Maulkorbpflicht durch Vermieter möglich?

  • Hallo,
    ich möchte demnächst in eine andere Wohnung ziehen, habe dazu gestern die Vertragsunterlagen bekommen.
    Da fiel ich aus allen Wolken. Auf der Internetseite stand, dass Hundehaltung erlaubt sei, jetzt muss ich aber lesen, unter welchen Vorraussetzungen ich meinen Hund halten darf:


    Diese Genehmigung erfolgt mit folgenden Auflagen:
    - Der Hund ist in Treppenhäusern, Gemeinschaftsanlagen, Grünanlagen und allen
    gemeinschaftlich genutzten Flächen an einer kurzen (max. 2,0 Meter langen) Leine zu
    führen. Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 cm haben im Gebäude und auf dem
    Gelände grundsätzlich einen Beiß- bzw. Maulkorb zu tragen.
    - Der Hund darf außerhalb der Wohnung, im Gebäude oder auf dem Grundstück nicht frei
    herumlaufen.
    - Eine Mitnahme des Hundes auf Kinderspielplätze ist verboten.
    - Verunreinigungen, insbesondere durch Hundekot, sind unverzüglich zu beseitigen.
    - Der Hund ist so zu halten, dass Belästigungen Dritter durch Lärm, Verschmutzungen oder in sonstiger Weise ausgeschlossen sind.
    - Sie haften für Schäden aller Art, die durch die Tierhaltung verursacht werden.
    - Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist binnen vier Wochen nach Erteilung der
    Genehmigung nachzuweisen. Wird nicht binnen vier Wochen unaufgefordert der
    Nachweis der HundehalterHaftpflichtversicherung erbracht, wird die Genehmigung zur
    Hundehaltung durch den Vermieter zurückgezogen. Es bedarf keiner schriftlichen
    Untersagung der Hundehaltung. Sollte der Mieter den Hund dennoch behalten, wird der
    Vermieter die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ohne vorherige
    Ankündigung wahrnehmen.



    Ist das überhaupt rechtens, dass mir ein Vermieter vorschreiben kann, dass mein Hund im Hausflur einen Maulkorb tragen muss? Gut, beim gefährlichen Hund kann ich es noch verstehen. aber ein Hund der 39cm groß ist kann auch beißen wie ein Hund der 45cm groß ist. Mein Hovawart ist noch etwas größer, aber warum man das von der Größe abhängig macht verstehe ich nicht.
    Weiß da jemand, ob ich wirklich einen Maulkorb ranmachen muss? (glücklicherweise befindet sich die Wohung im EG)


    Vielen Dank fürs Lesen und Antworten.

  • :???: :???: ziemlich starker Tobak, was da alles steht. Da brauch dir ja wohl nur ein anderer nicht so gut gesinnt zu sein und du mußt den Hund abgeben. Das mit dem Maulkorb können die schon verlangen, ist ja ihr Privateigentum.
    Das würde ich mir nochmal überlegen.


  • M. E. können diese beiden Punkte kann nicht vom Vermieter bestimmt / verlangt werden.


    Maulkorbpflicht und Abschluss von Haftpflichtversicherungen können nur vom OA auferlegt werden.


    Würde den gesamten *Vertrag* mal einem Anwalt für Mietrecht vorlegen.

  • Klingt ein bisschen wie ein Auszug aus einer Hundeverordnung, die man dort einfach nur übertragen hat.
    Ich persönlich finde es nicht schlimm und kann es sogar verstehen. Bei kleinen Hunden finden viele es ja sogar noch lustig, wenn die Aggressionen zeigen und rumgiften, bei größeren Hunde wird direkt geschrien.
    Ansonsten finde ich sind es die normalen Hausregeln, an die man sich auch ohne Aufforderung halten sollte - bis auf den Maulkorb vielleicht.

  • Ich finde --unter der Voraussetzung dass es für alle Hunde, egal welcher Größe gilt -- alles, AUSSER der Maulkorbpflicht eigentlich akzeptabel.


    Ich habe keine derartigen Auflagen, und trotzdem erfülle ich sie. Der Hund (kleiner Hund) ist im Treppenhaus und auf dem Grundstück angeleint, ich habe eine Haftpflichtversicherung, und natürlich fände auch ich es inakzeptabel, wenn durch meine Hundehaltung andere Bewohner belästigt würden. Ich finde das in einem Mehrparteienhaus auch selbstverständlich. Natürlich kann man sagen, der Hund hört gut und kann im Treppenhaus doch frei laufen -- aber im Treppenhaus ist es eng und es gibt Leute, die sich sicherer fühlen, wenn der Hund angeleint ist, da kann man doch Rücksicht nehmen.


    Die Geschichte mit der Maulkorbpflicht finde ich dagegen inakzeptabel. Ich würde das mal prüfen lassen, ob der Vermieter (ich nehme an eine Gesellschaft) das später durchsetzen kann, wenn du dich nicht dran hältst oder deswegen die Hundehaltung wieder verbieten kann. Der Vermieter kann nicht alles durchsetzen, nur weil es sein "Privateigentum" ist -- er muss schon eine Beeinträchtigung nachweisen.


    Bei Anlagehunden würde ich es ggf. noch akzeptieren, weil viele Menschen Angst vor ihnen haben .. aber auch das fände ich schon extrem grenzwertig, wenn der Hund die Maulkorbbefreiung hat. Es gibt Vermieter, die Anlagehunde grundsätzlich verbieten, mich wundert es, dass sie so auf den 40 cm -Hunden rumreiten. Dass die nicht sachkundig sind, ist klar -- aber das würde ich nicht zu meinem Problem machen.


    Oder aber man lässt es, wenn man Zeit hat und sucht sich etwas freundlichere Vermieter......

  • Die *normale* Hausordnung ( Leinepflicht etc. ) ist ja noch verständlich, nachvollziehbar und auch üblich ... aber Auflagen bezüglich Maulkorb und Vorweisen einer Haftpflichtversicherung vom / beim Vermieter geht definitv zu weit.

  • Wenn Du die Wohnung wirklich willst, wirst Du Dich wohl daran halten müssen. Diese Regelungen sind wohl einfach ein Kompromiss zwischen Hundehaltung erlaubt und verboten (kann ja sein, dass andere Mieter Angst vor Hunden haben).
    Das mit dem Maulkorb ist zwar ziemlich übertrieben, alles andere halte ich aber eigentlich für selbstverständlich (Hundehaftpflicht, Kot wegmachen etc.).


    Natürlich kann ein kleiner Hund genauso zubeißen wie ein großer. Aber ein großer Hund kann mit einem Biss auch einen größeren Schaden anrichten, weshalb schon eine gewisse Logik dahinter steckt.


    Überlege Dir gut, ob Du bereit bist, Dich daran zu halten. Wenn nicht, dann such Dir lieber eine andere Wohnung.

  • Maulkorn bin ich ja bei Dir


    Aber Haftpflicht bestehen meine Schwies z.B. auch drauf
    Is ganz einfach sollte der Hund z.B. die Eingangstüre fleddern sind ma schnell 2000 Euro im Sack und 2000 Euro haben die wenigsten Mieter rumliegen die Versicherungen allerdings schon ... Mal ganz pragmatisch gesagt

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