Hundehaltungsverbot dank Vormieter.
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Danke für eure schnellen Antworten.
@ Hercuda und Angelsfire
Wir wollen auf keinen Fall Streß mit unserem Vermieter! Und ein Hund soll auch nicht auf Biegen und Brechen bei uns einziehen. Nur momentan passt das alles so gut zusammen, dass wir für die nächsten Jahre ein optimales Zuhause für einen Hund schaffen können.@ Quebec
Danke für das Urteil!
In unserem Mietvertrag steht "nach Vereinbarung". Nur die Dame am Telefon wurde recht schnippisch und sagte auch das wir mit unseren zwei Katzen wahrscheinlich schon genug Dreck veranstalten da brauchen sie nicht nochmals das gleiche wie bei den Vorgängern.
Was genau jetzt vorgefalleni ist, wollten diese mir nicht mitteilen.Ich denke ich werde heute mal unseren Nachbarn freundlich abfangen wegen seinem Hund und mal nachfragen was mit den Vormietern gewesen war.
Danke nochmal für die schnellen Antworten :-)
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Abgesehen von den bisher genannten Urteil und Anmerkungen würde mir in diesem Fall nur als Idee kommen, dass ihr eure Vermieterin mal zum Kaffee bei euch einladet und sie sich dann dabei ein Bild davon machen kann, dass eure Katzen keinen Dreck machen und eure Wohnung nicht einem Saustall gleicht. Und ggf. je nachdem über was für einen Hund ihr nachdenkt, hinterherschieben, dass es kein Listi oder Riese etc. werden würde, sondern nur ein Zwerg, mit dem ihr das und das machen werdet... Ich kenne es, dass Vermieter, wenn sie wissen, dass der Hund nicht nur vor sich hinlebt, sondern der Mieter auch etwas "Vernünftiges" mit dem Hund macht (HuPla), dass sie dann eher geneigt sind, einem Hund zuzustimmen.
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Ich habe mir damals eine schriftlicher Erlaubnis vom Vermieter geholt bevor Camu einzog. Er sollte kein Kläffer und kein großer Hund sein. Dann zog Camu ein. Nach neun Wochen gings dann los, die Vermieter hätten ihn sich kleiner vorgestellt und er würde ja zu viele Haare im Treppenhaus verlieren.
Fazit: Ich hatte zwar eine schriftliche Genehmigung, aber die Vermieter und Nachbarn haben mir solang das Leben zu Hölle gemacht bis ich ausgezogen bin, da ich mich geweigert habe Camu ins Tierheim zurück zu bringen.
Ich rate dazu also wirklich genau noch mal mit dem Vermieter sprechen und es klären, bevor ihr euch unnötig das Leben schwer macht. -
Zitat
IDann zog Camu ein. Nach neun Wochen gings dann los, die Vermieter hätten ihn sich kleiner vorgestellt und er würde ja zu viele Haare im Treppenhaus verlieren.
oh ja das kenne ich auch.
als mein 13-wochen alter border-welpe eingezogen ist, hieß es der würde ja sooooooooo groß wie ein dsh und das würde nicht gehen (dabei hatte ich extra gesagt, dass der hund als endgröße ca 50cm haben wird). -
Zitat
Und ggf. je nachdem über was für einen Hund ihr nachdenkt, hinterherschieben, dass es kein Listi oder Riese etc. werden würde, sondern nur ein Zwerg, mit dem ihr das und das machen werdet...
Zitat---(wenn dann würde 2012 Mitte-Ende ein WSS einziehen), ---
Wenn es ein Welpe wird, ist es zumindest Anfangs ein Zwerg :-)
Ich würde auch nachfragen, erklären, wie Ihr Euch das mit dem Hund so vorstellt (wenn er nicht alleine bleiben kann und bellt beispielsweise) und umso besser Ihr argumentieren könnt, dass die Nachbarn und die Wohnung durch den Hund nicht leidet, umso größer sind Eure Chancen.
Viele Grüße
Doris
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Zitat
Wenn es ein Welpe wird, ist es zumindest Anfangs ein Zwerg :-)
Ich würde auch nachfragen, erklären, wie Ihr Euch das mit dem Hund so vorstellt (wenn er nicht alleine bleiben kann und bellt beispielsweise) und umso besser Ihr argumentieren könnt, dass die Nachbarn und die Wohnung durch den Hund nicht leidet, umso größer sind Eure Chancen.
Viele Grüße
Doris
Hallo Doris,
genau das haben wir Ihr ja vorgeschlagen. Das auch gerne unangekündigt Besuch von ihnen anstehen darf, und wir sehr gewissenhaft mit unseren Tieren, der Wohnung und den Nachbarn umgehen. Darauf kam dann die Antwort, dass die zwei Katzen bei uns ja zu reichen haben. Bei dem Auskunfstbogen den wir Ausfüllen mussten haben wir ja 2x Katze und 1x Hund (in Planung) geschrieben. Am Anfang wollten die auch nichts von Katzen gewusst haben...
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Zitat
Richtig.
Und wenn im Haus schon ein Hund lebt kann er den anderen Mietern keinen verbieten.
