Hundehaltungsverbot dank Vormieter.

  • Hallo,


    ich habe jetzt nicht die SuFu genutzt, sondern hoffe einfach mal das so ein Thema nicht schon existiert, bin natürlich für Verlinkungen dankbar.


    Kurz zu meinem Anliegen.
    Am 1.10.11 sind wir in ein 6-Parteien Haus gezogen, unter uns wohnt die einzige Eigentümerin.
    Fast jede Partei hat entweder Katzen oder Vögel.
    Da wir auch extra in diese Wohnung gezogen sind, da sie extra nah an einem wunderschönen Wald liegt, haben wir natürlich bei Begehung nach Tierhaltung gefragt.
    Unsere Zuständige (wurde über ein Maklerbüro vermittelt) sagte das die Vormieter einen Hund hatten, als wir sie darauf ansprachen, konnte jedoch nicht sagen ob wir einen halten dürften.


    Bei der Renovierung haben wir öfters unseren direkten Nachbarn gegenüber getroffen, der so scheint es einen Hund hat. Ich habe ihn schon öfters mit dem Hund rausgehen sehen, auch bellt er vereinzelt drüben. Ob er eine Haltungserlaubnis hat, weiß ich nicht.


    Als ich dann unseren Makler nach zwei Wochen wegen eines Hundes gefragt hatte (wenn dann würde 2012 Mitte-Ende ein WSS einziehen), hieß es das die Vorgänger (!) auch einen Hund gehabt hatten und sie irgendwie negativ aufgefallen sind, dadurch wird uns diese untersagt.


    Ist das rechtens? Ich meine mich erinnern zu können, dass ein Makler/Vermieter die Hundehaltung nicht willkürlich entscheiden darf.
    Ausserdem haben wir noch zwei Katzen, wo uns gesagt wurde, O-Ton: "Zwei Tiere sollten bei Ihnen jawohl ausreichen!".


    Ich würde mich über Urteile freuen, die ich meinem Vermieter/Makler dann mal "unter die Nase halten kann". Auf biegen und brechen soll auf keinen Fall ein Hund einziehen, nur sind wir extra in diese Wohnung gezogen...ein Umzug ist momentan einfach nicht drin.


    Danke schonmal für eure Antworten!

  • Das Hilft euch zwar absolut nicht weiter aber warum klärt ihr sowas nicht vor Mietabschluss wenn doch da schon klar war das ihr einen Hund haben wollt und sogar deshalb in die Wohnung gezogen seid?


    Ich glaube schon das Hundehaltung ausgeschlossen werden kann (dann aber für alle Parteien). Kann dir da aber auch keine Quellen nennen.

  • Wenn der andere Nachbar einen durch die Vermieterin geduldeten Hund hat, darf man Dir nich den Hund verbieten.


    Quasi gleiches Recht für alle.


    Ist nur schwierig, wenn Du nicht weißt ob der "angemeldet" ist und er vielleicht dadurch auffliegt.


    Schwierig fände ich auch auf die Hundehaltung zu bestehen (weil schon anderer Hund da), dass kann dann im Verlauf des Mietverhältnisses immer zu bösem Blut führen...
    Ich würde eventuell nochmal konkret nachfragen, welches Problem es mit dem früheren Hund gab und darauf eingehen bzw. auch noch einmal erläutern, dass Ihr damals keine Antwort wegen Tierhaltung (ich hoffe Ihr habt konkret nach Hundehaltung gefragt?!) bekommen habt und die Wohnung nur deshalb genommen habt (Wald & Co.).


    Ansonsten ist es natürlich blöd ohne konkrete Antwort wo einzuziehen... aber jetzt wohnt Ihr ja schon dort! ;-)

  • Zitat

    So weit ich weiß gibt es eine klausel nach der man Hunde nicht verbieten darf,aber ob ihr deswegen Dauerstreit mit dem Vermieter haben wollt?


    ich meine, da ging es aber um Hunde in Katzengröße ;)


    soweit ich weiß, gilt, was im Mietvertrag steht :???:

  • Ich kenne das ganz anders...


    Bei mir ist der Hund geduldet - ich habe nichts schriftlich, nur mündlich. Wenn der Hund negativ auffällt muss er weg, meiner und nicht der der Nachbarn.


