Autoscheibe einschlagen um einen Hund zu retten...

  • ich bin grad in schweden und da lief ein klip im fernsehen wo ein mädchen ne autoscheibe eingeschlagen hat um nen hund zu retten der da im heißen auto lag... ich glaube das war von ner tierschutzorga, ich habs nicht richtig verstanden...


    ich frage mich grad nur wie es eigentlich rechtlich ist...


    wenn man eine autoscheibe einschlägt weil man bemerkt das ein hund im auto ist der zu verdursten droht und diesen dann entsprächent versorgt, ist es dann rechtlich gesehen "normale" sachbeschädigung?


    also nur so aus intresse...

  • Ich glaube, wenn ich einen kollabierenden Hund in einem überhitzten Auto sähe, würde ich nicht auf Polizei oder Feuerwehr warten, sondern ungeachtet der Gesetzeslage die Autoscheibe einschlagen. :roll:

  • ich habe mal gehört, dass man sich einen Zeugen holen soll und dann darf man handeln, in dem Fall die Scheibe einschlagen. Ob das wirklich stimmt, weiß ich jedoch nicht :???:

  • Salopp gesagt: Solange der Hund noch reagiert, sollte man die Polizei rufen. Dies kann den Besitzer ausfindig machen und man bekommt keinen Ärger wegen Sachbeschädigung. Ist der Hund kollabiert, Scheibe einschlagen - aber dann auch die Polizei verständigen.

  • Also ich glaub bei nem Hund ist das echt schon wieder schwierig. So weit ich weiß, darf man das bei einem Baby im Auto. Sollte aber auf jeden Fall Polizei und gleichzeitig den RTW bzw NDF, äh Rettungswagen und Notarzt alarmieren.


    Bei einem Hund handelt es ja rein rechtlich um eine Sache und eine Sachbeschädigung (Hund stirbt) mit einer Sachbeschädigung (Fenster kaputt) zu retten. Da stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Im Zweifelsfall kostet so ne Scheibe ca. 200-500 Euro.


    Ich mein, ich würde ja sagen, es ist im Sinne des Tierbesitzers, aber wer seinen Hund bei der Hitze ohne nachzudenken lässt, dem ist die Scheibe vielleicht wichtiger...


    Von daher vielleicht weiß google oder tasso was?
    Tasso macht da doch auch immer so ne Kampagne mit Hunde im Backofen oder so ähnlich.


    S.o. geschrieben Beitrag, da war jmd. schneller wie ich und hats gut zusammengefasst :)

  • Also aus dem diesjährigen Thread zur Tasso-Kampagne (Hund im Backofen) hab ich es so verstanden, dass man wenn man wirklich sieht, dem Tier gehts schlecht, die Scheibe einschlagen darf. Ein Zeuge würde auf jeden Fall auch Sinn machen.
    Ich denke jedenfalls, dass es bei einem Tier doch anders geregelt ist. Im Gesetz heißt es ja, dass die sachenrechtlichen Vorschriften gelten, soweit sie anwendbar sind. Dem Tier gehts im Auto wirklich schlecht, es leidet, also würde ich es als logisch ansehen, dass die Regelungen etwas anders sind.


    Im Netz lese ich immer wieder, dass man erst die Polizei rufen soll, wenn möglich soll man nach dem Halter suchen, bei einem Supermarktparkplatz dort z.B. ausrufen lassen. Wenn aber selber meint, dass die Zeit dafür nicht reicht, darf man die Scheibe einschlagen, um das Tier zu retten.

  • Zitat

    Also aus dem diesjährigen Thread zur Tasso-Kampagne (Hund im Backofen) hab ich es so verstanden, dass man wenn man wirklich sieht, dem Tier gehts schlecht, die Scheibe einschlagen darf. Ein Zeuge würde auf jeden Fall auch Sinn machen.


    Jetzt ist die Frage: Wann geht es dem Tier schlecht? Hast du Grund die Scheibe einzuschlagen oder reicht es aus die Polizei zu informieren, die anhand der Autonummer den Besitzer ausfindig macht? Pauschal zu sagen "man darf die Scheibe einschlagen" ist nicht so gut, denke ich. Denn wenn der Besitzer gegenüber am Kiosk steht, hast du schlechte Karten ;)

  • Nee, das ist klar, man muss auf jeden Fall IMMER versuchen, erst den Halter ausfindig zu machen. Die Zeit, die man darauf verwendet, ist aber vom Zustand des Tieres abhängig. Wollte jetzt niemandem raten, einfach eine Scheibe einzuschlagen, obwohl man sagen muss, dass es sich in dem von mir genannten Thread schon sehr danach anhörte...

  • meine mutter hat mit einem anderen mann zusammen mal eine autoscheibe zertrümmert,weil da ein welpe drin lag.sie haben dann sofort den besitzer im supermarkt ausrufen lassen und die polizei kam auch noch dazu.eine strafe haben die nicht bekommen,aber der hundehalter.

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