Gentest, Gutachten wie funktioniert das eigentlich?

  • Mal ne Frage zu Listenhundmischlingen.......


    Mal angenommen Herr Hinz vom Ordnungsamt wird auf uns aufmerksam, weil mein Hund gerade mitten auf den Gehweg kackt.
    Natürlich habe ich eine Tüte dabei und packe brav ein.
    Während Herr Hinz mich beobachtet, fällt ihm der morgendliche Artikel in der Blöd-Zeitung wieder ein mit dem reißerischen Foto eines XY-Listenhundes.
    Herr Hinz spricht mich also an, dass ich doch aufgrund des Aussehens wahrscheinlich einen Listenmischling an der Leine führe und fragt mich nach Namen und Adresse.
    Wenige Tage später erhalte ich Post. Betreffzeile: Haltung eines Listenhundmischlings + Einladung zum persönlichen Erscheinen.


    Jetzt tanz ich da brav beim Termin an mit einem Lamm von Hund. Dennoch sieht der Mitarbeiter dort einen Listenhundmischling, denn mein Hund ist gestromt wie ein Amstaff. Also, was aussieht wie Amstaff, da muss auch einer drinstecken - und mit der Boxermischlingsgeschichte, von der hat man ja eh schon genug gehört.


    Was macht man dann eigentlich??????
    Zum Sachverständigen für Hunde gehen und ein Gutachten erstellen lassen??
    Gentest? Ich dachte der sei nicht 100%ig sicher??


    Wie käme man aus so einer Nummer wieder ohne Steuerhinterziehung, Maulkorb, Leinenzwang und Wesenstest wieder raus??

  • Hi,


    ohne mich jetzt groß auszukennen - wie ist das mit einem Gutachten von deinem TA? oder müsste das dann der Amtsvet feststellen ob das nun ein Mistenhundmischling ist oder nicht?
    Wie zuverlässig diese Gentests sind weiss ich nicht, aber wenn das die gleichen sind über die es hier im Forum schon mehrere Thread gibt scheinen die nicht allzu tauglich zu sein...


    LG


    Ines

  • Das letzte Wort hat der Amtsveterinär, wenn du die Herkunft deines Hundes nicht sicher Nachweisen kannst (z.B. laut VDH Papieren Angehöriger einer nicht gelisteten Rasse).




    Die Gentests kannst du in der Pfeife rauchen, das ist pures Leute veralbern. Wenn irgendjemand das als Beweis anführen würde, würde jeder halbwegs fähige Anwalt das ganze in der Luft zerreissen.

  • Zitat

    Das letzte Wort hat der Amtsveterinär, wenn du die Herkunft deines Hundes nicht sicher Nachweisen kannst (z.B. laut VDH Papieren Angehöriger einer nicht gelisteten Rasse).




    Die Gentests kannst du in der Pfeife rauchen, das ist pures Leute veralbern. Wenn irgendjemand das als Beweis anführen würde, würde jeder halbwegs fähige Anwalt das ganze in der Luft zerreissen.


    Hm aber kann man nicht über den VDH ne typisierung machen?
    ggf nen Gutachter den das Vetamt anerkennt ( so kenn ich das Prozedere) also vorher nachfragen dann zum Gutachter und dann "fertsch"

  • Woher weißt du, welche Mischung dein Hund ist? Wenn Du die Eltern kennst und diese eindeutig als Nichtlistis zuzuordnen sind, dann könntest Du einen DNA-Test machen lassen, aus dem die Abstammung deines Hundes von den Elterntieren hervorgeht.

  • Zitat

    Hm aber kann man nicht über den VDH ne typisierung machen?
    ggf nen Gutachter den das Vetamt anerkennt ( so kenn ich das Prozedere) also vorher nachfragen dann zum Gutachter und dann "fertsch"



    Dann würde er ja bei den meisten Rassen Registerpapiere bekommen....


    Geht, wenn der Hund irgendeiner Rasse zugeordnet werden kann, aber was machst du bei Mischung XY, die man auch nicht mit viel gutem Willen zum Registerhund machen kann?

  • Zitat

    Dann würde er ja bei den meisten Rassen Registerpapiere bekommen....


    Geht, wenn der Hund irgendeiner Rasse zugeordnet werden kann, aber was machst du bei Mischung XY, die man auch nicht mit viel gutem Willen zum Registerhund machen kann?


    Ne wir hatten das auch mal mit nem Boxermix
    UNd es war wirklich einer :ops: Vetamt machte n bisi Aufstand also VDH angerufen von da gabs dann die Nummer von einem "Gutachter" der Typisierungen durchführen darf und der hat dann den Boxeranteil bestätigt
    Also kein Register sondern ne "Anteilbescheinigung"
    Der andere Teil war Schnauzer also ganz offensichtlicher Mischling ( mit Bart und gestromt)


    "Unserem" Vetamt hat das gereicht, sprich die Formulierung: Es kann davon ausgegangen werden das es sich um einen Hund handelt der Rassemerkmale .... So in etwa war der Wortlaut
    Nur bin ich mir absolut nichht sicher ob das das normale Prozedere war oder ob unser Vetamt einfach nur abgenickt hat weil er auf Pflege war
    Die haben da "eigentlich" nen enormen Handlungsspielraum

  • Wenn man auf Nummer sicher gehen will, lässt man ein Rassegutachten erstellen.
    Es gibt vereidigte Gutachter, die den Hund unter die Lupe nehmen und dann eine Einordnung vornehmen.


    Es werden Kopfform, Ohrenform, Fellbeschaffenheit, Winkelung der Gliedmaßen, Verhältnisse der Körperproportionen bewertet, Hund in Stand und Bewegung beurteilt und dann wird entschieden in welche Rassegruppe der Mischling am ehesten eingeordnet werden kann, darüber gibt es dann auch ein schriftliches Gutachten, beglaubigt von einem Zeugen und das wird in der Regel von jedem Amt dann anerkannt.


    Türlich kann man auch 4einen schlechten Gutachter erwischen - sag nur Herr B. hier bei uns :hust: - der schaut aus dem Autofenster sagt "Pitbull-Mischling" und lässt sich Fotos per Email schicken und nennt das Gutachten. :ugly:

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