    Wichtig ist was bei Euch im Mietvertrag steht. Wenn da steht, dass die Hundehaltung erlaubt ist und beide Parteien das unterschrieben haben sehe ich da kein Problem.


    Wenn da steht, dass das nur nach Genehmigung des Vermieters klappt - Pech.


    Hätte ich auch im Vorfeld geklärt.


    LG

  • Zitat

    So weit ich weiß gibt es eine klausel nach der man Hunde nicht verbieten darf,aber ob ihr deswegen Dauerstreit mit dem Vermieter haben wollt?


    Jein Hecuda. Wenn der Vermierter ein generelles Tierhaltungsverbot ausspricht, dann kannst Du dagegen an gehen, denn das ist nicht erlaubt.


    Verbietet er die Hundehaltung, dann ist das ( auch wenn ich das jetzt sch...e finde) vollkommen rechtens.

  • Hallo!


    Bei mir hier im Haus ist das auch etwas komisch. Hier haben früher Hunde gelebt, 2 Nachbarn hatten Hunde, oder die Leute sind mit den Hunden verzogen. Als mein Hund einziehen sollte, lebte hier jedoch kein Hund.


    Ich habe dann meine Vermieterin angerufen und das geklärt. Sie sagte es sei kein Problem, solange der Hund nicht zu groß ist, kein Kampfhund ist und man sich auch darum kümmere (sprich, dass der Hund nicht negativ durch ständiges bellen etc. auffallen soll). Im Mietvertrag steht auch nichts, was gegen Hunde bzw. Tierhaltung sprechen würde.


    Also hat unsere Vermieterin das OK gegeben. Ich habe sogar noch extra etwas von ihr unterschreiben lassen, dass dieser Hund hier einziehen und wohnen darf etc. um auf Nummer-Sicher zu gehen.


    Dann, als der Hund hier war haben sich die Nachbarn erst einmal das Maul zerrissen.. Ich habe sie im Flur reden hören "die hat jetzt einen Hund" etc. 3 Nachbarn haben mich dann, als sie mich im Flur trafen angesprochen. Sie sagten:" Sie wissen, dass hier die Hundehaltung verboten ist?!" Ich sagte dann natürlich sofort, dass ich das alles mit der Vermieterin geklärt habe und das sie sie gerne selbst anrufen können um nachzufragen. Die Nachbarn sagten mir daraufhin, dass sie das ja nicht böse meinen, ihnen das aber damals von der Vermieterin gesagt wurde, dass es verboten sei hier im Haus..


    Alles sehr komisch. Ich weiß nicht, warum mir das ohne Probleme erlaubt wurde und anderen, die hier schon länger wohnen das Gegenteil gesagt wurde. Ich habe einfach gesagt, wenn sie auch einen Hund zu sich holen wollen, müssen sie das direkt mit der Vermieterin klären und mich als Beispiel nennen, dass ich es ja auch darf...


    Naja lange Rede kurzer Sinn:


    Ich würde das mit dem Vermieter selbst besprechen! Ich würde auch den Nachbarn als Beispiel nennen, dass im Haus schon ein Hund lebt und das im Haus auch früher Hunde gelebt haben. Und natürlich würde ich verdeutlichen, dass ihr euch auch vernünftig um den Hund kümmert etc.


    Der Makler ist ja nicht der Vermieter. Also fragt am besten direkt beim Vermieter an.


    Wenn im Mietvertrag nichts steht, ist das schon einmal sehr positiv zu bewerten.


    LG

  • Zitat

    Jein Hecuda. Wenn der Vermierter ein generelles Tierhaltungsverbot ausspricht, dann kannst Du dagegen an gehen, denn das ist nicht erlaubt.


    Verbietet er die Hundehaltung, dann ist das ( auch wenn ich das jetzt sch...e finde) vollkommen rechtens.


    Richtig.


    Und wenn im Haus schon ein Hund lebt kann er den anderen Mietern keinen verbieten.


    Zitat

    Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
    Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen - LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).


    Quelle Zitat: siehe link in meinem vorherigen Beitrag



    Gaby, Idefix, Klein-Otto und ihre schweren Jungs

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