Ärger mit Tierschutzorganisation
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es tut mir sehr leid was Dir passiert ist, ich würd wohl noch einen zweiten Anwalt befragen bevor ichs ganz aufgeben würde............
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Wenn ich so etwas hier lese, stellen sich mir die Nackenhaare hoch.
Aber es bestätigt meine Meinung über Tierschutzvereine, sorry!Aus diesem Grunde kommen alle meine Hunde entweder vom Züchter, oder aber direkt von ihrem Vorbesitzer.
Auf so ein Theater hätte ich absolut keine Lust.Liebe TE, es tut mir richtig leid für dich, vor allen Dingen für deine Kinder. Es ist mir unbegreiflich, wie sogenannte "Tierschützer" sich benehmen können.
Hak es ab und such für dich und deine Familie einen Hund von vernünftigen Leuten. -
Wenn ich so etwas hier lese, stellen sich mir die Nackenhaare hoch.
Aber es bestätigt meine Meinung über Tierschutzvereine, sorry!Sorry, aber bei Tierschutzvereinen gibt es genauso schwarze Schafe wie bei den Züchtern.
Deshalb von einem auf Alle zu schießen ist wohl nicht ganz fair!
Ich kenne genauso viele unseriöse Züchter bei denen ich nie einen Hund kaufen würde, deshalb schere ich nicht alle über einen Kamm.
Es gibt genug seriöse und gute Tierschutzverein, man sollte sich halt vorher informieren! -
Der Zwerg kam ohne jeglichen Ärger oder 'zu persönlichen Fragen' zu mir. Ja, aus dem Tierheim.
Was sagt uns das jetzt? Nichts, weil es gibt solche und solche (wie auch schon erwähnt auch bei Züchtern)
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Also ich würde mich wirklich fragen wer von den Nachbarn oder Bekannten mich angeschwärzt hat - denn von alleine kommt kein Tierschutzverein drauf.
Die Beispiele die hier stehen sind wirklich sehr unschön und ich wäre auch sehr wütend , wobei ich meinen Hund niemals rausgeben würden, niemals.
Ich bin auch für einen Tierschutzverein tätig und wir haben überhaupt kein Interesse daran die Hunde aus ihren Familien zu holen. Im Gegenteil, Rückläufer sind ein großes Problem, da es kaum freie Pflegestellen gibt, erst recht nicht für große Hunde. Diese Hunde müssen oft in kostenpflichten Tierpensionen untergebracht werden, wo sie dann Monate warten und jeden Tag kosten. Ziel ist immer das der Hund, wenn möglich, in der Familie verbleibt. Jeder Vermittler bekommt graue Haare wenn ein Hund zurückkommt und das sollte der letzte Ausweg sein.
Der Eigentumsvorbehalt für einige Zeit nach der Vermittlung, hat nur einen Grund, Hunde denen es wirklich schlecht geht, aus diesen Familien zu holen. Ich habe keinen Bock darauf das irgendeiner meiner Pflegehunde schlecht halten wird und ich nichts tun kann. Und das geht auch nicht ohne weiteres, es kann/darf kein Tierschutzverein einen Hund einfach so abholen, es muss schon ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetzt vorliegen. Ich würde da wirklich nachhaken und das Gespräch suchen. Rechtens ist das auf keinen Fall.
Und zu der Leishmaniose, diese hat eine Inkubationszeit von bis zu 8 Jahren, d.h. der Hund kann etliche Male negativ getestet sein und trotzdem Jahre später erkranken. Ist überall nachzulesen und hat nichts mit verschweigen zu tun. Die Leute hören bei den Aufklärungsgesprächen nur leider nicht zu oder ignorieren das leider oder sie wollen es nicht hören. Eine Garantie gibt es nicht.
Es gibt überall Spinner, wenn es danach geht kann ich überhaupt keinen Hund mehr adoptieren.
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Aber abgesehen davon bin ich nach wie vor der Meinung, dass wir uns über den vorliegenden Fall kein Urteil erlauben dürfen, solange wir nur eine Seite kennen.
Warum nicht, aus kaum etwas anderem besteht doch jedes Hundeforum
Weil es um Tierschutz geht, ist es plötzlich nicht in Ordnung, nur aufgrund von einer Seite ein entsprechendes Bild zu bekommen? Da gibt es nunmal auch einige schwarze Schafe....
Ich würde in so einem Fall auch zusehen, dass ich eine vernünftige anwaltliche Beratung bekomme, die Dir definitiv sagen kann, was machbar ist und was nicht.
Oder den Rat von @harry97 befolgen und das ganze abhaken, mir einen anderen Welpen / Hund aus seriösen Händen suchen und einen Neustart beginnen.
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Hast du diesen Überlassungsvertrag wirklich so wie er auf der Webseite des Vereins runterzuladen ist unterschrieben?
http://niemandshunde.de/informationen-2.html
Dort wo Infos stehen zum Schutzvertrag ist der Vertrag runterzuladen.
Ganz ehrlich. Da hätte ich lieber auf den Hund verzichtet.
Solche Verträge habe ich schon öfter gelesen. Nichts dürfen, aber alles zahlen. Ganz toll. Habe sogar mal in einem Vertrag gelesen, daß man ohne Zustimmung nicht einschläfern lassen dürfe. Da stelle ich mir vor, der Hund hatte einen schweren Unfall, ist schwer verletzt, man sollte ihn so schnell wie möglich erlösen - und dann ist vielleicht keiner vom Tierschutz zu sprechen.
