Ärger mit Tierschutzorganisation
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Hi,
Dass ich den Hund nicht weitervermitteln darf und er immer an die Orga zurückgehen muss, wenn ich ihn nicht behalten kann, steht in meinem Vertrag auch drin.
DAS finde ich auch eine sinnvolle Regelung.
lg,
Sanne -
- Vor einem Moment
- Neu
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Im Grunde schon, ja.
Ich denke auch, dass z.B. bei uns nach Absprache und Verständigung mit der Orga der Hund bei meinen Schwiegereltern leben dürfte, da sie diese kennt und sich dort wohl fühlt.
Nein, ich will meinen Hund nicht abgeben, auf keinen Fall, sollte nur ein Beispiel sein nicht dass hier ein falscher Eindruck entsteht.Es ist einfach ein komisches Gefühl, laut so einem Vertrag nicht wirklich der "Besitzer" zu sein ... ich denke da eigentlich nie drüber nach, aber in Momenten wie diesen komme ich mir vor als machte ich hier dauerhafte Urlaubs-Pflege :-/
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[/quote]Wenn ich finde, dass mir ein Hund unberechtigter Weise abgenommen wurde, schalte ich einen Anwalt ein.
[/quote]Hallo Doris,
ja - einen Anwalt würde ich auch einschalten. Weißt Du einen? Wie ich schon schrieb, es gibt nicht grade viele Anwälte, die sich in Sachen Tierrecht stark machen! Ich hatte VIER Anwälten (nur eine Anwältin war hier in der Region) zu der Angelegenheit befragt, die sich dann wenigstens mit Tierrecht befassen. KEINE Kanzlei wollte sich damit behängen! Man bescheinigte mir Erfolg, aber schützte "Überlastung" vor. In allen vier Kanzleien. Ob die sich abgesprochen haben, weiß ich nicht. Der wahre GRund war DAS jedenfalls nicht!Drum hab ich ja geschrieben: wer einen Anwalt weiß, der das in die Hand nimmt... immer gerne: her mit der Adresse!
Und ich habe leider auch schon schräge GEschichten gehört, auch Anwälte sind Menschen und lassen sich beeinflussen...
schönen Abend Dir noch
die Windhündin -
Zitat
Hallo Doris,
ja - einen Anwalt würde ich auch einschalten. Weißt Du einen? -
Zitat
Windhündin: Nein, ich bin in keinem anderen Forum unterwegs. Die Geschichte habe ich nur hier geschrieben und so wird es auch bleiben.Immerhin habe ich den Link zu dieser Geschichte über doggennetz gefunden. Also ist es dort zu lesen. Und auf "doggennetz" kommen alle vorbei... die schwarzen Schafe im Tierschutz genauso wie die weißen...
Aber: würde Euer Anwalt eventuell in meiner Sache auch tätig werden? Könnte ich in dem Fall die KOntaktdaten bekommen, über PN?
Das wäre toll!Ich drücke Euch die Daumen, dass es zu keiner Eskalation kommt. Ich weiß, was das bedeutet, einen Hund weggenommen zu kriegen! Ich lebe nur weiter, weil ich es tagsüber wegen Gina und meinem "Neuen", dem Nugget verdrängen kann. Aber nachts - - -
Filou habe ich als Welpen geholt, nach Pflegehudnen und Hunden mit Altlasten mein erster "KLeiner"... und nun ohne NOt genauso rum gereicht...
Da findet man keinen Ton für... so wie ich ihn kenne, wartet er im Grunde seines Herzens immer noch, dass ich komme. Und DAS GEschenk würde ich ihm gern machen. Dass er zwar sehr, sehr lang gewartet hat. Aber sein Vertrauen nicht enttäuscht wurde... Sana... war ohne Schutzgebühr NUR Pflegehund... die werde ich nicht mehr wieder bekommen. Aber die HOffnung stirbt zuletzt.Drum müsst Ihr um die Schnauze kämpfen... traurig genug, dass man sowas muss
Herzlichen Gruß
die Windhündin -
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@schlaubi: Danke, ich berichte, wenn ich einen gefunden habe!
