Hund in das Auto von dem anderen HH gesprungen wäre und den angegfiffen hat. Das hat der andere HH erzählt. Obwohl es überhaupt nicht stimmte. Wir haben natürlich gesagt, das es nicht stimmt.
Unsere Versicherung wollte wohl nicht zahlen ( da wir ja nichts gemacht haben bzw unser Hund). Jedenfalls bekamen wir ein paar Tage später einen Brief von dem anderen HH, das wir doch Schadesersatz zahlen sollen, wenn nicht schaltet er einen Anwalt ein und verklagt uns. Wir haben uns gefragt für welchen Schaden, den sein Hund an unserem verursacht hat?
Wir haben unsere Versicherung angerufen und denen das erzählt. Die Versicherung sagte uns, dass der andere HH uns gar nicht verklagen kann sondern er unsere Versicherung verklagen muss. Und wir mit dem HH nicht reden, schreiben oder sonstiges sollen. Da der andere HH sich an unsere Versicherung wenden muss. Denn die Versicherung zahlt bei berechtigten Ansprüchen und die unberechtigten wehrt sie ab.So wude es uns jedenfalls gesagt und bei uns ist das auch so gewesen. Er konnte uns nicht verklagen ( er hätte eh verloren). Er hat wohl versucht unsere Versicherung zu verklagen und hat verloren. Dabei kam wohl raus das er gelogen hat.
Lg
Sacco -
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Bzgl. Erstposting: Es ist eben nun mal so, dass wenn etwas in rechtlich relevante Bahnen (also Anwalt, Gericht) läuft, es Schluß mit der Menschlichkeit ist. Ich meine das gar nicht wertend. Da wird halt taktiert, das ist eben so. Würde eine Seite nicht taktieren (das machen Naivlinge und Leute, die Auseinandersetzungen scheuen und nur Frieden wollen), ist sie definitiv in den A***** gekniffen und wird das bereuen.
Ansonsten eine schreckliche Sache, viel Glück mit der Genesung!
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Zitat
Bianche also Hunde sind leider immer noch ein Sachgegestand. Gegen einen Gegenstand kann ich mich wohl veteidigen. Mit so einem Stöckchen als auch Spray. Ich setze es ja nicht gegen Menschen ein. Wenn es sein muß nach Aufforderung des anleinen und nichts passiert werde ich wohl das Stöckchen gegen einen Sachgegenstand verwenden, auch das Spray. LG
Einerseits kann ich dich verstehen, andererseits gehst du hier leider auch gegen einen Sachgegenstand vor, der so geworden ist, weil ihn die Halter zu dem gemacht haben. In der Regel müsstest du schon den HH attakieren und nicht den Hund, denn der kann ja eigentlich nichts dafür. Aber wie schon geschrieben, ich kann dich verstehen.
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Zitat
Jawohl.
Es ist ein absolutes Missverständnis, das hier immer wieder auftaucht: Niemand muss sich mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen.
Der Dobermann (Rasse irrelevant, ausser bei Punkt 2 unten) hat gebissen. Der Halter ist dafür haftbar (unabhängig von seiner persönlichen Schuld, das nennt sich Gefährdungshaftung) -- Ende der Geschichte. Wenn er sein Risiko über eine Versicherung abgesichert hat, schön für ihn, dann kann er sie ja in Anspruch nehmen und den Fall über sie abwickeln. Wenn es nach seiner Meinung oder nach Meinung seiner Versicherung einen Grund gibt, seine Haftung zu relativieren, das heisst prozentual zu kürzen (der andere Hundehalter hat zur Gefahrensituation beigetragen)-- dann steht es ihnen ja frei, den Gerichtsweg zu beschreiten.
Merke: was die Versicherung bezahlen will, muss dich überhaupt nicht interessieren. Du stellst deine rechtmäßigen Forderungen, wenn der HH nur die Hälfte von seiner Versicherung erstattet bekommt, ist das nicht Dein Problem. Wenn er oder seine Versicherung das anders sehen: dann wird eben ein Gericht entscheiden. Bei dem Betrag um den es geht, lohnt sich das auf jeden Fall.
Also: nimm dir einen Anwalt, am besten schreibst du den Hergang sachlich, übersichtlich und detailliert auf und beauftrage ihn
1. Deine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darunter fallen neben den Tierarztkosten, Medikamenten und Verbandmaterial auch: deine Fahrtkosten, ggf. Verdienstausfall oder Urlaubstage die du nehmen musstest, Porto, Telefonkosten, Reinigungskosten für deine Kleidung, deine eigenen Behandlungskosten (spitz einfach deine Krankenversicherung an, dass sie den HH in Regress nehmen kann, das machen die gerne).Sollte der Hund danach besonders ängstlich sein, lass ein Gutachten machen und fordere die ggf, notwendigen Trainerstunden ebenfalls.
2. Auf ordnungsrechtliche /strafrechtliche Tatbestände zu prüfen und bei Verdacht auf Vorhandensein derselben, Anzeige zu erstatten und Strafantrag zu stellen bzw. eine Überprüfung der Halteerlaubnis und - Eignung durch das Veterinäramt zu initiieren. Darunter fallen: Haltungserlaubnis vorhanden (je nach Bundesland und Rasse), Sachkundenachweis vorhanden (je nach Bundesland und Rasse), Unerlaubtes Entfernen vom Ort des Geschehens ohne seine Personalien zu hinterlassen oder angemessene Hilfe zu leisten, sind andere Vorfälle aktenkundig aus denen eine permanente Gefährdung anzuleiten ist?
Da Du verletzt wurdest, kannst Du auch Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. Solltest Du auch tun, unabhängig davon, ob man dir vorwirft dass du selber schuld wärest.
Ich halte nichts, aber auch gar nichts von Nachsicht. Ein Hundehalter, der sich korrekt benimmt und sich verantwortungsvoll um den Schaden kümmerst, der sich auch versichert hat, hat auch bei einem Beißvorfall (wie er immer mal vorkommen kann) nicht viel zu befürchten (außer dass er den Schaden ersetzen muss). Jeder andere aber muss dann eben mit den weiterreichenden Konsequenzen leben, und das ist auch richtig so. Bei einem Autofahrer ist es nicht anders.
Ach so: wenn eine berechtigte Forderung nicht bezahlt wird: Mahnbescheid, an den Halter. Kann er gerne an seine Versicherung weitergeben. Und anschliessend, wenn immer noch nicht gezahlt wird: bei Widerspruch -> Klage oder bei keiner Reaktion -> auf den Titel warten und dann Pfändung.
Raven, wow!!! Wo hast du all dieses Wissen her? Es klingt ja schon fast so, als wärst du selbst Anwalt oder hättest zumindest schon einmal so eine Situation mit-/durchgemacht.
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So - unser Kleiner kann nun seit vorgestern wieder von der Leine!
Wunderbar! Große Freude!
Nur ich merke, das ich an mir arbeiten muß! Ich habe unglaubliche Angst, wenn ich unangeleinte Hunde auch nur nur sehe .
Miki ist gar nicht mal so viel anders als vor dem Beißvorfall - aber eben ich.Hat jemand einen Tip für mich?
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Hmm, ist nicht ungewöhnlich. Hast Du schon mal daran gedacht, eine Hundetrainerin ins Boot zu holen, die vorwiegend mit Dir arbeitet?
Lach, schön, dass es Miki wieder so gut geht!!!
Liebe Grüsse,
Birgit
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