Tierschutzvertrag

  • Vielleicht könnt ihr uns bei folgendem Beispiel mal helfen.


    Person A übernimmt einen Hund von einem Tierschutzverein ( im weiteren B genannt).
    A zahlt, sagen wir mal, 250 Euro für den Hund.


    So in dem Vertrag steht unter anderem drin, dass A den Hund nicht an dritte verschenken oder verkaufen darf sondern an den B zurückgeben muss ohne die Tierschutzgebühr wieder zu bekommen oder sonstiges Geld.
    Dann steht da noch drin bei abhandenkommen von dem Tier oder weitergabe muss A Betrag X (sagen wir mal 450 Euro) an B bezahlen.


    Jetzt ist unsere Frage. Muss A das überhaupt zahlen? Und muss er das auch zahlen, wenn der Hund gestohlen wird, aus dem Garten gelassen wird oder beim Spazierengehen wegläuft usw?


    Lg
    Sacco

    • Neu

    Hi


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    • bleibt der Hund laut Vertrag Eigentum von B und Person A wird nur der Besitzer?


      was genau ist denn mit dem Hund passiert, dass Person A sicher ist, dass sie ihn nicht wieder bekommt, so dass Person B nun den Betrag verlangt?


      Bei der Herausgabe an Dritte ist es zumindest eine klare Vertragsverletzung und hat Folgen, ja


      weiteres dürfte Situationsabhängig sein mit wichtiger Frage nach Eigentums- und Besitzverhältnissen laut Vertrag

    • Bestimmt kann ich das nicht sagen...aber eine Klausel die besagt, das wenn das Tier abhanden gekommen ist, bezahlt werden muß, ist meiner Meinung nicht rechtskräftig...wie so viele Klauseln in einem solchen Vertrag.
      das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre das der Tierschutzverein eine Anzeige starten könnte...


      Die Frage ist auch welche Besitzumstände der Vertrag beeinhaltet...in wessen Besitz ist das Tier nach der Übergabe?


      Da es so viele Klauseln gibt, die rechtswidrig sind würde ich einfach mal einen Anwalt fragen der sich mit solchen Dingen auseinandersetzt.


      Allerding werden viele Gerichtsurteile diesbezüglich sehr nach den Umständen entschieden...sprich es gibt keine allgemeingültigen Urteile.

    • Also B verlangt noch gar nichts, da der Hund nicht abhanden gekommen ist.


      Im Vertrag steht:


      Tierschutzvertrag zwischen B und A.


      Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung des Hundes
      Und es ist immer von dem neuen Tierhalter die rede.


      Lg
      Sacco


    • Steht dabei zb:" Übernahme" oder "Übernehmer" ...dann wäre zb. der Hund in den Besitz des neuen Tierhalters übergegangen.

    • Da steht nichts über Eigentum drin und auch nicht dass der Verein Eigentümer bleibt.


      Da ist dann immer nur die rede von dem neuen Tierhalter. Das sich der neue Tierhalter zu dem und dem usw verpflichtet. Das der neue Tierhalter, eine Haftpflicht abschließt, ihn bei der Stadt anmeldet.


      Der Impfausweis lässt der neue Tierhalter auch auf sich ausfüllen und meldet ihn auf seinen Namen bei Tasso an.


      Lg
      Sacco

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