Quelle Zitat: siehe link in meinem vorherigen Beitrag
Gaby, Idefix, Klein-Otto und ihre schweren Jungs
Du kannst Deinem Vermieter diese Aktenzeichen gern vorzeigen - ich möchte aber darauf hinweisen, dass solange kein BGH-Urteil vorliegt, keine Rechtsicherheit herrscht. Bespricht das unbedingt direkt mit dem Vermieter. Der Makler hat da gar nichts zu entscheiden und leider kommt es immer wieder vor, dass Makler in Erwartung Ihrer Courtage Fehlauskünfte geben.
Im Übrigen kann der Vermieter durchaus einem Mieter die Hundehaltung untersagen auch wenn er die einem anderen Mieter erteilt hat - das kommt dann nämlich genau auf die Auslegung der sachlichen Gründe an. Beispiele:
- A wohnt im EG, B im 1. OG ohne Aufzug - Vermieter kann B hier die Genehmigung verweigern
- A hat Hund, B hat SoKa - da könnten 20 andere Hunde in dem Haus leben, hier darf der Vermieter die
Hundehaltergenehmigung verweigern
- A ist Rentner, B geht arbeiten - der Vermieter kann hier davon ausgehen, dass der Hund vielleicht Bellen wird
und wiederum B die Genehmigung verweigern
- gegen A läuft derzeit eh schon ein Verfahren wegen Lärm- und Schmutzbelästigung durch den Hund bzw. die
Hausgemeinschaft ist schon verärgert wegen Hund von A, dass ein Vermieter sich dann nicht den nächsten
Hund ins Haus holen will ist ein durchaus sachlicher Grund
- die Genehmigung von A stammt noch vom Voreigentümer, es gab zwischenzeitlich einen Verkauf des Hauses;
der neue Eigentümer muss sich an die Absprachen zwischen den Bestandsmietern und dem Voreigentümer halten
ist aber frei in seiner Vertragsgestaltung mit einem neuen MieterWie gesagt, man kann nicht pauschal sagen, wenn der Vermieter A die Genehmigung gibt, kann er B diese nicht verweigern. Aber auch o.g. Beispiele sind Auslegungssachen. Man kann als Vermieter damit bei einem Richter am Amtsgericht durchkommen, bei einem anderen Richter am gleichen AG nicht.
Ansonsten kann ich mich nur anschließen - solche Punkte unbedingt vor Vertragsabschluss abklären und jetzt auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Viel Glück!
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Zitat
Hallo Doris,
genau das haben wir Ihr ja vorgeschlagen. Das auch gerne unangekündigt Besuch von ihnen anstehen darf, und wir sehr gewissenhaft mit unseren Tieren, der Wohnung und den Nachbarn umgehen. Darauf kam dann die Antwort, dass die zwei Katzen bei uns ja zu reichen haben. Bei dem Auskunfstbogen den wir Ausfüllen mussten haben wir ja 2x Katze und 1x Hund (in Planung) geschrieben. Am Anfang wollten die auch nichts von Katzen gewusst haben...
Hallo,
SIE ist in diesem Fall aber nicht Euer Vertragspartner, sondern eben nur der Makler/Vermittler.
Ich würde mich direkt an den Vermieter wenden. Alles andere ist aus meiner Sicht Zeitverschwendung. Denn klar nimmt ein Makler den einfachen Weg. Sagt er Dir die Hundehaltung zu und es gibt Ärger, kriegt er Ärger mit seinem Vertragspartner - Eurem Vermieter, was für den Makler im schlechtesten Falll bedeutet, den Auftrag zu verlieren.
Viel Erfolg.
Doris
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Ein Vermieter kann durchaus einem die Hundehaltung erlauben und dem anderen verbieten. Es ist n ur Auslegungssache.
Und genauso kann ein Richter einem recht geben und ein andere gibt einem wieder nicht recht. Genauso ist es von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Und man braucht auch nicht mit einem Urteil von einem AG oder LG aus einer anderen Stadt/Bundesland kommen, denn das zählt dann leider nicht. Die sagen dann nur nach dem Motto " Das ist ja schön für XXX und was interessiert uns das?".
Das ist natürlich doof, das ihr nicht vorher noch mla nachgehakt habt und darauf bestanden habt es schriftlich zu bekommen. Ich würde auch den Nachbarn freundlich fragen und was da genau gewesen ist und dann noch mal die Vermieterin/Vermieter fragen und mit ihr reden.Lg
Sacco -
Ich würde an eurer Stelle mit allen Nachbarn sprechen und nicht nur mit dem, der den Hund hat. Die können wahrscheinlich jeder etwas anderes zum Hund der Vormieter sagen und man weiß ganz genau, wo der Knackpunkt liegt.
Wir hatten auch große Probleme, die Genehmigung für unseren Hund zu bekommen. Und das, weil zwei Häuser weiter eine alte, etwas durchgeknallte Frau mit Dackel wohnte, der immer gebellt hat, wenn er allein war. Ist doch klar, dass Nicht-HH dann nicht noch einen von der Sorte haben wollen und auch der Vermieter keine Lust auf Beschwerden hat. Wer keine Hunde bzw. generell Haustiere hat neigt ja leider oft dazu, zu meinen, dass es bei Leuten mit Tieren aussieht wie bei Hempels.
Red mit den Leuten, zeig ein bisschen Wissen über Tierhaltung und stell Lösungen für Probleme vor (z.B. öfter das Treppenhaus sauber machen, ich müsste nur unseren Abschnitt wischen, mache aber immer alles, denn der Hund macht eben viel Dreck). Wenn du die Nachbarn überzeugt hast, wäre das ein zusätzliches Argument beim Vermieter -
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