• Erst mal Danke für eure Antworten.Also ich habe nicht vor n der nächsten Zeit auszuziehen.Hab ich mir auch schon überlegt,zumindest näher an die Arbeit zu ziehen,aber ich wohn hier für den Hund optimal und die Nachbarschaft ist oke.Die Tür sieht auch nicht so aus,als könnte man das mit einem Windstoß oder ähnlichen rechtfertigen.Mein Hund hat erst gekratzt und dann weiter gebissen...innen hat er unten an der Tür die halbe Wohnungstür mitgenommen :(
    Er bleibt knapp 2 Stunden allein und alles was dadrüber geht endet im Dekorationszwang..Ich muss halt anders organisieren,damit das nicht wieder vorkommt.


    Ich hab mir überlegt eine Art Wellblech oder sowas(weiß nicht wie ich es anderes beschreiben soll) vor mache,damit er nicht dran kratzen kann.Aus Metall halt..


    Ich wusste auch nicht genau ob meine Versicherung dafür aufkommt,wenn es meine eigenen Sachen sind und keine Fremdschäden,wobei mir die Wohnungstür ja nicht gehört?
    Muss ich mal anrufen.


    Ja das dachte ich mir,das die Türen einheitlich sind.Wobei das auch glaube ich keine teuren Türen sind.
    Oh man..Mein Hund hat am Anfang ständig gebellt,als Jemand im Flur war.Und hier im Haus wohnt kein anderer Hund.Da haben sich die Nachbarn beschwert und die Hausverwaltung sagte mir dann das der Hund weg muss wenn er nicht aufhört.Macht er nun nicht mehr..Aber deswegen hatte ich Sorge,dass nach so einem Schaden der Vermieter eine Abschaffung beziehungsweise eine Kündigung des Mietvertrags erzwingen kann.Die Hundehaltung ist schriftlich im Mietvertrag festgelegt.

    • Neu

    Hi


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    • bei mir in der erlaubnis steht extra din "für schäden durch den hund ist der halter verantwortlich"


      dafür hab ich hab ich ja eine versicherung.

    • Hm ich bin mir da gar nicht so sicher, ob er nicht die Haltung unter den Umständen nicht doch widerrufen kann.
      Für den Schaden musst du oder deine Versicherung aufkommen, das ist schon mal Fakt. Aber es kann auch durch aus sein - weil wie willst du sicher stellen, das es nicht noch mal passiert - das der Vermieter auf Grund dieser Schäden die Haltung untersagt, denn es wäre ja ein wichtiger Grund - aus Sicht des Vermieters.
      Wäre ich Vermieter, würde ich wohl schon darüber nachdenken.

    • :winken:


      Wichtig ist, das beim Auszug die Wohnung in dem Zustand abgegeben wird, wie man sie zuvor übergeben bekommen hat.
      D.h. sämtliche Schäden ob nun durch den Hund, oder durch dich verursacht müssen bei Schlüsselübergabe behoben worden sein.
      Ist die Tür beschädigt musst du die Tür durch eine vergleichbare Tür ersetzten.- Ist es nicht möglich eine gleichwertige Tür zu beschaffen- bist du verpflichtet dem Eigentümer eine Alternative anzubieten.
      - Z.b. eine Wohnungstür, die zwar nicht "farblich" passt, oder dem Model nicht entspricht, dennoch aber das Gesamterscheinungsbild nicht stört.
      Z.b. in der Wohnung sind "Buchtüren", die Farblich und/oder vom Typ nicht mehr zu bekommen sind- wäre eine angemessene Alternative z.b. eine "weiße Wohnungseinganstür".
      -Wobei dieses nur akzeptiert werden muss ( vom Vermieter) wenn diese "weiße Tür" das Gesamtbild im Treppenhaus nicht stört.


      Wir bestehen darauf, das Mängel bei Auszug behoben werden bzw. das die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand übergeben wir.
      Mängel, die während der Mietzeit auftreten sind nicht zwangsläufig zu beheben.
      - Kratzer an der Wohnungstür würden uns insofern nicht während der Mietzeit stören, sofern die Tür noch ihren eigentlichen Zweck erfüllt.- Sprich:- sie noch schließt und nicht aufgebrochen werden kann.
      -Sollte dies nicht gewährleistet sein- muss die Tür natürlich umgehend ersetzt werden.



      Die Erlaubnis der Hundehaltung kann nur dann zurückgenommen werden, wenn sich die Mietparteien geschlossen gegen die Hundehaltung stellen- weil z.b. der Hund ununterbrochen Bellt, das allgemeine Wohl in Gefahr ist oder eben weil der Hund Inventar zerstört, was nicht reparabel ist (bzw. einen enormen Aufwand hervorruft)
      -z.b. er Frisst sämtliche fließen vom Boden, Markiert sämtliche Wände und Holzfußböden, buddelt sich durch den Estrich ;) ect.



      Ich würde dir nur nahelegen, das Kratzen an der Tür schnellstmöglich zu unterbinden.
      - Und wenn du dir irgend etwas vor die Tür zimmerst.


      Besser ist besser !!!!


      LG nadine

    • Zitat

      Hello,


      also bei mir in der Hunde-Versicherung sind Mietsachschäden mit drin.


      Ja, wollte ich auch grad anmerken, schau mal ob das bei deiner Versicherung dabei ist.
      Dann sollte sie das eigentlich auch bezahlen. Es war ja eine einmalige Angelegenheit, und ist nicht durch Dauerabnutzung geschehen. Dann wird glaube ich nicht gezahlt.
      Melde dich, wenn du was rausgefunden hast wegen der Versicherung, würde mich auch interessieren.

    • Wir haben letztens erst mit unserer Versicherung deswegen telefoniert. Die ehemaligen Mieter hier hatten einen Hund und sind in einer Nacht und Nebelaktion hier ausgezogen - ohne Hund. Der hat dann angefangen das Treppengeländer (aus Holz), ein Heizungsthermostat, die Wandpaneelen und Türen anzunagen. Wir haben alles aufgenommen, aber sind uns bei manchen Türen sicher, dass es teilweise neue Schäden von Onyx sind. Unsere Versicherung sagte uns, dass der Vermieter uns nachweisen muss, dass es unser Hund war und nicht evtl. schon der Hund des Vorbesitzers. Das wird allerdings nicht möglich sein, außer er hat Fotos von den Türen bevor Onyx bei uns wohnte.


      Wenn dein Hund wirklich nur unten rankommt, dann wäre so ne Alu-Platte aus dem Baumarkt ja gar nicht so verkehrt!

    • Aber etwas vor die Tür zu machen mag ja helfen das die Türen nicht mehr zerkratzt werden, aber die eigentliche Ursache, das der Hund offensichtlich Streß hat und nicht alleine bleiben KANN ist ja damit nicht behoben.


      Ich würde meinen Hund SO nicht ohne ruhiges Gewissen alleine lassen.

    • Wie schon geraten wurde solltest du mal nachschauen ob bei dir Mietsachschäden mit drin sind. Dann zahlt die Versicherung das.
      Ich denke nicht das er dir so einfach die Hundehaltungserlaubnis entziehen kann. Sollte aber noch was drin stehen nach dem Motto " bei Störungen, Zerstörung, Beschwerden von den Mietern usw kann das Recht wieder entzogen werden." geht das wohl einfacher.


      Lg
      Sacco

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