Wann ist Hundebesuch eine Hundehaltung?

  • Hilfe, ich brauche einen Rat!


    Mein Freund und ich wohnen ja nicht zusammen, Nemo und Frieda wohnen bei ihm. Nun ist es aber so, dass es in Zukunft organisatorisch sinnvoll ist, dass ich mich mehr in meiner Wohnung aufhalte, gleichzeitig aber auch auf die Hunde aufpassen muss/möchte. In meiner Wohnung ist Hundehaltung untersagt, daher waren die beiden noch nie bei mir. Sooo...die Hunde wären nur hin-und wieder, in unregelmäßigen Abständen so 1-2 mal die Woche tagsüber bei mir, eventuell auch mal über Nacht. Hundebesuch kann ja nicht verboten werden, aber wann ist gilt dieser Besuch als "zuviel"?
    Habe folgendes gefunden:



    Einerseits sind die Hunde nicht regelmäßig bei mir, andererseits vielleicht auch maaal (1-2x im Monat) über Nacht...außerdem wäre es ja auch nicht so, dass die beiden vom Besuch mitgebracht werden , sondern alleine zurückbleiben...


    Soll ichs einfach drauf ankommen lassen oder lieber mal beim Vermieter anfragen, wieviel Besuch noch ok wäre? Irgendwie erscheint der mir als rigoros, da er sogar die Katzenhaltung untersagt...aber man würde von den beiden auch kaum was mitbekommen, da ich in einer Tiefparterre-Wohnung wohne und immer den Kellereingang anstatt des richtigen Eingang oben nutze.


    Ich bin echt unsicher.... :/ Hat jemand Erfahrung mit dieser Hundebesuch/Haltungs-Sache?

  • Leider nein. Ich habe auch dieses Urteil zum ersten Mal gelesen.


    Ist schon verrückt. Ich hätte getippt wie beim Menschen, man kann ja bis zu 6 Wochen Besuch haben, der muss dann für eine Woche verschwinden und dann gilt er wieder als Besuch. Das die beim Hund so krass sind wußte ich nicht.


    Laut dem in Deinem Bericht veröffentlichtem Urteil würde ich mal sagen, dass es bei Dir wirklich nur gelegentlich ist, weil ja keine Regelmäßigkeit gegeben ist. Du hast die Hund dann vielleicht vier bis sechs mal im Monat bei Dir - ist das Richtig? - somit ist doch keine Regelmäßigkeit gegeben und für mein Gefühl gilt das als Besuch.


    Hoffe, mein Gefühl ist richtig. Ach ja, unsere Hundis, sind fast nirgendwo wirklich willkommen. Traurig aber war.


    LG
    agil

  • :winken:
    Also ich denke, das bei dir dann keine Hundehaltung vorliegt. Würde das aber sichheitshalber mit dem Vermieter abklären. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Zur Not frag doch mal bei einem Anwalt nach. Aber ich wüßte nicht was dagegen sprechen sollte, da du ja fast im Keller wohnst. Eine andere Möglichkeit wäre, das du mit den anderen Mietparteien redest, ob sie was dagegen haben würden, wenn sich 2 Hunde in regelmäßigen abständen ( ca.2xin der Wöche) in deiner Wohnun gaufhalten.


    ich hoffe das ich dir helfen könnte.


    Liebe Grüße
    Gina

  • liebe lady aussi


    die gründe für ein hundehaltungsverbot sind ja immer die gleichen: "angst" vor bellen, dreck und schäden am mietobjekt
    unsere vermieterin wollte in der siedlung auch keine hunde mehr. ich hab mit ihr gesprochen und ihr versichert, dass ich die volle verantwortung für meine tiere übernehmen werde (schäden, lärm...), der hund keinen dreck im quartier hinterlassen würde (ist ja eigentlich selbstverständlich - nur hat sie schon ganz anderes erlebt) und ich meinen hund so erziehen würde, dass er keinen ständigen lärm verursacht. es aber auch verständnis für "ein" bellen geben müsse, da ich ja auch schreiende (im mass! sonst reagiere ich auch!) kinder tolerieren müsse.
    und: sie hat eingewilligt. ich hab ganz einfach, bevor ramiro ins haus kam, allen mietern (8 parteien) einen brief mit foto und beschreibung unseres hundebabys in den briefkasten geworfen und geschriben, dass sie sich melden sollen, falls sie irgendwas stören würde (ruhestörung) - ich hatte nie negative reaktionen, auch nicht dann, als ramiro seine bell-phase frühmorgens hatte, und ich fast aus der haut gefallen bin, vor angst, dass der hund, bzw. wir alle ausziehen müssen.....
    wir leben hier mit 8 vögeln (die kreischen auch mal...oder mehrmals), 2 katzen und einem hund.


    ich würds versuchen beim vermieter. kannst ihm ja auch schriftlich deine verantwortlichkeitserklärung geben. es gibt, so glaube ich, sogar formulare beim mieterverband (bei uns in der schweiz jedenfalls).


    toi toi toi!

