Erlaubnis zur Hundehaltung widerrufen..
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Bevor ich gleich platze, frag ich hier mal nach (Anwalt hat heute zu..).
Wir wohnen seit 5,5 Jahren hier, Erlaubnis zur Hundehaltung liegt schriftlich vor, Anzahl der Hunde ist offen. Vermieter wurde ueber neue Hunde informiert..
Im Haus leben meine 3 und unten leben ebenfalls 3 Hunde (7-Parteien-Haus, 5x Eigentuemer, 2x Mieter). Die unteren Hunde gehoeren einer Wohnungseigentuemerin.Nun gab es Stress wegen anderer Sachen und dann kam der Putzservice.. Der hat seinen Vertrag nicht erfuellt und wegen den Hunden gemotzt (Hundehaarallergie). Jetzt hat der wegen den Hundehaaren gekuendigt. Ich feg jede Woche, dafuer gibt es Zeugen (Mieter und Eigentuemer) und somit ist das Bloedsinn. Nun sollen meine Hunde, insbesondere ihre Haare, alle Parteien im Haus extrem belaestigen und deswegen sollen die Hunde bis 30.11. weg
Ich bin eben zu allen hier im Haus und alle sagen, diese Aussage sei falsch. Ausserdem wuerde man meine Hunde eh nie hoeren (also ist auch nichts mit Gebelle etc.) und sie haetten sich nie beschwert und absolut kein Problem mit den Hunden.
Mein Anwalt soll den anderen Anwalt auffordern, die Namen der Leute zu nennen, die angeblich belaestigt werden! Schriftlich habe ich von den anderen 6 Parteien nichts, das ueberlasse ich (falls noetig) meinem Anwalt.Kann man mir einfach so die Hundehaltung verbieten?? Nach 5,5 Jahren und ohne wirklichen Beweis?
Wie gesagt, morgen geht's zum Anwalt, aber ich rast wegen dem Mist gleich aus!
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Hi
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Kathrin, kann es sein, dass der Fred zweimal existiert?
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Jo tut er is aber erstmal egal
Er kann so einfach nciht wiederufen ohne ne Abmahnung
Gibs dem Anwalt, lehn Dich zurück
Das ist übrigens der Grund wieso ich Eigentum habe so kann mir keiner ans Bein pinkeln :/ -
Soweit ich weiß, gabs mal nen Präzidenzfall, der besagt, das dein Vermieter Beschwerden von mindest 2 Mietparteien über deine Hunde erhalten haben muss.
Das muss er nachweisen, vorher oder wenn sich nur eine Mietpartei beschwert, kann er dir nichts.
Liebe Grüße und viel Glück!
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Das ist ja mal eine Unverschämtheit....
Ich schließe mich aber ganz meiner Vorrednerin an ganz so einfach geht dass nicht!
glg -
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Zitat
Jo tut er is aber erstmal egal
Er kann so einfach nciht wiederufen ohne ne Abmahnung
Gibs dem Anwalt, lehn Dich zurück
Das ist übrigens der Grund wieso ich Eigentum habe so kann mir keiner ans Bein pinkeln :/Abmahnung wäre das eine und m.M.n. müsste es dann auch die anderen Hunde im Haus betreffen, sprich er muss allgmein die Hundehaltung widerrufen und nicht nur bei Kathrin.
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Hi Kathrin,
hier ein Link mit Urteilen aus der Vergangenheit. Ob sie alle richtig sind, weiß ich nicht, aber das kann dein Anwalt ja klären. Vielleicht ist ein Urteil für dich dabei, drücke dir die Daumen.
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Zitat
Abmahnung wäre das eine und m.M.n. müsste es dann auch die anderen Hunde im Haus betreffen, sprich er muss allgmein die Hundehaltung widerrufen und nicht nur bei Kathrin.
Wenn ihm nur die eine Bude gehört dann Nein dann wäre ne Eigentümerversammlung fällig die das fürs gesammte Haus regelt
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...und ich kann mir schon ü-ber-haupt nicht vorstellen, dass eine solche Kurzfristigkeit durchsetzbar wäre. Also: Gaaanz ruhig einatmen und ausatmen. Und dann vom Anwalt einen knackigen Brief formulieren lassen.
Wohnt der Wohnungseigentümer auch im Haus?
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Zitat
Wenn ihm nur die eine Bude gehört dann Nein dann wäre ne Eigentümerversammlung fällig die das fürs gesammte Haus regelt
Stimmt, so wie sich das Kathrin verhält. Hatte da was überlesen und bin von einer WG ausgegangen und nicht von Privatvermietung.
Aber auch der muss sich an das Ding mit der Abmahnung einschließlich Fristen halten und kann nicht so agieren.
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