Frage zum Thema steuern

  • Dann musst du wahrscheinlich die Sachkundeprüfung ablegen.....


    Hättest du einen Hund der explizit aufgeführten Rassen, käme noch ein Wesenstest dazu - allerdings hättest du in dem Fall schlechte Karten, da die Haltung VOR Anschaffung genehmigt werden muss.


    Gruss
    Gudrun

  • nene is ja gottsei dank nur ein labrador:)


    wie läuft der test denn ab?
    ich kann mich errinern das mein vater damals einen "hundeführerschein" beim tierarzt gemacht hat,ist das sowas?

  • Wegen Steuer nachzahlen:
    Du zahlst so odr so nur einmal im Jahr Steuer und zwar den vollen Steuersatz egal ob du deinen Hund im Februar oder im November anmeldest.


    Und ja ich gestehe ich hab meinen zweiten Hund Mitte Dezember bekommen und hab ihn auch erst im Januar angemeldet, weil ich net eingesehen hab für 3 Wochen noch den vollen Steuersatz zu blechen :pfeif:


    Welche Bestimmungen für die Haltung eines 20/40 Hundes bei euch gelten (Hundeführerschein, Leinenpflicht, etc) kannst du beim zuständigen Ordnungs- oder Veterinäramt erfragen.

  • In NRW gilt folgendes bei 20/40:
    Steuerlich anmelden, Chipnummer angeben, Hundehalterhafpflicht (wichtig auf deinen Namen) nachweisen, Sachkundenachweis vorlegen.


    Der Sachkundenachweis für 20/40 ist anders als für Listenhunde. Du findest die Fragen auf der Website der Tierärztekammer.
    Den Test machst du dann beim zuständigen Amtstierarzt oder einem ausgewiesen Tierarzt, der den Nachweis abnehmen darf. Kostet 36,-€.
    Da Hein auch der erste Hund ist den ich selbst angemeldet habe, musste ich das jetzt vor kurzem alles machen.
    Den Test fand ich sehr einfach, wenn du Fehler hast musst du bei unserer Amtstierärztin noch ins Fachgespräch und Sie erklärt dir wohl dann wo du Wissenslücken hast und ob du nochmal wiederholen musst. Musste ich zum Glück nicht hatte 0 Fehler :D *freu*.


    Liebe Grüße und viel Erfolg

  • Zitat

    Wegen Steuer nachzahlen:
    Du zahlst so odr so nur einmal im Jahr Steuer und zwar den vollen Steuersatz egal ob du deinen Hund im Februar oder im November anmeldest.


    Und ja ich gestehe ich hab meinen zweiten Hund Mitte Dezember bekommen und hab ihn auch erst im Januar angemeldet, weil ich net eingesehen hab für 3 Wochen noch den vollen Steuersatz zu blechen :pfeif:


    Welche Bestimmungen für die Haltung eines 20/40 Hundes bei euch gelten (Hundeführerschein, Leinenpflicht, etc) kannst du beim zuständigen Ordnungs- oder Veterinäramt erfragen.


    Das ist aber nicht überall so. Sowohl in meinem alten Wohnort wie auch hier musste ich nur anteilig den Steuersatz bezahlen. Der wurde durch 12 geteilt und ich musste nur die tatsächlichen Monate zahlen.

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