Vermieter spinnt rum

  • Nach dem tod von meinen Westi habe ich ja die Malamut Hündin damit mein Scotti nicht alleine ist (er kennt es auch nicht er ist ein 2 Hund). Mein Vermieter hat beim Einzug Hunde erlaubt. Nun verstehen mein Nachbar und ich uns garnicht und versucht mir immer eins aus zu wischen. Am Anfang wo Sie in der ersten Woche wo sie neu war hat Sie richtig Randale gemacht, seit dem auch nicht mehr laut anderer Nachbarn ist sie ruhig. Vor einigen Tagen kam Vermieter und verlangt von mir den Hund abzugeben, Grund er ist zu groß und würde un unterbrochen jaulen was nicht mehr der Fall ist, hinzu kommt er glaubt Sie sei bissig. Abgeben will ich Sie nicht und es kam nur eine Beschwerde.
    Abgeben tu ich Sie auf keinen Fall

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    Hi


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    • Ich würde mal versuchen, ganz in Ruhe mit dem Vermieter zu sprechen. Natürlich muss er dafür sorgen, dass alle Mieter sich im Haus wohl fühlen. Es ist zum Beispiel so, dass, wenn ein Hund sehr laut ist und der Besitzer dagegen nichts tut, die anderen Mieter wegen der Lärmbelästigung die Miete kürzen dürfen. Dann muss der Vermieter einschreiten und etwas unternehmen.
      Nun sagst du, die anderen Nachbarn hören keinen Lärm vom Hund. Vielleicht bittest du sie, auch mal mit dem Vermieter zu sprechen und ihm zu sagen, dass der Hund sehr lieb und ruhig ist. Bleib auf alle Fälle sachlich und freundlich, das ist am wichtigsten.

    • Folgende Urteile gibt es:


      Verlangt der Vermieter die Abschaffung eines Hundes, muss er triftige Gründe haben, zum Beispiel wenn der Mieter einen Kampfhund hält.
      (LG Nürnberg-Fürth, AZ 7 S 3264/90)


      Um die Abschaffung eines Hundes verlangen zu können, muss der der Vermieter triftige Gründe haben. Als triftigenr Grund sah das Gericht an, wenn ein Hund wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt.
      (AG Hamburg-Altona, AZ 316 a C 97/89)


      Wenn sich nur ein Mieter über einen Hund beschwert, kann der Vermieter nicht fordern, dass das Tier abgeschafft wird.
      (LG Hamburg, AZ 311 S 230/97)


      Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden.
      (AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89)


      Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung (AG Düren, AZ 8 C 724/88)


      Wird ein Hund längere Zeit stillschweigend vom Vermieter geduldet so wird das als Zustimmung gewertet
      (LG Essen, WM 86, 117)


      Der Vermieter ist in seiner Entscheidung, ob er eine Hundehaltung in einer Mietwohnung gestatten will, frei, wenn der Mietvertrag eine Klausel enthält, nach der für eine Tierhaltung die schriftliche Zustimmung des Vermieters notwendig ist. Das gilt auch, wenn in der Wohnanlage bereits zwei Hunde geduldet werden. Nach Auffassung des Gerichts gilt ein solches Tierhaltungsverbot nur dann nicht, wenn der Vermiter rechtsmissbräuchlich gehandelt hätte. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die Mieter oder deren Kinder aus besonderen gesundheitlichen Gründen (Blindenhund) auf einen Hund angewiesen wären. Alleine die Tatsache, dass die Kinder des Mieters bereits eine enge emotionale Bindung zu dem Tier entwickelt hätten und die Trennung von dem Hund als schmerzlich empfunden würde, ließen die Richter nicht gelten.
      (LG Berlin, AZ 67 S 143/98)


      Wie du siehst, ist es nicht so einfach einem Mieter Hundehaltung zu verbieten.


