Autoscheibe einschlagen um einen Hund zu retten...
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Ich glaube, wenn ich einen kollabierenden Hund in einem überhitzten Auto sähe, würde ich nicht auf Polizei oder Feuerwehr warten, sondern ungeachtet der Gesetzeslage die Autoscheibe einschlagen.
Dann müßtest du anschließend aber sicher selbst für den Schaden aufkommen. Ich glaube nicht, dass man das Recht dazu hat, eine Scheibe einzuschlagen, sondern dass man die Polizei informieren muss. Wenn die das Ok dazu geben, ist die Aktion abgesichert.
Vor 2 Wochen hatten ja junge Eltern ihr Baby nachmittags im Kofferraum eines Autos gelassen, um auf ein 7-stündiges Konzert zu gehen. An dem Tag hatte es nachmittags mindestens 27 Grad.
Nicht mal wegen des Kindes haben die Passanten, die den Kleinen schreien hörten, die Scheibe eingeschlagen, sondern sie haben Polizei und Feuerwehr gerufen, die das Kind befreit hat.Theoretisch könnte ein Hund/ Kind sich durch die Splitter, die entstehen, beim Scheibe einschlagen, ja auch verletzen. Ich würde es nicht tun, sondern erst die Polizei alarmieren.
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Also ich habe immer gehört man sollte erst die Polizei rufen
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Es kommt ja immer drauf an ... wenn es 35 Grad im Schatten hat, und das Auto in der prallen Sonne steht und der Hund im Auto mehr tot als lebendig aussieht ... dann könnte ich mir schon vorstellen, dass man die Scheibe nicht ersetzen muss, wenn man sie einschlägt.
Aber wenn es jetzt "nur" 25 Grad hat ... man weiß ja nicht, wie lange ein Hund im Auto warten muss oder schon wartet. Vielleicht holt der HH ja nur kurz was aus der Reinigung und ist nur ein paar Minuten weg ... Das Tier kann dennoch "leidend" aussehen ... Meine Hunde sehen auch leidend aus, wenn sie nichts vom Frühstück abbekommen. :/
Ich finde es schwer, das selbst zu beurteilen.
Wer selbst bereit ist, notfalls die Scheibe zu ersetzen, soll sie einschlagen. Ansonsten würde ich es nicht tun. das kann schon recht teuer werden. Ein Anruf bei der Polizei dauert nichtmal eine Minute. Die ist meist innerhalb von wenigen Minuten da ... Diese Zeit kann man dann noch nutzen, um in den umliegenden Geschäften nachzufragen.
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Ich denke die meisten hier könnten einen sterbenden Hund von einem schauspielerndem unterscheiden. Die Frage für mich ist, interessieren mich die kosten?
Wenn ich sehe das ein Tier, oder Mensch, gereade am verrecken ist, dann stehe ich nicht daneben und rufe die Polizei.
Die Hoffnung das ich dafür nichts bezahlen muss ist nebensächlich. Es wäre allerdings schön wenn das nicht auf meine kosten ginge ^^
Leider gibt das Probleme mit Leuten die bei 10 °C die Hunde "befreien" müssen..
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Genau Paya. Guckt doch mal hier, ist aktuell bei uns passiert: http://www.westfaelische-nachr…e_an_Hitze_gestorben.html
Hätten die Leute sofort gehandelt, die Polizei nicht noch erst nach dem Besitzer gesucht ....EDIT: Als wir seinerzeit das Funkzeugnis machten, hieß es immer: 'Not kennt kein Gebot' - so sehe ich das auch, unabhängig von allen Vorschriften.
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Wenn für den Insassen (Hund oder Kind) unmittelbare Gefahr droht darf man die Scheibe einschlagen.
Ansonsten Polizei rufen.
Tiere gelten vor dem Gesetz nicht als Sache, sondern als Mitgeschöpfe (Tierschutzgesetz).
Ein Hund im zu heissen Auto verdurstet nicht, sondern er stirbt an Überhitzung, das ist ein grausamer Tod.
Grüße Bernd
PS.: Alles ohne Gewähr ;-)
PPS.: Hab schonmal wegen eines Kindes im Auto das Auto aufgebrochen und dann die Polizei gerufen. Da war es aber nicht zu warm, sondern zu kalt, war nachts im Winter.
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PPS.: Hab schonmal wegen eines Kindes im Auto das Auto aufgebrochen und dann die Polizei gerufen. Da war es aber nicht zu warm, sondern zu kalt, war nachts im Winter.
Unglaublich!
Ich kenne es so: wenn keine Zeit mehr wäre, die Polizei, Feuerwehr zu holen, um das Leben des Tieres zu retten (Hund bereits bewusstlos ist z.B.), darf man die Fensterscheibe einschlagen. Sonst nicht.
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Ich kenne es so: wenn keine Zeit mehr wäre, die Polizei, Feuerwehr zu holen, um das Leben des Tieres zu retten (Hund bereits bewusstlos ist z.B.), darf man die Fensterscheibe einschlagen. Sonst nicht.Genau so :) Das hatte ich ja auch geschrieben:
ZitatSalopp gesagt: Solange der Hund noch reagiert, sollte man die Polizei rufen. Dies kann den Besitzer ausfindig machen und man bekommt keinen Ärger wegen Sachbeschädigung. Ist der Hund kollabiert, Scheibe einschlagen - aber dann auch die Polizei verständigen.
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Dann müßtest du anschließend aber sicher selbst für den Schaden aufkommen.
Selbst wenn, lieber komme ich für diesen Schaden auf als dass ich untätig zusehe, wie ein Hund jämmerlich krepiert.
Schon allein die Frage finde ich seltsam. Befindet sich ein Tier in Not, handle ich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich in solch einem Fall erst über die Konsequenzen nachdenke?!
Viele Grüße
Doris
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Selbst wenn, lieber komme ich für diesen Schaden auf als dass ich untätig zusehe, wie ein Hund jämmerlich krepiert.
Schon allein die Frage finde ich seltsam. Befindet sich ein Tier in Not, handle ich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich in solch einem Fall erst über die Konsequenzen nachdenke?!
Viele Grüße
Doris
Seh' ich genau so. Und sollte mich jemals ein HH dafuer belangen wollen seine Autoscheibe eingeschlagen zu haben wuerde ich ebenfalls schwerere Geschuetze auffahren.....da waeren mir sogar die Anwaltskosten voellig egal, da ginge es ums Prinzip.
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