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Frage: Steht im Vertrag, den ihr unterschrieben habt, eine festgelegte Vertragsstrafe?
Wenn nicht, wünsch den Herschaften einen schönen Tag und knall ihnen das nächste Mal die Tür vor der Nase zu.
Selbst wenn du im Vertrag unterschrieben hast, dass du nur Hunderschule XY besuchst, kann dich im nachinhein keiner zwingen.
Ja es wäre nicht nett von euch und ja es wäre Vertragsbruch, aber ohne vereinbarte Vertragsstrafe würde es straffrei bleiben, ebenso bei Weitergabe des Hundes, einfach weil es keine rechtliche Strafe für nicht besuchen einer Hundeschule gibt.
Den Hund wegnehmen können sie euch auch nicht so einfach, wenn ihr ihn nicht herausrückt. Sie müssten ihn heraus klagen und meiner Erfahrung nach, stehen die Chancen da sehr schlecht für den Verein.Klingt für mich eher danach als würd da jemand versuchen zweimal Geld mit dem Hund zu machen...
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Zitat
Selbst wenn du im Vertrag unterschrieben hast, dass du nur Hunderschule XY besuchst, kann dich im nachinhein keiner zwingen.
.so wie ich das verstanden habe, wurde die Forderung, eine Hundeschule zu besuchen, erst im Nachhinein erhoben. Oder ich hab was überlesen... denn das kam mir gleich sonderbar vor, dass da hinterher noch so eine "Auflage" kommt. So oder so, für sowas gibt es keine rechtliche Grundlage. Und das kann ja nun deren Anwalt diesem Verein klar machen...
Sollte eigentlich auch gut ausgehen, denke ich
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Hallo zusammen!
Vielleicht interessant: diesen LInk http://www.anwalt.de/rechtstip…em-pruefstand_008867.html habe ich gestern auf "rettet maya" gefunden (auch so ne Geschichte...).
Das, was der Anwalt da schreibt, müsste eigentlich sämtliche TS-Tier-Besitzer UND alle Orgas auf rütteln.
Schönen Tag Euch!
Die WIndhündin -
Hallo alle zusammen,
natürlich halte ich viel vom Tierschutz und bin auch der Meinung, dass man vor Vermittlung und auch nach einem bestimmten Zeitraum eine Kontrolle machen sollte, wo das Tier hinkommt und wie es ihm weiterhin geht. Doch ich sollte auch sagen, wenn es einem Tier gut geht und alles optimal läuft, dass das Tier in der Familie bleibt. Außerdem würde ich unseren Hund nie an Dritte weitergeben. Da mein Mann aber den Vertrag unterschrieben hat, würde ich den Hund auch nicht automatisch bekommen, da ich schon eine dritte Person bin. Ich müsste das dann neu mit der Orga verhandeln (Verbleib des Hundes bei mir). Auch könnte unsere Tochter - die im gleichen Haus über uns wohnt und bei der unser Hund sich auch sehr wohlfühlt - nicht den Hund übernehmen, wenn wir aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Hund zu behalten.
Nun zu dem Vertrag. Wir haben bei Übergabe des Hundes einen Vertrag unterschrieben, in dem stand, dass wir, wenn die Orga den Hund zurücknehmen müsste, 10 HS-Stunden an den Verein zahlen müssten. Ein paar Tage später erhielten wir einen Anruf und uns wurde gesagt, dass wir einen Zusatz zu dem Vertrag erhalten würden, mit den Namen der Hundeschulen und dass wir 6 HS-Stunden und ein Erstgespräch besuchen müssten. Blöderweise haben wir uns dazu nicht ganz so viel gedacht und den Schrieb unterschrieben. Und darauf beziehen die sich eben jetzt.Viele Grüße
Chameur -
- Vor einem Moment
- Neu
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