Probleme mit Vermieter wegen Chihuahua-Haltung
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Hallo!
Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche, bekomme aber keine Wohnung, da ich immer angab einen kleinen Hund zu haben. Ich wohne in Köln, und leider gibt es immer noch 50 andere Bewerber, die keinen Hund haben, und dann den Vorzug bekommen. Weil meine alte Wohnung gekündigt war und ich keine neue bekam, bin ich erstmal vorübergehend zu meinem Freund gezogen. Er hatte auch direkt im Mietvertrag geschaut, ob Haustiere erlaubt seien. Dort stand, dass Haustiere generell erlaubt sind, jedoch die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden soll. Verboten seien nur Kampfhunde, sowie Hunde mit einer Schulterhöhe über 60 cm.
Da ich ja grad nur vorübergehend hier wohne (nichtmal meine Möbel stehen hier, ich habe sie in einer Lagerbox untergebracht), also quasi zu Besuch bin, haben wir dem Vermieter nicht Bescheid gegeben. Rechtlich gesehen darf Besuch bis zu 8 Wochen bleiben, ohne dass man es dem Vermieter melden muss, und ich bin jetzt gerade mal 3 Wochen hier.Jetzt bekamen wir einen Brief, der Hausmeister hätte mitgeteilt, dass ein zweiter Name am Briefkasten angebracht worden sei und ein Hund gehalten würde. Und dass mein Freund bei Einzug auf dem Selbstauskunftsbogen mitgeteilt worden wäre, dass Hunde und Katzenhaltung verboten sei.
Ich habe nun viel gegoogelt und herausgefunden, dass Chihuahuas mietrechtlich gesehen, Kleintiere sind. Hierbei geht es nicht darum, dass Chihuahuas Hunde sind, sondern lediglich um das Schmutz-/Abnutzungs-/Gefahr-/Belästigungsrisiko. Das Landgericht Kassel und das Landgericht Düsseldorf entschieden in ihren Urteilen, dass Zwerghunde zu den Kleintieren gezählt werden müssen und sie somit generell erlaubt sind, auch ohne Zustimmung des Vermieters.
Hat der Vermieter denn da jetzt eine Handhabe? Zumal ich ja auch nur vorübergehend hier bin und im Mietvertrag Haustiere ja prinzipiell erlaubt sind.
Mein Freund hat Angst, dass er gekündigt wird, wenn ich nicht schnell eine Wohnung finde. Und ich habe Angst keine Wohnung zu finden, weil ich den Hund habe. -
- Vor einem Moment
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Hi
hast du hier Probleme mit Vermieter wegen Chihuahua-Haltung* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Hi,
scheiß Zwickmühle.
Hoffe du findest schnell ne Bleibe für dich und Mini Hundi.
*daumen drück* -
Ich würde mal beim Mieterschutzbund (*klick*) nachfragen, oder bei einem Anwalt mal nachhören.
Vielleicht kannst du (oder eher dein Freund) dem Vermieter/der Hausverwaltung mal einen netten Brief schreiben, und erklären, das diese Situation nur übergangsweise dort wohnst. Macht die Hausverwaltung weiter Probleme, dann würde ich mit dem Wissen, was ich vom Anwalt/Mieterschutzbund habe, ankommen, die Gerichtsurteile, etc.
Aber es so weit kommen zu lassen ist natürlich nicht wünschenswert ..LG und viel Glück!
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Hi,
wenn Dein Freund beim Einzug ein Hundehaltungsverbot erhalten hat, kann der Vermieter auch einen Hund verbieten, der einem auf unbestimmte Zeit eingezogenem Mitbewohner gehört.
Wenn Du wirklich innerhalb des nächsten Monats wieder ausziehst, kann der Hund jedoch nicht verboten werden.
Das ein Chi als Kleintier gilt, wird immer wieder fälschlicherweise aufgrund eines einzigen Gerichtsurteils (bei dem es übrigens um einen Yorkie ging) angegeben, in 99% der Fälle gilt er genauso als Hund wie jeder andere auch.
