Maulkorbpflicht durch Vermieter möglich?

  • Ich halte die 'Auflagen' - bis auf die Maulkorbpflicht - für Selbstverständlichkeiten, auch die Versicherung, im eigenen Interesse. Mit der Maulkorbauflage versucht sich die Gesellschaft abzusichern gegenüber anderen Mietern. Den Punkt würde ich beim Mieterschutzverein überprüfen lassen. Sollte er, ich glaub das Wort heißt 'sittenwidrig' sein, dann ist es ggf. so, dass Du ihn einfach ignorieren kannst - so ist das jedenfalls im Arbeitsrecht.


    LG

  • Die Leinenpflicht in bebautem Gebiet wird gewöhnlich von der Gemeinde geregelt, wobei die Vorschriften der Landeshundeverordnung nicht umgangen werden können (also für Anlagehunde ohne Wesenstest oder für Hunde anderer Rassen , die als gefährlich eingestuft wurden). Ebenso weist die Gemeinde die innerstädtischen Freilaufflächen aus.


    Leinenpflicht ausserhalb der Ortschaften wird gewöhnlich durch Verordnungen auf Landesebene geregelt. Also in ganz NRW darf z.B: der Hund im Wald frei laufen WENN er auf dem Weg bleibt und im Einflussbereich seines Besitzers ist -- auch während der Brut- und Setzzeit -- ausser wenn ein Gebiet extra mit Leinenpflicht ausgewiesen ist (bestimmte Vogelschutzgebiete z.B.) In anderen Bundesländern gibt es andere Regelungen.


    Die Verordnungen zu den Auflagen für Halter bestimmter Rassen, die Maulkorbpflicht, die Definition der Anlagehunde, die Regelungen zu großen Hunden, die Regelung zu gefährlichen Hunden (nicht zu verwechseln mit Anlagehunden, das ist nicht das gleiche)) wird ausschliesslich durch die Landeshundeverordnungen geregelt und gilt immer für das ganze Bundesland.


    Ich wundere mich immer: man sollte sich doch als Hundehalter wenigsten einmal mit den Verordnungen und Vorschriften auseinandersetzen

  • Natürlich ist alles kein Problem ... darum geht es auch nicht vorrangig :fear:
    Vielerorts denken aber einige Vermieter, sie sind kleine Götter :mute: ... ich denke, dass ist der Punkt, warum die TS nachgefragt hat.

  • Zitat

    hm irgendwie verstehe ich das Dilemma nicht. In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist es doch auch oft so, das kleinen Hunde keinen Korb brauchen, große dagegen schon. Muss man sich halt daran halten. Will ich das nicht, dann kann ich diese Verkehrsmitteln nicht nutzen. Ähnlich sehe ich das bei dem Mietvertrag. Es ist kein Prob dem Hund kurz den Korb drauf zutun und draußen wieder runter zu machen und wenn ich das nicht will, dann mus ich den Vertrag nicht unterschreiben und mir einen anderen Wohnraum suchen.



    OT:


    Ich muss meinem Dackel Mix auch immer einen MK rauf tun - einige Busfahrer verlangten das auch von meiner in der Tasche sitzenden, blinden und tauben alten Hündin - da bin ich dann lieber gelaufen :smile:


    Was ich damit sagen möchte ist, dass ich schon das Gefühl hatte, dass die Kleinen hier nicht bevorzugt werden...
    Ist das bei Euch anders?


    LG

  • Bei meinem Vermieter ist es ganz easy ... die normale Hausordnung und das war' s. Einzige Einschränkung: Kein Hund, der in den Listen steht.
    Ansonsten denke ich, gibt es auch reginonale Unterschiede.
    Mir ist aufgefallen ( nach meiner Erfahrung ), dass im Osten Deutschlands die Hundehaltung weitaus problemloser gestaltet wird, als im Westen Deutschlands.
    Ich habe schon in beiden Teilen gewohnt ;) .


    Als ich von NRW nach SA gezogen bin und meinen damaligen Hund mitnehmen wollte ( BS, SH 72 cm, Gewicht ca. 55 kg ), wurde bei meiner Frage, ob ein grosser Hund möglich ist, geantwortet: *Ja und, wo ist das Problem. Ist doch egal, wie gross ihr Hund ist, nur sollte es kein Listenhund sein.*
    Ich war richtig erstaunt, bin ich doch von NRW was gaaaaanz anderes gewohnt gewesen :mute: .

  • Bis auf den Maulkorb habe ich die gleichen Vorgaben. Allerdings musste ich die Versicherung nicht nachweisen. Leinenpflicht im Treppenhaus und das Beseitigen von Verunreinigungen finde ich absolut selbstverständlich.


    Ich glaube aber auch, dass die Aussage, dass es keiner schriftlichen Kündigung bedarf, wenn man die Versicherung nicht nachweist, nicht ganz passend ist.


    Fakt ist, dass Mietverträge in Deutschland voll von den bescheuertsten Klauseln sind, die man in der Pfeife rauchen kann. Solche Sachen wie ein generelles Tierhaltungsverbot meine ich damit.


    Anstelle der TS würde ich deshalb zwischen zwei Möglichkeiten wählen, beim Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt erkundigen oder eine andere Wohnung suchen.

  • Hmm, du kannst dich zwar erkundigen, ob das rechtens ist, aber das problem liegt ja eher da,ob du dich dann zwar durchgesetzt hast, aber im nachhinein probleme mit nachbarn bekommst? ich würde den vermieter mal anrufen, oft werden einfach kopien aus anderen mietverträgen genommen. du kannst ja auch nach einem kompromiss fragen, ob dein hund später maulkorbfrei sein darf, wenn alle ihn kennengelernt haben und klar ist, dass er lieb ist...
    unsere vermieter jetzt haben uns überhaupt keine auflagen gegeben, alle kennen unsere hündin von anfang an, allen ist klar, das sie problemlos ist. unser neuer vermieter möchte auch leinenpficht auf dem grundstück...versteh ich, er kennt sie nicht, dort wohnen viele kinder. ich hoffe auch einfach darauf, dass der rest merkt, das sie okay ist, weder anspringt, wegrennt oder beißt, und wir das später vielleicht mal vernachlässigen können...

  • Vielen Dank für die vielen Antworten, damit habe ich gar nicht gerechnet.


    Um mal ins Detail zu gehen:
    Mich stört es nicht, wenn der Vermieter eine Hundehaftpflicht sehen möchte. Ich habe schon immer eine
    gehabt und es sollte auch jeder eine haben.
    Auch das mit dem Dreck ist für mich selbstverständlich.
    Leinenpflicht im Hausflur ist auch in Ordnung. Wobei die eh nicht wirklich viel bringt. Bei einem
    großen Hund läuft der Nachbar meistens so dicht vorbei, da nützt auch eine Leine nicht so viel.
    Wenn jemand im Treppenhaus kommt, warte ich immer, bis derjenige vorbei ist.


    Was mich aber stutzig macht, ist eben, dass der Hund im Treppenhaus einen Maulkorb tragen soll.
    Das es Regeln für die Haltung von Hunden im Mietshaus gibt, ist ja in Ordnung. Aber ich finde es gibt
    auch grenzen. deswegen wollte ich wissen, ob es überhaupt rechtens ist. Jeder von uns weiß, dass Vermieter
    gerne auch mal andere Sachen in den Mietverträgen schreiben, die per Gesetz aber gar keinen Bestand haben.


    Klar kann ich sagen, dass ich mir eine andere Wohnung suche. Aber ich wohne in Berlin und eine Wohung mit Garten zu finden ist nicht wirklich leicht.

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