Ärger mit Tierschutzorganisation

  • Hallo,
    nach dem Lesen deiner Zeilen konnte ich es ehrlich gesagt kaum fassen...
    Sollte es sich hier um vertragliche Sondervereinbarungen handeln, dann ist es meines Erachtens dennoch nicht rechtens hier eine Vertragsstrafe gelten zu machen!
    Würde es sich um die Vereinbarung einer vorgeschriebenen Kastra handeln die noch nicht vorgenommen wäre, so könnte man diese Vorgehensweise unter gewissen Umständen max. und eventl. noch nachvollziehen...Allerdings auch nur dann, wenn vorab "angemahnt" wurde!
    Wobei ich glaub auch hier die rechtliche Lage gespalten ist, denn...es darf im Grund kein Vertrag tierschutzwidrige Grundlagen beinhalten!
    hier handelt es sich um die Auflage der TSO des Besuches einer Hundeschule...ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das dies Androhung wie von dir beschrieben durchgesetzt werden kann!


    Davon mal abgesehen, finden wir es mehr als nur an den Haaren herbeigezogen, wenn ein Hund bei der Nachkontrolle einen gepflegten, gesunden, verhaltensunaufälligen, zufriedenen Eindruck macht, das eine Orga sich herausnimmt eine Vertragsstrafe in den Raum zu stellen mit derart Begründungen/Vorstellungen!


    Ihr habt hier sicherlich richtig gehandelt-man sollte sich von soetwas nicht einschüchtern lassen und schon garnicht irgendwelche Beträge bezahlen die willkürlich erhoben werden...ich kanns kaum glauben!


    An eurer Stelle würde ich mit dem TS-Vertrag einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich im TierschutzRecht auskennt...das Geld wäre es alle mal wert, denn...sollte hier nachgewiesen werden, das die Orga unrechtmässig eine Androhung auf Enteignung des Hundes aus dem Grund nicht gezahlter Geldforderung hier in den Raum stell, dann kann diese Orga sicherlich mehr Schwierigkeiten bekommen, als sie sich wüschten!


    Hier einwenig zum Thema, das TSO mit ihren Verträgen nicht immer am längeren Hebel sitzen
    http://pfotenweiber.forumprofi…ion=printpage;topic=336.0


    hier gehts zwar nu um Pferde, dennoch rein vertraglich-rechtlich evtl. interessant
    http://www.rechtsanwalt-jessen…tzvertrag-auch-schuetzt-/


    lasst euch nicht unterkriegen!!!
    kopfschüttelnde und unfassbare Grüsse
    Dani & die lustige Truppe

  • Also das:


    Zitat

    Es wurde ein Kompromiss geschlossen. Wir sollten jetzt einen Betrag an die Organisation zahlen und die
    Sache wäre erledigt.


    sagt doch schon alles... :???:

  • Guck dir den Vertrag nochmal genau an :???: ist der Hund euer Eigentum oder gehört er im Endeffekt noch dem Verein ? auch bei Bezahlung.
    Ich kenne auch so eine Orga, die ist sehr gut, die Hunde die gegen Abgabegebühr abgegeben werden bleiben aber imer deren Eigentum.
    uber es müssen schon schwerwiegende Gründe sein, einen Hund wieder zurückzuholen. Er darf z.B. nicht einfach so weitervermittelt werden, so ähnlich wie bei einem TH auch.


    Ich würde auch einen Anwalt fragen und zwar einen, der sich in Tierrecht auskennt.

  • Wichtig is hier nur wars ne Schutzgebühr die ihr damals bezahlt habe ( dann isset egal wat im Vertrag steht Eigentümer is dann die TS) oder wars ne Spende... Dann würd ich den Damen und Herren ne Kostenaufstellung machen über die fast 4 Jahre... Wenn se die bezahlt haben können se den Hund abholen


  • Nö, das gilt doch nur für Patenhunde oder auch sowas, wo man die Pflege übernimmt, bzw. den Hund groß zieht, von vorneherein aber klar ist, dass der Hund wieder zurück muss.


