Wem gehört der Hund?

  • Huhu,


    ich habe eine Frage bzgl des Besitzanspruches, weil wir uns des Öfteren darüber unterhalten haben und unterschiedlicher Meinung sind.


    Vor einem Jahr holten wir Rudi aus dem Tierheim. Mein Freund zahlte 200€ für den Hund, auf dem Kaufvertrag stehen wir aber beide.
    Der Hund ist auf meinen Namen versichert und auch auf meinen Namen gemeldet. Tierarzt, Futter, Hundetrainer und was sonst noch dazu gehört, bezahle zu 95% auch ich.


    Nun ist die Frage, wem der Hund rein rechtlich gehört. Freund sagt: Ihm, weil er ihn ja bezahlt hat.
    Ich sage: Ich, weil ich alles Laufende zahle und auf dem Vertrag mit drauf stehe.


    Wer hat nun wirklich Recht? ;)

  • Ich denke, wer was bezahlt ist für die Besitzfrage eher unerheblich.
    Auf dem Kaufvertrag steht ihr beide, also gehört er laut Vertrag euch beiden.
    Da er aber über dich gemeldet ist und auch die Versicherung über dich läuft, würde ich als Laie sagen - "an sich" gehört er dir, rechtlich gesehen (Vertrag) aber euch beiden.


    Dass dein Freund ihn bezahlt hat dürfte egal sein, wenn ihr beide als Käufer angeführt seid. Ist aber nun nur meine Vermutung ;)

  • Zitat

    Dass dein Freund ihn bezahlt hat dürfte egal sein, wenn ihr beide als Käufer angeführt seid. Ist aber nun nur meine Vermutung ;)


    Würde ich auch sagen. Könnte ja genauso gut das Geld von euch beiden gewesen sein, ließe sich ja (im Falle eines Streites) gar nicht mehr nachvollziehen.

  • Ich denke auch, dass alleine die Namen im Vertrag maßgebend sind.

  • Ich würde ja sagen er gehört Euch beiden, weil beide den Vertrag unterzeichneten. Bei meinem
    Mann und mir ist`s ähnlich, allerdings hab da nur ich den Schutzvertrag unterschrieben. Also gehört der Hund mir, muhaha..., obwohl mein Mann ihn bezahlte...

  • Ich würde sagen, er gehört euch beiden, im Streitfall aber eher dir, da er auf dich gemeldet ist.


    Mal ein Beispiel eines Bekannten.


    Er hat einen Welpen gekauft. Der Welpe bekam Pavo. Er wurde bei einer Tierärztin behandelt (ich war selber 2 mal mit dem Welpen dort, er hatte alle Medis die er brauchte, den Tropf zuhause, er kann selber spritzen etc.) der Hund hat der Krankheit entsprechend nichts gefressen aber noch selber getrunken und war schon wieder auf dem Weg der Besserung. Aber halt schlapp und dünn.


    Seine damalige noch Frau (blöde Kuh) machte einen rießen Aufstand, warum er sich nicht um den Welpen kümmern würde (ein Tag nach dem er das zweite mal beim Tierarzt war und schon 4 Tage lang AB und Medis bekam.
    Sie schnappte sich den Welpen und ging mit ihm in die Tierklinik. Sie unterschrieb dafür, den Kostenvoranschlag von 2000€ der Welpe war ich glaube 5 Tage in der Klinik. Die Kosten beliefen sich auf 1400€


    Die zwei haben sich im Streit getrennt, kurz nachdem der Hund in die Klinik kam.
    Er sollte noch Geld von ihr bekommen, für was ist egal. Dann versuchte sie ihm die Tierarztrechnung in Rechnung zu stellen, mit der Begründung es wäre sein Hund.
    Damit kam sie nicht durch. Sie nahmen sich beide einen Anwalt, aber sie musste zahlen, da sie angegeben hatte die Besitzerin des Hundes zu sein.

  • Danke schonmal für die Antworten und das Beispiel.


    Ich glaube auch, dass der Hund grundsätzlich erstmal uns beiden gehört, weil wir ja beide den Vertrag unterschrieben haben. Ich habe damals ja auch aus gutem Grund darauf bestanden ;)


    Mein Freund meint aber z.B. dass man ja nachweisen könnte, wer das Geld bezahlt hat, wenn es wirklich drauf ankäme und dass dann er Recht bekäme, weil er eben der Zahler war.


    Ich hoffe, dass ein Richter im Ernstfall genauso denkt wie wir Laien :)

  • Mh, also sowas würde ich lieber klären solange die Beziehung zu deinem Freund noch intakt ist.
    Streitigkeiten über dem Kopf eines Hundes/Kindes auszutragen ist nie schön und schadet im Endeffekt nur dem "Streitgegenstand"

  • Im Zweifelsfall gib ihm die 100 Euro und lass es Dir quittieren.

  • Neee...weil das wiederum wohl mit dem Schutzvertrag nicht zu vereinbaren ist.
    Eigentlich müsste ein neuer Vertrag gemacht werden, den dann das TH wiederum
    absegnen muss ( Warum die zwei Personen einsetzten ist mir mehr als schleierhaft) :???:
    Wen will man den im Zweifel zur Verantwortung ziehen...komisch.


    Susanne

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!