      LG Andreas und die PON Bande

    • Oh, das ist eine interessante Liste, vielen Dank Andreas :gut:


      Ich hab mal irgendwo gelesen, wenn deine Nachbarn alle einen Hund haben, darf der Vermieter dir deinen nicht verbieten. Bei uns in der Wohnanlage zum Beispiel, die einer großen Wohnungsbaugesellschaft gehört, leben viele Hunde, obwohl im Mietvertrag steht, dass Haustiere nicht erlaubt sind. Als ich eingezogen bin, wurde uns von der Dame, bei der ich den Vertrag unterschrieben habe, gesagt, dass man jemandem eine Katze oder ein Nagetier zum Beispiel nicht verbieten kann, Hunde seien aber auf keinen Fall erlaubt.
      Eine Woche, nachdem mein Hund bei mir einzog, wurde die gesamte Anlage an eine andere Gesellschaft verkauft :roll: Die waren, was den Hund angeht, sehr freundlich. Ich habe ihnen einen kurzen Brief geschrieben, was für ein Hund bei mir wohnt, habe ihnen in Kopie Heimtierausweis mit gültigen Impfungen, Nachweis vom Finanzamt, dass die Steuer bezahlt wird und Nachweis über die gültige Hundehaftpflicht, sowie zwei hübsche Fotos mitgeschickt, und mein Hund ist nun offiziell angemeldet.


      Auch, wenn der Vermieter so etwas nicht verlangt, kann es vielleicht für jeden hilfreich sein, beim Einzug oder Einzug des Hundes einen kleinen Steckbrief für den Vermieter zusammenzustellen, damit der Vermieter weiß, was für ein Tier da nun im Haus wohnt. :smile:

    • Wenn du eine schriftliche genehmigung hast das Hundehaltung erlaubt ist, dann kann dein vermieter da erstmal nichts gegen machen nur aufgrund der Beschwerde eines Mieters.


      Was du aufjedenfall tun solltest, ist Unterschriften sammeln, aller anderen nachbarn und eventuell auch die des verhassten Nachbarn.


      Bei meinen verhassten Nachbarn hab ich meinen Ex Freund hingeschickt. Das ich es nicht selbst war, hat schonmal viel spannung rausgenommen und die Unterschrift wurde gegeben.


      Mit diesem Zettel kann man dann auch zum Vermieter und mal über alles sachlich reden.


      Bei Hundeängstlichen Nachbarn hilft auch auf dem zettel die verpflichtung zum Maulkorb im Hausflur reinzunehmen. Hab die ersten monate beide Hunde mit Maulkorb im Hausflur geführt, aber irgendwann hats sich ausgeschlichen, als klar war das der zweite auch nen lieber ist und ich da auch drauf achte das die Hundeängstlichen im Hausflur nicht meinen Hunden begegnen und ich da lieber wieder zurück in die Wohnung geh, oder wir uns im Flur einigen wie wir aneinander vorbei gehen.

    • Es hat sich nur ein Nachbar beschwert, sonst keiner. Man hört sie wohl mal gelegentlich. Aber wenn ich Abends mal nicht zu Hause bin lass ich in einen Raum Licht an, keine Ahnung ob sie im dunkeln Angst hat.
      Bis jetzt hat der Vermieter mich wegen Ihr nicht mehr angesprochen

    • Das ist doch schön, aber mit ner Unterschriften Liste wärst trotzdem auf der sicheren Seite ;). Bei mir hatten die Nachbarn wegen denen ich mal ne abmahnung bekommen hatte, nämlich alle anderen Nachbarn ebenfalls zu ner Unterschrift überredet. Das Die Hunde weg sollen. Bloß hatten alle anderen Nachbarn dort nur Unterschrieben weil die einfach kein Bock auf streß und streit hatten. So haben also alle anderen Nachbarn bei mir ebenfalls Unterschrieben. Und dann letzten endes sogar die Nachbarn die sich beschwert hatten.
      Da ich sehr viele Dinge mit auf den "Vertrag" geschrieben hatte. Wie nur mit Maulkorb durch den Hausflur... .


      Dadurch hab ich einen Brief bei mir, vom Vermieter wo drin steht Hundehaltung erlaubt. Was auch bedeutet das sollte es nochmal beschwerden geben über die Hunde, Ich + die Mieter die sich beschwert haben erstmal zu nem Gespräch eingeladen werden. Also Abmahnungen wegen der Hunde wirds für mich keine mehr geben.

    • Bist du denn sicher dass es bei dir ruhig ist wenn du weg bist?
      Vielleicht solltest du das mal filmen um sicher zu gehen.

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