Hund in einer Mietwohnung

  • Hallöchen,


    wir haben ein großes Problem.
    Mein Partner und ich bewohnen im Moment eine 27 m² Wohnung (Innere Altstadt, 4. Etage mit Aufzug) einer Dresdner Genossenschaft.
    Ich selbst bin nicht hier gemeldet, sondern "wohne" offiziell in Bannewitz.
    Vor vier Wochen sind wir spontan mal ins Tierheim auf dem Windberg nach Freital gefahren, da dort die Möglichkeit bestand mal mit Hunden Gassi zu gehen. Dort haben wir uns in eine 8 Jahre alte Schäferhund-Dobermann-Mischlingshündig namens Angie verliebt. Bis heute sind wir JEDEN Tag da hoch gefahren (eine Fahrt dauerte ca. 1 h) und haben uns intensiv mit ihr beschäftigt. Ich hab einige Erfahrung mit Hunden und kann sagen, dass Angie ausgesprochen ruhig ist (selbst beim Rumtoben bellt sie nur auf Kommando) außerdem ist sie laut Heim Wohnungshaltung gewöhnt und SOLL sogar einige Stunden am Tag allein gelassen werden. Wir haben uns auch intensiv mit dem Tierheim auseinandergesetzt, was die Haltung einer Hündin ihrer Größe in einer so kleinen Wohnung angeht. Von seiten des Heims gab es da keinerlei Bedenken (vorausgesetzt: Auslauf etc., was wir garantieren können!).
    Die Wohnungsgenossenschaft lehnt den Hund jedoch wahrscheinlich aufgrund seiner Größe und Rasse ab. Originalzitat: "So ein Hund passt nicht ins Haus"
    Wir haben die Unterschrift der Nachbarn gesammelt, die alle mehr als begeistert waren (auch nachdem wir sie ausdrücklich auf die Rasse hingewiesen haben) und es leben schon Hunde (mind. 2) hier im Haus (7 Etagen mit rd. 90 Mietern). Wir haben uns auch mit allen sachlichen Argumenten und der Bitte einer vorläufigen Genehmigung zu "Testzwecken" an den Vorstand gewandt, alles nützte nichts.


    Bei meiner Recherche im Internet gab es so wirdersprüchliche Aussagen und Urteile, dass mir fast der Kopf platzt....


    Vielleicht kann uns und Angie einer von euch noch helfen.....
    Danke

  • Wir hatten im Februar genau das selbe Problem. Eine Hundehaltung wurde trotz Zustimmung der Nachbarn nicht geduldet, die endgültige rechtliche Lage sagt auch, dass der Vermieter entscheiden darf, auch wenn schon ein anderer Hund im Haus lebt.
    Wie wirs gemacht haben?
    Wir sind in ner Hau-Ruck-Aktion 6 Wochen vor der Hochzeit, ich mit Bänderriss noch umgezogen..........

  • Ja die lieben Vermieter. Da Angie ja auch eine echt Süße ist wie wär´s denn wenn ihr ein Hübsches Bild von euch 3en an die Genossenschaft schickt? Ich hab das bei meinen Wohnungssuchen immer so gehandhabt das ich ein Bild geschickt habe, einen Gesundheitsattest vom TA und natürlich der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung in der auch evtl. Mietschäden übernommen werden. Aber da ihr rechtlich ja noch keine Besitzer seit, ist das natürlich bissl schwieriger...Erzählt doch ein wenig von Angie´s Geschichte, oder evtl habt ihr die Möglichkeit Sie mal lieve vorzustellen?! vielleicht hilft´s ja. Bei welcher Genossenschaft seid Ihr denn? Evtl kenn ich da jmd. der jmd. kennt...weist schon ;)

  • Ich bin ja auch Dresdnerin...weiß ja nun leider nicht von welcher Genossenschaft du redest.


    Würde eigentlich auch davon ausgehen, dass ein Hund erlaubt ist wenn bereits ein anderer Hund im Haus lebt. Habe mit der Gagfah da allerdings auch schlechte Erfahrungen gemacht, die haben uns eine Besichtigung wegen geplanter Haltung eines Dackels abgesagt - es würden schon zu viele Hunde dort wohnen.


    Notfalls würde ich einen Umzug in Kauf nehmen...zu zweit auf 27m² ist ja wahrscheinlich eh nicht die beste Lösung.

  • Ich schreibe mal wie es bei uns hier in A gehandhabt wird und wie es die hiesigen Gerichte entschieden haben.


    1. Was steht im Mietvertrag ?
    2. Wenn es heißt: Tierhaltung verlangt die Zustimmung des Vermieters, dann musst du fragen !
    3. Wenn in der gleichen Wohnanlage bereits Hunde vorhanden sind, so kann der Vermieter euch die Hundehaltung nicht ohne triftige Begründung verbieten. Gerade bei Genossenschaften gilt: Alle Mitglieder sind gleich und haben die gleichen Rechte und Pflichten.
    4. problematisch kann es werden, wenn einer der Mitmieter auf die Idee kommt, es handle sich um einen sogenannten Listenhund. Dann seid ihr in der Bringpflicht und müsst beweisen, dass ihr den Sachkundenachweis habt und auch ein Gutachter muss erklären, dass von dem Tier keine Gefahr für andere Mieter ausgeht. Selbst dann kann der Vermieter sich aber noch winden, wenn er argumentiert solche Hunde würden zB die Nachbarn im Nebenblock ängstigen.