LG von Julie -
zunächst mal gilt es abzuklären, ob nun hundehaltung generell erlaubt ist - oder nicht.
wenn dein freund etwas unterschrieben hat, wo draufsteht, dass er weiss, dass hundehaltung nicht erlaubt ist - dann ist das bindend. allerdings - eine einschränkung gibt es: wenn im haus mehrere andere hunde leben und eben generell da nichts dagegen spricht - dann wirds wohl schwierig, einem einzelnen mitmieter die hundehaltung zu verbieten - das wär allerdings mal wieder so eine knifflichkeit, wo man wohl um einen rechtsstreit nicht drumrum kommt.
wenn du sowieso nur als "besuch" dort bist - dann hat der vermieter wenig handhabe - das würde ich als erstes mal aufklären - in einem möglichst ruhigen und sachlichen ton. natürlich schaut es erstmal so aus, als wärst du dort eingezogen - wenn dein name am briefkasten steht...
die von dir genannten gerichtsurteile "Landgericht Kassel und das Landgericht Düsseldorf" werden zwar immer wieder gern herangezogen - grad wenns um kleinhunde geht - aber ein anderes gericht könnte anders entscheiden.
da müsste man mal durch ein paar instanzen gehen um einen aussagekräftigen präzedenzfall zu schaffen - denn es gibt genausoviele urteile in denen die hundehaltung generell versagt wurde - auch bei kleinhunden. das sind stets einzelfallentscheidungen bis jetzt.
ich wünsch dir, dass du bald eine eigene wohnung findest - viel glück!
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Zitat
Hi,
wenn Dein Freund beim Einzug ein Hundehaltungsverbot erhalten hat, kann der Vermieter auch einen Hund verbieten, der einem auf unbestimmte Zeit eingezogenem Mitbewohner gehört.
Wenn Du wirklich innerhalb des nächsten Monats wieder ausziehst, kann der Hund jedoch nicht verboten werden.
Das ein Chi als Kleintier gilt, wird immer wieder fälschlicherweise aufgrund eines einzigen Gerichtsurteils (bei dem es übrigens um einen Yorkie ging) angegeben, in 99% der Fälle gilt er genauso als Hund wie jeder andere auch.
LG von JulieHi Amanhe,
aber das stand ja nur auf dem Selbstauskunftsbogen.. Mich wundert, dass im Mietvertrag was ganz anderes steht. Und ist der Mietvertrag rechtlich gesehen nicht entscheidender als so ein Selbstauskunftsbogen?
Ich habe folgendes beim deutschen Mieterbund gefunden:
Yorkshireterrier: Hunde mit winzigen Ausmaßen sind immer erlaubt und gelten als
Kleintiere.
Chihuahuas: Winzling-Hund, als Kleintier immer erlaubt. Belästigungen für
Nachbarn sind nicht zu erwarten.Stimmt es also nicht?
Ansonsten hab ich im Netz das Urteil über den Yorkshire vom LG Kassel gefunden, aber noch ein weiteres vom LG Düsseldorf. Also schonmal 2 Urteile, und das, was auf der Seite des Deutschen Mieterbundes steht.Ich weiß, das Beste wäre, so schnell wie möglich eine Wohnung zu finden... Aber ich befürchte, dass sich das noch ziehen kann. Was soll ich denn machen, wenn ich wegen des Hundes keine Wohnung kriege? Ich bin ja erstmal auf die Wohnung meines Freundes angewiesen...so ein Dilemma.
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Zitat
zunächst mal gilt es abzuklären, ob nun hundehaltung generell erlaubt ist - oder nicht.
wenn dein freund etwas unterschrieben hat, wo draufsteht, dass er weiss, dass hundehaltung nicht erlaubt ist - dann ist das bindend. allerdings - eine einschränkung gibt es: wenn im haus mehrere andere hunde leben und eben generell da nichts dagegen spricht - dann wirds wohl schwierig, einem einzelnen mitmieter die hundehaltung zu verbieten - das wär allerdings mal wieder so eine knifflichkeit, wo man wohl um einen rechtsstreit nicht drumrum kommt.
Leider wohnt im Haus kein weiterer Hund, und im Haus wohnen ausschließlich ältere alleinstehende Damen ohne Kinder, die sich schon beschweren, wenn man die Tür zu laut zu gezogen hat. Außerdem schließen sie den ganzen Tag über die Haustür unten zu, aus Angst vor Einbrechern - mein Freund tat es nicht und wurde sofort von den alten Damen ermahnt. Heißt- das Klima ist nicht das Entspannteste.... deshalb wurde ja auch direkt nach 2 Wochen gemeldet, dass ich hier eingezogen sei und ein Hund gehalten wird. Sehr unangenehm!
