Probleme mit Vermieter wegen Chihuahua-Haltung
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Also, ich hab jetzt ein Schreiben aufgesetzt, dass ich vorübergehend zu Besuch bin und das Namensschild angebracht habe, weil ich wichtige Post erwartet hatte. Es aber gern entferne, wenn sie es wünschen. Desweiteren habe ich erklärt, dass es mein Hund ist und er auch nur vorübergehend mit mir hier ist. Ich hab dann nochmal auf den Mietvertrag hingewiesen (-->Haustiere grundsätzlich erlaubt bis auf große Hunde) und erklärt, dass es ein Chihuahua ist, der 1900 Gramm wiegt. Und dass Chihuahuas laut "Deutschem Mieterbund" als Kleintiere gelten. Ich hab das alles nett geschrieben und warte jetzt mal auf die Reaktion.
Kompliziert wird es dann wohl erst, wenn ich die 6-8 Wochen Besuchsgrenze überschreite.
Ich geb euch Bescheid, sobald ich Antwort habe! -
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Ich würde da auch nicht "1 Hund" hinschreiben, sondern "2kg Chihuahua". :D[/quote]
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Also, sofern im Mietvertrag auf die Selbstauskunft verwiesen wird o.ä. gehört diese tatsächlich zum Mietvertrag und gilt als Nebenabrede. Viele Vermieter machen es jetzt so, da es immer wieder vorkommt, dass Mieter falsche Angaben zu Vorvermietern, Schulden, Einkünften etc. machen. Ist die Selbstauskunft Grundlage für den Mietvertrag und wird im Mietvertrag auf diese verwiesen hat der Vermieter vor Gericht bessere Chancen mit dem Vorwurf der Täuschung.
Was der Mieterbund sagt ist nicht unbedingt immer das Richtige. Genauso verhält es sich aber auch mit Aussagen des Haus- und Grundbesitzervereins. Meist stimmt irgendwas in der Mitte, den jeder zieht sich aus der Rechtssprechung das was für ihn grade günstig ist.
Hier wurde ja schon geschrieben, dass Urteile von Amtsgerichten etc. nicht sehr aussagekräftig sind. Selbst an einem Amtsgericht kann ein anderer Richter ein anderes Urteil abgeben. So lange kein BGH-Urteil vorliegt hat man keine Rechtsicherheit.Ich finde im übrigen nicht, dass beim Yorkie oder Chi keine Belästigungen für die Nachbarn zu erwarten sind - die können genauso bellen, in den Hausflur pinkeln oder gar beißen. Sorry, aber auch Kleinhunde sind keine Zwergkaninchen oder Fische. Meine persönliche Erfahrung ist, dass eher kleinere Hunde grade durch Bellen zur Belästigung werden als große Hunde. Das geht jetzt in keinster Weise gegen Deinen Hund, nur habe ich in Fällen von Lärmbelästigung mehr Beschwerden gegen Kleinhundehalter auf dem Tisch.
Das mit dem Briefkasten ist echt blöd gelaufen und zwar vor allem für Deinen Freund – der er kann hier als Mieter richtig Ärger bekommen wegen unerlaubter Untervermietung und unerlaubter Hundehaltung. In so einem Fall wie bei Euch, wäre es nicht verkehrt den Vermieter VORHER zu informieren, dass man für ca. 8 Wochen Besuch mit Hund haben wird und direkt anzufragen ob das Namensschild übergangsweise am Briefkasten ergänzt werden kann bzw. selbst eine c/o-Anschrift anzugeben, damit entfällt die Notwendigkeit des Namensschilds. Jetzt ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und man kann es dem Vermieter nicht verübeln wenn er der Aussage mit dem Besuch nicht unbedingt Glauben schenken wird.
Wenn Du Dir sicher bist, dass Dein Hund ruhig und gut erzogen ist, dann biete einem Vermieter doch Probewohnen für den Hund an. Sprich, wenn es in einem Zeitraum von einem halben Jahr Beschwerden gäbe (und mit Beschwerden ist nicht gemeint dass ein Nachbar mal beim Vermieter angerufen hat, sondern ein wirkliches Lärmprotokoll was nachweist, dass der Hund bspw. 2 Stunden am Tag durchbellt) kann die vorläufige Hundehaltergenehmigung entzogen werden und Dir bleiben 3 Monate um den Hund abzugeben. Dies entspricht dann genau Deiner Kündigungsfrist und Du könntest ausziehen so es denn notwendig werden sollte.
Ich weiß dass der Wohnungsmarkt in Köln hart umkämpft ist, daher wünsche ich Dir viel Glück.
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Hi Janosch,
im Mietvertrag wird nicht auf die Selbstauskunft verwiesen. Ich habe nachgeschaut. Und mein Freund hat bei der Selbstauskunft nicht getäuscht, da er selbst gar kein Haustier hat und auch ich noch gar keinen Hund hatte, als er hier damals einzog.
