Spaziergang nur mit Leine - In ganz Deutschland die Regel?

  • Zitat

    PUHHHH bin ich froh das wir auf dem Land wohnen...


    Land habe ich hier mehr als genug, aber eben Wald und Leinenzwang auf dem gesamten Gemeindegebiet im Wald... :ugly:


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich zitiere Mal aus meiner Leinenbefreiung, Stadt Versmold:


    "
    Frau XYZ


    wurde die Genehmigung erteilt, den nebenstehend aufgeführten Hund außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im Gebiete der Stadt Versmold ohne Leine zu führen



    Die Befreiung wird erteilt: unbefristet


    Diese Ausnahmeregelung gilt nicht


      - in festgesetzten Naturschutzgebieten (...)


      - im Wald außerhalb von Wegen


      - auf Straßen mit mehr als mäßigem Verkehr


      - in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschl. Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche


      - bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen


      - in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

    "


    Vielleicht dazu:


    Die Leinenbefreiung kostet 25 Euro, und zwar jeden, der meinen Hund führen will. Er würde mich bei einem 2. Hund wieder 25 Euro kosten. Bei einem weiteren wieder, usw.


    Dort wo
    " außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile" aufhört, fängt "in festgesetzten Naturschutzgebieten (...)" an.


    Es gibt KEINE "besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche".


    Bei der Leinenbefreiung wurde nichts verlangt, außer das Geld :hust:

  • Zitat

    Dito


    Mit dem Hund nur an der Leine Gassi gehen - für mich unvorstellbar (und auch für Blue)


    auch wir können uns glücklich schätzen.


    wir wohnen direkt am wald, eigentlich müsste-sollte er ja im wald auch an der leine sein aber
    1 treffen wir eh nie jemanden
    und
    2 wenn ich jemanden von weiten sehe mach ich ihn an die leine, aber bis jetzt hat noch nie jemand etwas gesagt.


    wenn wir durch die ortschaft laufen ist er an der leine oder wir laufen an ner straße, aber sonst hab ich die leine immer nur als deko-objekt in meiner hand :headbash: :D

  • Ich finde die Hamburger Regelung tatsächlich recht schön (auch wenn ichs bescheuert finde, dass Listenhunde ausgeschlossen sind). Denn mit dem Hundeführerschein dürfen diejenigen, die sich mit Hundeerziehung auseinandergesetzt haben tatsächlich die Freiheit genießen. Die anderen eben nur auf der Auslauffläche.
    Und der Führerschein fragt (soweit ich das gelesen habe) nun wirklich nichts unmögliches ab, sondern Grundgehorsam, keine Wesensauffälligkeit und Abrufbarkeit.


    In Kiel, wo ich hause, gibt es die ein oder andere Auslaufmöglichkeit. Da aber wenig kontrolliert wird und sich die wenigsten "Zivilisten" beschweren, wenn man sich freundlich und rücksichtsvoll benimmt kann man seinen Hund üblicherweise auch im Stadtwald und im Park laufen lassen.


    Müsste ich mal die Strafe (ich glaub 15€) zahlen, nähme ich das einfach als Gebühr für x Monate freilaufen :)
    Das ist mir mein Hund locker wert.

  • Zitat

    Und der Führerschein fragt (soweit ich das gelesen habe) nun wirklich nichts unmögliches ab, sondern Grundgehorsam, keine Wesensauffälligkeit und Abrufbarkeit.


    "Fragt ab" heißt "wird geprüft"? Wer mach sowas eigentlich? Ich hätte an einer Leinenbefreiung auch Interesse, jedoch ist da noch nicht dran zu denken. Der werte Herr Rüde stellt die Ohren auf Durchzug, wenn es Wichtigeres gibt; und momentan ist alles wichtiger.


    Zitat

    Müsste ich mal die Strafe (ich glaub 15€) zahlen, nähme ich das einfach als Gebühr für x Monate freilaufen :)
    Das ist mir mein Hund locker wert.


    Da bist Du nicht der einzige, der das so sieht :D

  • @callean: ja, "fragt ab" heißt "wird geprüft" :)
    Da ich nicht in Hamburg wohne weiß ich dazu nichts genaueres, hab nur mal nen Artikel dazu gelesen. Aber theoretisch sollte einem da doch das Ordnungsamt weiterhelfen können.

  • Zitat

    In Hamburg ist das so:


    wenn der Hund jünger als 12 Monate ist, darf er überall ohne Leine laufen. Ab dem 12. Monat darf er nur in dafür ausgewiesenen Hundeauslaufflächen ohne Leine laufen und das auch nur wenn er kein SOKA ist, denn die dürfen hier garnicht ohne Leine laufen.


    Oder man muss ab dem 12. Monat einen Hundeführerschein mit Leinenbefreiung machen, dann darf der Hund wieder überall ohne Leine laufen.


    Zusatz: Nur, wo es ausdrücklich für Hunde mit Leinenbefreiung erlaubt ist und kein genereller Leinenzwang herrscht.
    Leinenzwang gilt ebenso für alle, wo "Unfallgefahr" besteht (Straßen etc.).


    Ergo ist diese ganze Leinenbefreiung für den Müll, weil´s sowieso nix nutzt =)

  • Falco:
    wie ist das denn bei Grünflächen? Ich dachte der Führerschein bringt, dass du in Parks usw ohne Leine darfst?
    Aber wahrscheinlich wars nur ne nette Idee mal wieder Geld zu machen und bringt dem HUndehalter nichts -.-

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!