Neues Urteil wichtig zum Auslandstierschutz

  • Dieses Urteil ist schon lange überfällig. Es ist höchste Zeit, denn auf den Karren der seriösen Auslandsorganisationen sind seit Jahren dubiose Hundehändler aufgesprungen und schaffen Hunde in Massen nach Deutschland.


    Welpen unter 8 Wochen, kranke, unterernährte von Parasiten geplagte Tiere. Diesem Treiben kann nun endlich Einhalt geboten werden.


    Was ihr machen sollt?


    Sachkundeprüfung ablegen und die erforderlichen Genehmigungen zum Import dieser Hunde beschaffen.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Hallo Gaby,
    hast Du eine Ahnung, wo man die Sachkundeprüfung machen kann?
    Hab schon gegooglt aber bei "Sachkundeprüfung" kommt immer nur was über Waffen oder über Listenhunde in NRW.

  • Ganz normal beim Amtsvet. Dort kann man sich seine Sachen auch Genehmigen lassen.
    Ich weiß nun auch nicht, was daran dramatisch sein soll, andere, die in durchaus deutlich geringerem Umfang Tiere unters Volk bringen, müssen diese Voraussetzungen auch erfüllen, deutsche THs ebenfalls.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Wenn ich schon lese "Es sind bei einem Sammeltransport 39 Hunde von Ungarn nach Deutschland gebracht worden!" finde ich, dass es längst Zeit wird, hier einen Riegel vorzuschieben!

  • Zitat

    Hallo Gaby,
    hast Du eine Ahnung, wo man die Sachkundeprüfung machen kann?
    Hab schon gegooglt aber bei "Sachkundeprüfung" kommt immer nur was über Waffen oder über Listenhunde in NRW.


    Wie meine Vorschreiber schon bemerkt haben, beim Amts-Veterinär. Und es ist der selbe Sachkundenachweis, den die Halter von Listenhunden ablegen müssen. Du kannst also im Internet schon mal sehen, was da auf dich zu kommt. Es ist wirklich nicht schlimm.


    Gaby, Idedfix und ihre schweren Jungs

  • Zitat


    Habe gerade mit meiner AmtsVet telefoniert. Die kannte das Urteil und war auch ganz nett.
    Allerdings ist es nicht derselbe Sachkundenachweis, den auch die Halter von Listenhunden ablegen müssen.
    Die Listenhunde sind § 11 Landeshundegesetz.
    Die Orgas sind hingegen § 11 Tierschutzgesetz.
    Ist eine andere Prüfung.
    Sie hat mir noch ein Buch für die Prüfung empfohlen. "Lehrbuch Tierfachkraft (Hunde)".
    Ist zwar für die Sachkundeprüfung bei Tierheime, Hundepension und HuTa, eignet sich aber genauso für alle Orga's oder Gnadenhöfe.


    Heike und Sam

  • Ja, das ist eine andere Sachkunde als die für Listis. Trotzdem schaffbar und sinnvoll. Denn warum ausgerechnet Auslangsorgas nun gar nicht kontrolliert werden sollten, das ist mir schleierhaft.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ach, schau an. Wußte ich gar nicht. Mein TA meinte alles die gleichen Fragen.


    Aber, da das ja jeder Zooladen braucht, wird es zu schaffen sein.



    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

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