Hundehaftplicht für Gassigänger?
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Das ist jetzt rechtlich extrem grenzwertig...
So, wie du es beschreibst, nehme ich an, dass der Hund eh nicht versichert ist.
Den Besitzer zu einer Versicherung zu bringen, dürfte schwierig bis unmöglich sein.Jetzt könntest du natürlich eine abschließen und dort angeben, das sei dein Hund. Dann bist du abgesichert, wenn etwas passiert. Es dürfte zwar nur ein Jahresvertrag sein, weil es ja sein könnte, dass du sie nicht mehr ausführst oder dass sie verstirbt und du dann schlecht nachweisen kannst, wieso du keinen angeblichen Hund mehr hast.
Eine Versicherung fragt nicht nach Unterlagen, die den Besitz eines Hundes nachweisen. Sie fragen erst, wenn man den Vertrag kündigt, weil man den Hund abgegeben hat, oder er verstorben ist.
Aber die Sache hat einen Haken: Sollte mal etwas so großes passieren, dass man mit den Ämtern zu tun bekommt, dann wird es schwierig.
Du hast nicht zufällig einen Anwalt im Bekanntenkreis, den mal mal fragen könnte???LG
das Schnauzermädel -
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Deine Privathaftpflicht leistet ja für das Hüten fremder Hunde, wenn nicht gewerblich. Dass Du wegen der vereinbarten Selbstbeteiligung jetzt nur ein paar Euro wiederbekommen hast, ist natürlich blöd. Warum aber nicht die SB entnehmen / eine PH ohne SB abschließen? Dann bist Du doch da, wo Du hin willst - gut abgesichert für das Gassigehen mit dem nicht eigenen Hund, ohne ggf. wieder einen Teil selbst tragen zu müssen, wenn was passiert.
Ich frage mich nur, wieso die HUK reguliert hat, ohne nach dem Halter des Hundes zu fragen? Das wird nämlich normalerweise durchaus gemacht. Hat u.a. einfach den Hintergrund, dass die Versicherungen im Innenverhältnis gegenseitig regressieren können - wenn eine Hundehalterhaftpflicht zusätzlich bestünde. Oder um zu prüfen, ob es sich nicht doch um Deinen eigenen Hund handelt und Du Dir nur die Hundehalterhaftpflicht hast sparen wollen. Dann aber hätte der Halter des Hundes ja auch Kenntnis von dem Vorfall erlangt....
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Das ist echt hart...ich kann auch echt nicht verstehen, wie manche Halter ihre Tiere behandeln.
Mit der Haftpflicht bin ich mir gar nicht so sicher, ob man überhaupt nachweisen muss, dass das sein eigener Hund ist (bei der Vertragsschließung). Ich hab letztens meine eigene Haftpflicht und den Hausrat über die DEVK abgewickelt und das konnte man gegebenfalls auch um eine Tierhaftpflichtversicherung erweitern (und die Angaben, die dort zu machen waren, waren echt spärlich).
Will jetzt aber auch nichts falsches erzählen, die anderen haben einen ziemlich informierten Eindruck gemacht.Viel Glück
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