In welchem Bundesland ist mein Hund ein "Listenhund" ?
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Hallo,
ich frage mich schon länger in welchen Bundesländern ich eigentlich mit meinem Hund auf welche Regeln achten muss, ich bin mir da meist nicht so sicher und die Verordnungen sind mir nicht so geläufig.Meine Hündin ist halb AMerican Bulldog und halb Rottweiler. In welchen Bundesländern ist das ein Problem? Muss ich, wenn ich mit ihr in ein Bundesland fahre wo man zB einen Hundeführerschein/Wesenstest bräuchte, den vorher machen oder gilt das nur für dort wohnhafte Hunde? WEnn ich zB jemanden in einem Bundesland besuche wo Rottweiler Listenhunde sind, muss ich dann was machen?
Ist vielleicht ne doofe Frage aber im Netz findet man soo viele auch widersprüchliche Aussagen und vielleicht weiss jemand genau bescheid?
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Hi
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Für Besucherhunde die Listenhund sind, gilt in der Regel Leinen- und Maulkorbzwang.
Mein letzter Wissensstand war, dass der American Bulldog in Bayern und NRW auf der Liste steht und der Rotti in Bayern, Brandenburg, Hessen und NRW gelistet ist. Bin mir aber nur bei Bayern 100%, bei den anderen Bundesländern hab ich nicht so ein Auge drauf.
Hinzu kommen unabhängig vom Bundesland ja auch noch die Gemeinden mit der 20/40 Regelung. -
in Thüringen gilt für Rottis meines Wissens nach ein komplettes Halteverbot und in NRW gilt die 20/40 Regelung +Leinen- und Maulkorbzwang.
In Bremen und Hamburg geht das nen wenig lockerer zu, da wird da nicht so streng drauf geguckt. -
Also an der Leine halte ich sowieso generell JEDEN Hund wenn ich unter Menschen bin, und meine Hündin bekommt auch immer in der Stadt einen Maulkorb an. Generell, unabhängig von der Regelung.
Mich hat es nur interessiert weil ich auch später zu meinem Freund nach Rheinland-Pfalz ziehen will, aber da ist sie dann kein Listenhund? Oder haben die auch so eine 20/40 Regel? -
Zitat
in Thüringen gilt für Rottis meines Wissens nach ein komplettes Halteverbot und in NRW gilt die 20/40 Regelung +Leinen- und Maulkorbzwang.
In Bremen und Hamburg geht das nen wenig lockerer zu, da wird da nicht so streng drauf geguckt.nein Unsinn....hier gibt es kein Halteverbot von Rottis, die stehen nicht mal auf der Liste. Die Liste die es hier gibt ist übigens neu (seit 1.9.) drauf stehen nur Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Und auch deren Haltung ist nich verboten, sondern nur eingeschränkt. Verboten ist die Zucht und der Handel.
Mit dem Mix, wie du ihn hast, dürfte dir in Thüringen nicht viel passieren,allerdings gibt es für 20/40 Hunde auch hier eine Sachkunde nachzuweisen, KA allerdings wie das bei Besucherhunden ist -
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In Rheinland-Pfalz ist das ein normaler Hund.
Und in allen anderen Bundesländern muss man sich als Besucher nur an Leinen- und/oder Maulkorbregelungen halten. Wesentest, Sachkundenachweis oder Hateerlaubnis braucht man nicht nachzuweisen, weil man das ja auch gar nicht kann, wenn es im eigenen Bundesland keine entsprechende Regelung gibt.LG
das Schnauzermädel -
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in rheinland-pfalz kannst du problemlos mit deinem hund leben, da ist es ein normaler hund.
und ausser in hessen, bayern, brandenburg, hamburg und nrw hast du auch keine auflagen zu beachten.
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Hab grad mal geschaut, die Rassen Rotti und Am. Bulldog sind nur in Hessen und Bayern ein Problem und da fahr ich eh nie hin. Danke euch!
Die Tabelle in Wikipedia stimmt nicht mit den Hundeverordnungen überein die ich auf einer Homepage gefunden hatte... -
Zitat
Hab grad mal geschaut, die Rassen Rotti und Am. Bulldog sind nur in Hessen und Bayern ein Problem und da fahr ich eh nie hin. Danke euch!
Die Tabelle in Wikipedia stimmt nicht mit den Hundeverordnungen überein die ich auf einer Homepage gefunden hatte...das kann gut sein, das ändert sich leider auch ständig.
in hessen ist der rotti z.b. erst in 2009 dazu gekommen. vorher konnte man mit ihm hier auch ganz normal leben.
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