Ist der Selbstauskunftsbogen auch bindend, wenn im Mietvertrag was ganz anderes zur Tierhaltung steht? Mich wundert, dass das so widersprüchlich ist...
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Ob da der Mietvertrag alleine zieht ist fraglich.
Wenn der Vermieter ganz böse ist könnt er argliste Täuschung bringen un Dein Freund hätte nen riesen Problem am Hals.
Der Selbstauskunftsbogen gibt ja Auskunft über den Mieter. Wünscht sich der Vermieter nen andren kann er unliebsame Eventuellmieter gleich absägen weil ihm die Antworten net passen.Ist einfacher als nachher einen aus der Bude zu werfen ^^Ein Besucher hat eigentlich auch keinen Namen am Briefkasten. Drum würd für mich der Besuchshund auch net durchgehn. Namen am Kasten = offizieller Wohnort weil da sicher die Post zugestellt wird.
Ich würd einfach mal nett mit dem Vermieter/der Gesellschaft reden und die Lage schildern und auch gleich "Beweise" vorlegen das Du dich um eine eigene Bude bemühst und die Whg Deines Freundes wirklich nur als Notunterkunft dient.Mich persönlich wundert aber ehrlich gesagt das Du mit nem Chi nix findest..
(Und als Kleintiere zählen wohl i.d.R. nur Tiere die im Käfig sitzen. So hat's zumindest unser alter Vermieter gesagt) -
Zitat
Ob da der Mietvertrag alleine zieht ist fraglich.
Ein Besucher hat eigentlich auch keinen Namen am Briefkasten. Drum würd für mich der Besuchshund auch net durchgehn. Namen am Kasten = offizieller Wohnort weil da sicher die Post zugestellt wird.
Ich würd einfach mal nett mit dem Vermieter/der Gesellschaft reden und die Lage schildern und auch gleich "Beweise" vorlegen das Du dich um eine eigene Bude bemühst und die Whg Deines Freundes wirklich nur als Notunterkunft dient.Mich persönlich wundert aber ehrlich gesagt das Du mit nem Chi nix findest..
Dann mach ich den Namen am Briefkasten wieder ab- und bin dennoch rechtlich gesehen erstmal nur Besuch, weil ich hier erst 3 Wochen bin. Aber verstehe natürlich, dass es auf die Hausverwalung erstmal so wirkt, als wäre hier jemand eingezogen.
Tja, in Köln ist es wirklich schwierig eine Wohnung zu bekommen, sogar ohne Hund. Und MIT ist es eine Katastrophe... Es gibt zuviele Interessenten!
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Mach doch für deinen Hund mal einen "Bewerbungsbogen", wenn du auf Wohnungssuche gehst. Ich wollte mit meinem besten Freund eine WG gründen und deswegen haben wir uns bei einer Wohnungsbaugesellschaft nach Wohnungen erkundigt. Natürlich hab ich auch den Hund erwähnt. Sie baten mich um ein kurzes Schreiben, schön wäre mit Foto, in dem ich erzähle, was das für ein Hund ist. Ich habe dann eine richtige kleine Mappe zusammengestellt: Kopie vom Impfpass als Nachweis, dass der Hund alle vorgeschriebenen Impfungen hat, Kopie vom Hundesteuerbescheid, um zu belegen, dass der Hund angemeldet ist und eine Kopie der Versicherungsunterlagen als Nachweis, dass ich eine Hundehaftpflicht habe, dazu ein Schreiben, was ich für einen Hund habe, dass er sehr ruhig ist, freundlich zu allen Menschen und anderen Lebewesen und vor allem Kindern. Beigelegt habe ich zwei Fotos, eins von ihm allein und eins, auf dem mein kleiner Neffe den Hund im Arm hat. Davon war die Dame bei der Gesellschaft richtig begeistert und wir hätten ohne Probleme eine Wohnung bekommen können, allerdings haben wir nichts passendes in unserer Preisklasse in einer Gegend gefunden, in der wir hätten wohnen wollen, deswegen bin ich immer noch in meiner alten Wohnung. Hunde sind laut meinem Mietvertrag übrigens verboten, allerdings wohnen hier viele Hunde und mit Othellos "Portfolio" hat er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen
Ich wünsch dir viel Erfolg bei der Wohnungssuche!
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