Leinenpflicht? Halsband reißt, Hund rennt auf anderen zu....

  • Bianche:


    Ja, das denke ich auch. Auch, wenn das mehr als unfair ist. Aber so sind se, die "Ordnungshüter"....

  • Bianche: DAS ist ja wohl mal so was von ... mir fallen keine Worte ein. :datz:
    Der Vogel hat das doch mit Absicht soweit kommen lassen. Boah, wenn mir so was passieren würde, wüsste ich nicht, ob ich da ruhig bleiben könnte.. :explode:


    Wie viel Kohle musstest du blechen?

  • na sicher hat ers dauf angelegt..ich denke er ist einfach n mordsmässig gelangweilter renter,bei dem ich einfach perfekt ins feindbild passe :D ..was ich aber dabei noch viel schlimmer finde..was wäre,wenn sein hund bei so einer sache bösen schaden genommen hätte..also sowas in kauf zu nehmen,nur ums ego zu befriedigen..kann ich nicht verstehen


    und oh weh..lasse mich überlegen..ich glaube das waren an die 130 euro bussgeld..bin mir über die genaue zahl aber nicht mehr sicher

  • Danke für eure Kommentare. ich fühle mich schon besser. Gestern hab ich mich gefühlt, als wäre ich die Erste, der das Halsband reißt und die Erste, deren riesiger (Kniehöhe!!) Hund einem lebenden Spielzeug hinterher geht. Am schlimmsten finde ich im Nachhinein immer noch, das der Typ ständig nur über den Wert seines teuren Hundes gesprochen hat. Irgendwie fehlen mir da fast die Worte.


    Kann man irgendwo diese "Leinenpflichsache in NRW" aufrufen? Ich hab dem Pärchen zwar nicht meine Adresse gegeben, aber hier kennt man auch jeden. Könnten trotzdem plötzlich vor meiner Tür stehen.

  • Das Landeshundegesetz für NRW findest du z. B. in voller Länge hier:


    Landeshundegesetz NRW


    Da findest du z.B. unter § 11 auch was zur Leinenpflicht bei großen Hunden. Zu irgendwelchen abweichenden Regelungen bzw. allgemeiner Anleinpflicht müsstest du separat mal gucken, wie das in eurer Stadt geregelt ist, besonders für kleine Hunde. Lässt sich entweder beim Ordnungsamt erfragen oder steht manchmal auch auf der HP der Stadtverwaltung (sofern die bei euch eine HP hat).

  • Es gilt das Landeshundegesetz (LHundG NRW, findet sich im Internet unter diesem Suchbegriff) UND ZUSÄTZLICH die Vorschriften, die deine Gemeinde erlassen hat. Letztere sind gewöhnlich auch auf der Webseite der Stadtverwaltung veröffentlicht.

  • Mich irritieren ja irgendwie die 40 cm (20kg). Widerrist ist doch der Huckel bei den Schulterblättern, oder? Ich finde immer, das unsere "Große" im Gegensatz zu vielen anderen "großen" Hunden total klein ist. Dann müsste ja zum Beispiel ein Beagle auch schon ein großer Hund sein?
    Oder sehe ich das jetzt falsch?

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