    Fazit:
    Frag bei der Genossenschaft an.
    Bleib höflich - sage gerne, dass die anderen Mieter nichts dagegen haben und die jeden gefragt hast.
    Verweise darauf, dass im Haus bereits 2 Hunde leben.
    Macht euch darauf gefasst, dass zwar die Mitmieter momentan nichts dagegen haben -
    aber bei Regen, wenn der Hund "müffelt" die Pfotenabdrücke im Lift zu sehen sind, der Fellwechsel ansteht usw _
    sich ganz schnell die Meinung der lieben NAchbarn ändern kann.


    Die meisten Genossenschaften (wir hier auch) handhaben es dann nämlich folgendermaßen:


    Wir erteilen die Genehmigung unter der Voraussetzung, dass das Tier keine anderen Mieter durch Gebäll oder Geruch usw stört.


    Viel Glück !

  • Würde es auch so machen wie von Ashera vorgeschlagen, ein schönes Bild, evtl mehrere (am besten mit treuem Blick :D ) und einem netten Text darunter an die Genossenschaft schicken, dazu noch die Unterschriftenliste, der Vermerk das ihr eine Haftpflicht abschließen werdet und ihr auch den Nachweis dazu schicken werdet, sodass eventuell auftretende Schäden von euch bzw der Versicherung bezahlt werden und dann hoffen, das die Genossenschaft zustimmt.


    Ich drücke euch die Daumen, weiß selber wie enttäuschend ein Nein sein kann, wir sind vor Jahren aus dem selben Grund umgezogen, auch wenn der Hund selber erst viel später einzog.


    Übrigens, der Dobermann ist ja kein Listenhund, muss also der Vermieter überhaupt von der Rasse erfahren? Ich denke mal in diesem Fall geht es ja um den Dobi und nicht um den Schäferhund.
    Wenn ihr also um eine Genehmigung bittet, dann doch mit Foto etc und nur die Beschreibung Schäferhundmischling.

  • Zitat


    Übrigens, der Dobermann ist ja kein Listenhund, muss also der Vermieter überhaupt von der Rasse erfahren? Ich denke mal in diesem Fall geht es ja um den Dobi und nicht um den Schäferhund.
    Wenn ihr also um eine Genehmigung bittet, dann doch mit Foto etc und nur die Beschreibung Schäferhundmischling.


    Ich denke die Genossenschaft weiß schon davon...aber für mich wäre Angie auch eher ein Schäferhund - Labrador - Mix.

  • Zitat


    Ich denke die Genossenschaft weiß schon davon...aber für mich wäre Angie auch eher ein Schäferhund - Labrador - Mix.


    Hm in diesem Fall hätte ich mich als Mieter dann der Meinung der Genossenschaft angeschlossen und mich dann doch für einen anderen Hund entschieden. Dann halt einen lieben Schäferhundmischling. :roll:


    Das der Hund genau der gleiche ist wie vorher, muss die Genossenschaft ja nicht Wissen, umbenennen kann man einen Hund schnell und ein Bild gesehen hatten die dann ja bis dahin auch noch nie gesehen. :D

  • Zitat

    Hm in diesem Fall hätte ich mich als Mieter dann der Meinung der Genossenschaft angeschlossen und mich dann doch für einen anderen Hund entschieden. Dann halt einen lieben Schäferhundmischling. :roll:


    Sehr gut, sehr gut :lol: . Ansonsten würde ich mir von den Tierheimleuten vll. noch einen netten Zettel schreiben lassen, wo der Hund so gut beschrieben wird wie sie ihn dir auch beschreiben. Dazu, dass man von eurer Eignung als Hundehalter überzeugt ist. Vielleicht hilft das auch noch etwas.

  • Danke danke für eure schnellen Antworten,


    wir haben die Unterschriftenliste mit Bildern gehabt und die nach dem Motto "Hallo, mein Name ist Angie..." geschrieben, der Hund hat also "selbst" geschrieben sozusagen.
    Wir haben uns vom Tierheim ein Schreiben geben lassen, in dem die Rasse / Größe usw. und ihr Verhalten drinstanden. Und wir haben selber so ne Art Argumentsammlung aufgesetzt, in der Hoffnung, dass die uns wenigstens probehalber ne Genehmigung erteilen würden! NIX!
    Wir wurden mit Aussagen wie "So ein Hund passt nicht in das Haus" und auf das Argument Wohnungsgröße stellt kein Problem dar (wie es uns das Tierheim gesagt hat) kam "Dem Tierheim gehört auch nicht das Haus"....


    Ich lese in den Urteilen immer wieder davon, dass eine Ablehnung richtig ist, wenn "sachliche Gründe" dafür sprechen. Ich glaube nicht, dass die Aussagen von der Wohnungsgenossenschaft sonderlich sachlich sind.


    Wir sind im Übrigen bei der Sächsischen Wohnungsgenossenschaft Dresden (SWGD).


    Das Tierheim scheint sehr überzeugt von uns zu sein, denn die ganze Sache mit der Genehmigung zog sich ca. 3 Wochen hin und wir wurden bis gestern immer wieder vertröstet, schließlich sagte eine der Vorstandsmitglieder vom Tierheim, wenn die uns wieder vertrösten sollten "Nehmen Sie den Hund einfach mit!"

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