Frage zum Thema steuern
-
-
Hallo liebe user,ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...
ich habe einen 9 monate alten labrador den ich bislang noch nicht angemeldet habe,ich weiß es ist nicht in ordnung und deswegen werde ich es jetzt umgehend machen.
werde ihn online anmelden,dort muss ich angeben wie alt der hund ist,und seid wann ich ihn habe und von wo der hund kommt.
was ist wenn ich nun angebe das er 9 monate alt ist,habe ich mit einer strafe zurechnen weil ich ihn nicht gleich angemeldet habe?
kann ich evtl ein anderes alter angeben,wird das geprüft?
ich hoffe hier kommen keine bösen kommentare,ich weiß das es nicht richtig war...
liebe grüße -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Gib ihn so an wie er ist und gut ist. Alles andere fliegt auf und ist Blödsinn.
Hast halt Bockmist gebaut, steh dann auch dazu.
-
danke für die antwort,meinst du denn ich muss dann die zeit nachzahlen?
-
Sag halt du hast ihn erst seit Kurzem. Die sind froh über jeden der anmeldet, die werden nicht nachfragen. Adresse vom Vorbesitzer hast du halt nicht, hast ihn aus den Kleinanzeigen.
-
neee hab ich nicht,ich hab ihn seit er 12 wochen alt ist:)
meinste einfach angeben das er neun monate alt ist und angeben das ich ihn seid ner woche habe?
und ja stimmt die adresse sag ich dann ist unbekannt der hund wurde uns vorbei gebracht oder so^^
ja also ich muss ihn aufjedenfall anmelden,sind so oft mit ihm unterwegs wo das ordnungsamt auf der lauerliegt das is echt zu riskant...wenn ich allerdings sehe das die anfang 2011 wieder erhöt wurde,verfliegt die vorfreude auf einen legalen hund:) -
-
sooo habe ihn jetzt online angemeldet...
noch ne frage hierzu:
Nach dem Landeshundegesetz (LHundG) ist das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, anzuzeigen. Daneben gelten für bestimmte Hunde (Bullterrier, American Staffordshire-, Pitbull-, Staffordshirebull-Terrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen Rassen) nach dem LHundG besondere Regelungen. Die Anzeige dieser Hundehaltung und die Beantragung der Erlaubnis müssen zusätzlich beim Ordnungsamt, Ravensberger Park 5, erfolgen.soo da musste man einen haken setzen,hab ich getan denn mehr als 20 kilo hatta ja als labi...
was heißt das denn jetzt auf deutsch? -
Hat Chris wieder n Troll eingesetzt ?
Sooo langweilig ist das DF ja auch nicht ... -
muss ich dich jetzt verstehen?
-
Du hast doch noch einen weiteren Labbi, der ja auch unter die 20/40 Regel fällt. Da solltest Du doch eigentlich wissen, was los ist, oder? Oder ist der auch nicht angemeldet?
Ich weiss ja nicht, wo du lebst, aber das könnte bedeuten, dass Du einen Sachkundenachweis machen musst.
Gruss
Gudrun -
der andere labi ist 10 jahre und ist auch seid 10 jahren angemeldet das heißt zum zeitpunkt der anmeldung war ich 10 und ich denke da lief das auch noch ein wenig anders...
ich komme aus nrw/bielefeld... -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!