  • Danke schonmal für die zahlreichen Antworten!!! :winken:


    Gina: Die anderen Mietparteien fragen...tjaaaa...das wären 4 in meiner "Ebene", ein dauer-dichtes-asoziales-Alkoholikerpärchen, ein Nix-deutsch-sprechendes Ausländerpärchen und ein Mann, den ich noch NIE in den zwei Jahren gesehen habe (der geht nicht an die Tür wenn man klingelt, man hört ihn nuur hin und wieder mal Staubsaugen,Töpfe klappern oder mit seiner Freundin ***)....ich bezweifle, dass ich mit diesem Weg was erreiche. Aaahh, mir fällt grad selber auf, dass diese Wohnumgebung um die Wohnung herum schrecklich ist, aber IN meiner Wohnung und der Blick aus dem Fenster und diese Ruhe, der günstige Mietpreis, die frische Renovierung (Flausche-Teppich!!!) ist einfach toll! :love:


    @ Rex-Dieter: Danke für den Link!! Da hat mir zwar kein Thema direkt weitergeholfen, aber die Seite ist toll da sehr umfangreich! :gut:


    Ich probiers mal beim Mieterverein mit Ratschlägen und versuche dann vielleicht dem Vermieter bzw. der Verwaltung (Vermieter ist so ne dänische Holding-Firma) einen brief zu schreiben...in Hoffnung auf Erfüllung der Prophezeiung dass alles gut wird! :karate:

  • Nach deinem Text kann der Besuch des Hundes über Nacht als Hundehaltung gewertet werden.


    Zitat

    Unzulässig sei es aber zum Beispiel, wenn der Besucher einen Hund in häufigen Abständen regelmäßig mitbringt oder das Tier nachts in der Wohnung bleibt oder sich das Tier – wie hier – regelmäßig den ganzen Tag über in der Wohnung befindet. Das sei kein „vorübergehender Aufenthalt“ eines Hundes, das entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne verboten werden.


    Entweder du sagst, dass die Hundis nicht die ganze Nacht bleiben (darf natürlich keiner mitkriegen) oder du fragst deinen Vermieter ob das ok ist.


    LG Chrissi

  • Also, für mich ist ein Hundebesuch ein Besuch, der mit Hund mich besuchen kommt, nichts anderes. Alles andere ist Teilzeithundehaltung.


    LG Biber

  • Mmh, ich denke, in Deinem Fall ist es wirklich nur ein Hundebesuch.


    Unser Vermieter meinte damals, dass es fuer ihn absolut ok sei, wenn 3-4x im Jahr wir einen Zweithund fuer bis zu 3 Wochen bei uns waere. Wurde damals auch mit der Hausverwaltung abgeklaert. Die konnten auch nichts dagegen sagen.


    Wir haben naemlich auch so ein pseudo- freundliches Ehepaar, die tastaechlich ein Hundehalteverbot verlangten, weil sie eine Wertminderung ihrer Wohnung befuerchteten. Die Hauseigentuemer kamen zur Beratung zusammen und stellten- nachdem jedem Unglaeubigen erklaert wurde, dass tasaechlich ein Hund seit 2 Jahren im Haus wohnt- fest:
    "Dieser Hund koennte auch sterben bzw. schon tot sein- niemand haette es je bemerkt! Antrag abgelehnt."


    Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist, dann sprich einfach mal mit Deinem Vermieter- sicher ist sicher. Wenn es nur um ein paar Besuche im Monat geht, wird er bestimmt nichts dagegen haben.

  • Hallo Lady Aussie
    Mir hat damals ein Anruf beim örttlichen Mieterverein weitergeholfen. Vielleicht gibt es so was ja auch bei dir. Dort bekommst du normalerweise rechtlich einwandfreie Auskünfte

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