Anzeigepflicht kleine Hund NRW

  • Hallo,
    ich bin beim Stöbern im Internet auf eine Sache gestoßen, die mich etwas verwirrt hat.


    In einem anderen Forum wurde gepostet, dass es keine Anzeigepflicht für kleine Hunde gibt. Das wären in NRW alle Hunde, die kleiner sind als 40 cm bzw. weniger wiegen als 20 kg. Was bedeutet das genau? Hundesteuer muss ich doch auch für kleine Hunde bezahlen, oder? Diese Steuer kann ich aber doch nur bezahlen, wenn ich den Hund auch melde - was ich aber nicht müsste, weil keine Anzeigepflicht besteht?


    Versteh ich da jetzt etwas falsch und Anzeigepflicht ist etwas anderes?


    Ich würde auch die Grafik posten, weiß aber nicht, ob das hier gestattet ist oder gegen die Forenregeln verstößt. Sorry.


    Danke für die Hilfe!

  • Das sind 2 verschiedene Dinge...
    Alle Hunde müssen angemeldet werden und für alle muss die Hundesteuer gezahlt werden.
    Bei 20/40Hunden muss der Halter jedoch zusätzlich einen Sachkundenachweis ablegen ODER 3 Jahre Hundeerfahrung nachweisen(das bescheinigt der Ta bei dem man mit seinem Hund war).
    Total sinnvoll oder?! :headbash:

  • Die 20/40 Hunde werden, so wie Amaris das geschildert zusätzlich beim Ordnungsamt angemeldet. Das heißt, du musst ihn bei der Hundesteuerstelle anmelden und mit einem extra Formular samt Belegen (Sachkundenachweis, falls erforderlich, Chipnummer und Haftpflichtnachweis) beim Ordnungsamt. So war es zumindest hier bei uns.

  • Danke für eure Antworten.


    Ok,dann noch eine "blöde" Frage:


    Wenn ich einen Hund habe, der über 40 cm groß ist, aber weniger als 20kg wiegt brauche ich keinen Sachkundenachweis? Ein Whippet wäre ja bspw. größer als 40cm aber wiegt keine 20 kg (gut, ein Whippet wäre jetzt auch kein Hund vor dem man groß Angst hätte, aber vom Prinzip her stimmt das?)

  • Gebe ich solch einen Nachweis direkt ab, wenn ich den Hund anmelde oder liefert man den nach?
    Und dieser Sachkundenachweis ist der Test, den ich beim Tierarzt machen kann (20 Fragen MC aus einem Fragekatalog von 110 Fragen?)?


    Ich habe früher in einem anderen Bundesland ohne diese Regel gelebt. Für mich ist das alles absolutes Neuland. Im Großen und Ganzen finde ich solch einen Sachkundenachweis ja auch sinnvoll - auch wenn ich ihn dann für alle Hundehalter als Pflicht einführen würde.

  • Ich fand den Nachweis leider gar nicht sinnvoll. Denn er ist so sinnlos wie nur etwas. Hauptsache es kommt Geld in die Kasse.


    Also ich hatte eine bestimmte Zeitspanne Zeit, in der ich den Nachweis abliefern musste (weiß leider nicht mehr genau wie lange ich Zeit hatte). Aber das wird dir im Amt auch noch gesagt. Ich habe meinen Nachweis damals direkt beim Vet-Amt gemacht. Da kannst du auch anrufen und fragen, welche Tierärzte diesen Test machen dürfen. Denn es macht nicht jeder Arzt. Ich habe damals 35 € für den Wisch bezahlt.

  • Um den Test zu bestehen, muss man sich wenigstens ein bisschen mit dem Hund auseinandersetzen. Die Grundidee find ich also gut ;)


    Muss der Test wiederholt werden oder ist das eine einmalige Sache? Und muss jeder aus der Familie den Test machen, um mit dem Hund Gassi gehen zu können? (Ich glaub, dass waren dann auch alle meine Fragen. Ich hätte vorher sammeln sollen. Scusa.)

  • Wenn du einmal den Test gemacht hast, dann brauchst du es nicht nochmal. Den Test muss auch nur der Besitzer machen. Rausgehen dürfen meines Wissens aber alle Familienmitglieder.


    Ich kann nur sagen, dass ich den Test ohne verheriges Lernen geschafft habe. Ausserdem gibt es Infobroschüren die einem die Antworten offenbar praktisch aufs Tablett liefern. Also auswendig lernen und anschließend vergessen hilft leider keinem Hund. :/

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!