    Wir haben unseren jetzigen Hund auch vom Tierschutz (vierpfoten) - und in dem Vertrag stehen nur ganz normale Sachen drin...nichts annähernd ähnliches wie bei der Themenstarterin.


    Würde mich deshalb auch interessieren, um welche Organisation es sich dabei handelt (wobei das ja oftmals nur die Schuld von einzelnen Personen ist, die dort arbeiten...).

  • Zitat

    Auch wurde uns bei der Gelegenheit gesagt, dass mein Mann nur den Vertrag unterschrieben hätte und eine Weitergabe an Dritte (noch nicht einmal im Verwandtenkreis) zulässig wäre.


    Mir ist ja so ziemlich vieles suspekt, von der späten Nachkontrolle bin hin zu dem, was da gesagt wurde, aber dieser Satz passt doch da gar nicht dazu. Wie kommen die denn im Zusammenhang mit Hundeschule und Vertragsbuch speziell auf diese Aussage?


    Viele Grüße


    Doris

  • Ich würde sagen: "Netter Abzock-Versuch - und gleich da drüben ist die Tür!"


    Schmeiß diese Typen raus, verbitte dir weitere Belästigungen und pfeif auf sämtliche Drohungen. Wenn du den Hund bezahlt hast, ist er deiner und basta. Zurückholen könnten sie ihn garantiert nur wegen schwer tierschutzwidrigen Verhaltens - und nachträgliches Abkassieren per Drohung damit dürfte wohl schon in die Sparte Nötigung fallen und vor Gericht als sehr viel strafwürdiger bewertet werden als ausgefallene Hundeschule.

  • Zitat

    Mir ist ja so ziemlich vieles suspekt, von der späten Nachkontrolle bin hin zu dem, was da gesagt wurde, aber dieser Satz passt doch da gar nicht dazu. Wie kommen die denn im Zusammenhang mit Hundeschule und Vertragsbuch speziell auf diese Aussage?


    Viele Grüße


    Doris



    Hmm, seh ich ähnlich. Nur Doris, wie jetzt verfahren und worauf achten?

  • Ich fühl mich gerade zurückversetzt in meine Lage ... Allerdings sehe ich das ganze aus der TS Sicht.


    Der neuen Besi meines Pfleglings Tia wurde bei Übernahme des Hundes gesagt sie soll zu nem Trainer gehen wegen versch. Baustellen. Das hat sie nicht getan! Tia hat sich in ihrer neuen Familie stark negativ verändert. Bei der Nachkontrolle habe ich der Besi genau das gleiche gesagt. Entweder Trainer oder Hund kommt zurück! Allerdings lagen zwischen Vermittlung und Nachkontrolle gerade mal vier Monate! :hust: Nunja, Hund geht jetzt zum Trainer und verändert sich gerade ins Positive, die Familie ist glücklich und rein rechtlich hätte der Tierschutz NIE eine Chance gehabt den Hund dort raus zu holen. (davon ab ging es ihr dort soweit gut, und der Verein hat nur "gedroht")


    Also wenn es dem hund tatsächlich an nichts mangelt, er gepflegt ist und nicht an der Kette liegt ... lass einfach die Tür zu und kümmer Dich nicht drum wer davor steht. Erpressen lassen muß man sich ja nun auch nicht!

  • Vertrag raussuchen und damit zu einen kundigen Anwalt gehen - der wird sich wg. dieses Hundeschul-Vorwands zum Abkassieren vermutlich schief und scheckig lachen. Und wenn die Orga dann immer noch keine Ruhe gibt freundlich, aber unmißverständlich klarmachen (lassen), daß man das, was sie da gerade versuchen, im Strafgesetzbuch unter § 240 findet, und daß Richter sowas gar nicht gerne mögen.


    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html



    Beachte die "Drohung mit einem empfindlichen Übel" - hier also mit der Wegnahme des Hundes nach vier Jahren, wenn nicht nochmal extra gezahlt wird.

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