Im Vertrag steht übrigens, daß eine Kontrolle angekündigt wird. Falls das eine Hilfe sein könnte. Somit wurde der Vertrag in diesem Punkt vom Tierschutzverein nicht eingehalten.
Daß sie den TA über dich ausgefragt haben, ist eigentlich auch nicht so zulässig - Thema Datenschutz. Ich habe zwar keine große Ahnung vom Rechtswesen, aber das mit dem Datenschutz wird doch immer wieder erwähnt.
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Noch was. Ich kopiere hier mal ein paar Stellen hinein. Quelle: Niemandshunde niemandshunde.de
§ 6Abmahnung
Kommt der Übernehmer einer der oben genannten Pflichten zur Meldung nicht nach oder überlässt erdas Tier entgegen der oben benannten Regelung ohne Genehmigung des Eigentümers an Dritte, somahnt der Eigentümer die Vertragseinhaltung schriftlich an und hat den Übernehmer aufzufordern, denvertragswidrigen Zustand binnen Frist von 1 Woche zu beseitigen und dies dem Eigentümernachzuweisen.§ 7Kündigung
Der Eigentümer ist nur aus wichtigem Grund berechtigt, das Vertragsverhältnis durch Kündigung zubeenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Übernehmer trotz Abmahnung innerhalbder gesetzten Frist einen vertragswidrigen Zustand nicht beseitigt oder wiederholt seine Vertragspflichtenverletzt.Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Übernehmer ist verpflichtet, nach Kündigung das Tierbinnen einer Frist von 1 Woche nach Zugang der Kündigung an den Eigentümer zurückzugeben.§ 8Probezeit
Der Vertrag wird zunächst auf Probe geschlossen. Die Probezeit beträgt 12 Wochen ab Übergabe desTieres. Innerhalb der Probezeit ist der Eigentümer berechtigt, nach entsprechender Vorankündigung undTerminvereinbarung das Tier in seiner neuen Umgebung in Augenschein zu nehmen. Dies darf innerhalbder Probezeit bis zu 3-mal geschehen.-----------------------------------------------------------------
Zeige das deinem Anwalt. Der Verein hat sich nicht an den Vertrag gehalten. Vielleicht ein Punkt, gegen anzugehen.
Bevor ein Tier weggenommen wird, soll es eine schriftliche Abmahnung geben. Hat es aber nicht.
Besuche werden angekündigt. Es wurde aber nicht angekündigt.
Und dann noch die Befragung deines TA - Thema Datenschutz.
Also, wenn da nichts zu machen sein sollte... -
Zugegeben der Vertrag ist schon komisch
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Noch was. Ich kopiere hier mal ein paar Stellen hinein. Quelle: Niemandshunde niemandshunde.de
§ 6Abmahnung
Kommt der Übernehmer einer der oben genannten Pflichten zur Meldung nicht nach oder überlässt erdas Tier entgegen der oben benannten Regelung ohne Genehmigung des Eigentümers an Dritte, somahnt der Eigentümer die Vertragseinhaltung schriftlich an und hat den Übernehmer aufzufordern, denvertragswidrigen Zustand binnen Frist von 1 Woche zu beseitigen und dies dem Eigentümernachzuweisen.§ 7Kündigung
Der Eigentümer ist nur aus wichtigem Grund berechtigt, das Vertragsverhältnis durch Kündigung zubeenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Übernehmer trotz Abmahnung innerhalbder gesetzten Frist einen vertragswidrigen Zustand nicht beseitigt oder wiederholt seine Vertragspflichtenverletzt.Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Übernehmer ist verpflichtet, nach Kündigung das Tierbinnen einer Frist von 1 Woche nach Zugang der Kündigung an den Eigentümer zurückzugeben.§ 8Probezeit
Der Vertrag wird zunächst auf Probe geschlossen. Die Probezeit beträgt 12 Wochen ab Übergabe desTieres. Innerhalb der Probezeit ist der Eigentümer berechtigt, nach entsprechender Vorankündigung undTerminvereinbarung das Tier in seiner neuen Umgebung in Augenschein zu nehmen. Dies darf innerhalbder Probezeit bis zu 3-mal geschehen.-----------------------------------------------------------------
Zeige das deinem Anwalt. Der Verein hat sich nicht an den Vertrag gehalten. Vielleicht ein Punkt, gegen anzugehen.
Bevor ein Tier weggenommen wird, soll es eine schriftliche Abmahnung geben. Hat es aber nicht.
Besuche werden angekündigt. Es wurde aber nicht angekündigt.
Und dann noch die Befragung deines TA - Thema Datenschutz.
Also, wenn da nichts zu machen sein sollte...
Ich finde das gut, aber vielleicht können die sich dann mit "Gefahr im Verzug", sie mussten schnell Handeln wegen dem Wohle des Tieres usw.
Aber ein Versuch ist es auf jeden Fall wert!
Wobei ich mich frage warum das so ein Problem für den Anwalt ist, solche Verträge sind doch nicht gültig, da muss man doch etwas machen können. -
- Vor einem Moment
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