Maulkorbpflicht durch Vermieter möglich?
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Soweit ich weiß, gelten auch diese einfachen Schlaufen als MK, zumindest sind die in Bus und Bahn ausreichend oder bin ich da auf dem Holzweg?
Vielleicht ist das ja ein Kompromiss, wenn du erstmal so eine Schlaufe benutzt. Die beeinträchtigt den Hund ja nicht so sehr, ist bezahlbar und müsste die Auflagen eigentlich erfüllen. Wenn dann irgendwann die Nachbarn den Hund kennen, könnte man da bestimmt schauen, dass diese Auflage für euch gelockert wird. -
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Hi
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Also das kommt sehr darauf an. Bei mir im Mietvertrag steht das auch, dass der Hund im Treppenhaus einen Maulkorb tragen muss.
Hab ich geflissentlich ignoriert, mein Hund lief immer ohne Maulkorb, meine Mitmieter wissen bestimmt nix von dieser Klausel und finden meinen Hund ok und solange sich niemand darüber beschwert, ist's dem Vermieter bestimmt herzlich egal.
Aber falls doch..ist's schon ein kleines Risiko. Wenn ich eine andere genauso gute Wohnung zur Auswahl gehabt hätte, hätte ich bestimmt lieber die Andere gewählt.
LG Lily und Happy
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Zitat
Klar kann ich sagen, dass ich mir eine andere Wohnung suche. Aber ich wohne in Berlin und eine Wohung mit Garten zu finden ist nicht wirklich leicht.Hi tomtomx,
wenn du die Wohnung mit Garten hauptsächlich wegen deinem Hund suchst, nützt dir der Garten in dem Fall wohl eh nichts.
ZitatHallo,
Diese Genehmigung erfolgt mit folgenden Auflagen:
- Der Hund ist in Treppenhäusern, Gemeinschaftsanlagen, Grünanlagen und allen
gemeinschaftlich genutzten Flächen an einer kurzen (max. 2,0 Meter langen) Leine zu
führen. Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 cm haben im Gebäude und auf dem
Geländegrundsätzlich einen Beiß- bzw. Maulkorb zu tragen.
- Der Hund darf außerhalb der Wohnung, im Gebäude oder auf dem Grundstück nicht frei
herumlaufen.Vielleicht verstehe ich die Auflagen vom Vermieter auch falsch, aber für mich klingt das so:
Selbst wenn dein Garten nicht zu der gemeinschaftlich genutzten Fläche gehört, darfst du deinen Hund nicht ohne Leine laufen lassen, da der Garten ja zum Grundstück gehört und dort dürfen Hunde nicht frei herumlaufen. Gleiches gilt für den Maulkorb, den muss dein Hund auch aufhaben, wenn du im Garten bist. Der Garten ist ja Teil des Geländes. Egal wie ich es lese, es klingt nicht wirklich als ob Hunde dort gern gesehen sind. -
Zitat
Wir haben exakt die gleichen Auflagen, anders hätten wir Rocky nicht holen können.
Ich habe der Vermieterin dann eine Dankeskarte mit einem niedlichen Foto von
Rocky geschickt und die Geschichte mit dem Maulkorb war gegessen.
Vielleicht klappt das auch bei euchUnd wenn es mal passieren sollte, dass Rocky jemandem auf dem Gelände, im Treppenhaus beißt (möchte es Deinem Hund natürlich nicht unterstellen, dass er das tun würde) - was ist dann, wenn die Vermieterin sagen würde: "Ja, im Vertrag steht, dass der Hund Maulkorbpflicht hat. Die Mieterin hat es aber nicht eingehalten!" Dann stehst Du als Dumme da. Oder wurde das dem Vertrag entnommen?
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Zitat
Als ich von NRW nach SA gezogen bin und meinen damaligen Hund mitnehmen wollte ( BS, SH 72 cm, Gewicht ca. 55 kg ), wurde bei meiner Frage, ob ein grosser Hund möglich ist, geantwortet: *Ja und, wo ist das Problem. Ist doch egal, wie gross ihr Hund ist, nur sollte es kein Listenhund sein.*
Ich war richtig erstaunt, bin ich doch von NRW was gaaaaanz anderes gewohnt gewesen.
Ach komm. NRW ist da doch toootal entspannt!
Wenn nicht schon am Telefon die Absage kam, dann wurde ich ständig gefragt:
"Ääh, wie groß ist denn der Hund? Weil ich sag es gleich vorweg, keine Kampfhunde und höchstens bis Kniehöhe..."Hmm. Da war mein damaliger DSH (45kg und 69cm) leider ein "bissel" zu viel Hund.
Was habe ich da gesucht und besichtigt... grausig.So, musste ich mal loswerden
Nun aber wieder zurück zum Thema -
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