Wie auch immer, der Vermieter untersagt es und da kann man anscheinend nichts machen. Leider habe ich wegen des Hundes noch immer keine Wohnung bekommen... Habe inzwischen schon 15-20 Wohnungen zugesagt und immer hieß es "oh, ach Sie haben einen Hund... nein, das wollen wir nicht". Trotz Foto als Beweis wie klein er ist, und trotz Haftpflichtversicherung. Am 11.01. läuft die Besuchszeit bei meinem Freund aus, so dass ich dann quasi auf der Straße stehe. Ich bin total verzweifelt.... Ich habe eine Festanstellung und verdiene sehr gut, daran liegt es also nicht. Vielleicht muss ich in eine andere Stadt ziehen oder erstmal aufs Dorf. Dabei will ich gar nicht zweimal umziehen. Aber scheinbar gibt es keine andere Möglichkeit.
Immerhin hat der Vermieter seine Zustimmung bis zum 11.01. erteilt >> für die Dauer des Besuchs von 8 Wochen.
Übrigens bellt mein Chi nur, wenn geklingelt wird, und das trainiere ich ihm grad ab.
Man kriegt echt nichts mit von ihm. Ich sehe schon, das ist alles eine riesige Grauzone. Aber ist es nicht so, dass die Interessen des Vermieters gegen die des Mieters gestellt werden? Älteren Menschen kann man doch z.B. keinen Hund untersagen. Oder schwer depressiven Menschen. Mein Freund und ich können kein Kind zusammen bekommen, für mich ist der Hund wie mein Kind... -
achso, nochwas- er ist so klein, dass er keine Treppen steigen kann, also trage ich ihn durchs Treppenhaus. Also fällt das mit dem Pinkeln weg. Und vom Arm aus eine Nachbarin anzufallen und zu beißen, stell ich mir auch nicht so einfach vor. Das Gute ist auch, dass er Menschen ausnahmslos mag!
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Naja, ist halt trotzdem ein Hund. Auch kleine Hunde können Sachen zerstören und/oder andre Mieter wollen dann vllt. auch einen. Dann ist's wieder unfair weil die keinen kriegen, dann gibt's Stress mit dem Vermieter etc. etc.
Bleibt Dir nur zu wünschen das Du an nen hundefreundlichen Vermieter gerätst der mit dem Chi kein Problem hat.
Und auf dem Land ist's garnet soooo schlimm wie immer alle sagen -
Zitat
Am 11.01. läuft die Besuchszeit bei meinem Freund aus, so dass ich dann quasi auf der Straße stehe. Ich bin total verzweifelt....
Das ist wirklich sehr ärgerlich. Hast Du Dich mal nach WGs umgeschaut - so als Überbrückung, bis Du eine Wohnung gefunden hast - denn soweit ich mitbekommen habe, findet sich da eher was auch mit Hund?!
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Zitat
Hi Janosch,
im Mietvertrag wird nicht auf die Selbstauskunft verwiesen. Ich habe nachgeschaut. Und mein Freund hat bei der Selbstauskunft nicht getäuscht, da er selbst gar kein Haustier hat und auch ich noch gar keinen Hund hatte, als er hier damals einzog.
Auf die Selbstauskunft verwiesen bedeutet auch wenn da irgendwo im Mietvertrag steht „Anlagen: Selbstauskunft etc.“ Es war auch nicht so gemeint, dass Dein Freund getäuscht hätte, es ging mir darum zu erklären, warum der Vermieter heute die Selbstauskunft oftmals als Nebenabrede zum Mietvertrag gestaltet.
ZitatIch sehe schon, das ist alles eine riesige Grauzone. Aber ist es nicht so, dass die Interessen des Vermieters gegen die des Mieters gestellt werden? Älteren Menschen kann man doch z.B. keinen Hund untersagen. Oder schwer depressiven Menschen. Mein Freund und ich können kein Kind zusammen bekommen, für mich ist der Hund wie mein Kind...
Der Vermieter ist nun mal Eigentümer. Prinzipiell hat Deutschland sehr mieterfreundliche Gesetze. Aber der Vermieter darf sich halt zumindest noch die groben Eckpunkte bei einer Neuvermietung aussuchen. Also versucht er so gut wie möglich auf Nummer sicher zu gehen.
Im Übrigen kann natürlich auch älteren und schwer depressiven Menschen die Hundehaltung untersagt werden.
Hast Du denn auch größere Genossenschaften oder Wohnungsgesellschaften mit in der Auswahl? Die sind meist kompromissbereiter als ein Privatvermieter für den die Wohnung die einzige Altersvorsorge ist. Du sagst Du verdienst gut – dann biete genau das an. Die Wohnung soll 8,00 €/m² kosten – biete ihnen 8,10 €/m² an. Die wollen zwei Monatsmieten Kaution? Biete ihnen 3 Monatsmieten an. Du kannst doch ehrlich sein und sagen, dass da es satt hast weiterhin wegen dem Hund abgelehnt zu werden.
PS: Ich sehe grade die letzte Nachricht hier war im Dezember. Naja, ich lass meinen Text trotzdem mal stehen. Gibt’s denn was Neues? Bist Du vielleicht grade am Umziehen?
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Zitat
Du sagst Du verdienst gut – dann biete genau das an. Die Wohnung soll 8,00 €/m² kosten – biete ihnen 8,10 €/m² an. Die wollen zwei Monatsmieten Kaution? Biete ihnen 3 Monatsmieten an. Du kannst doch ehrlich sein und sagen, dass da es satt hast weiterhin wegen dem Hund abgelehnt zu werden.Das ist in Köln nicht so einfach. Meist sind es Massenbesichtigungen, bei denen man zu keinem persönlichen Gespräch kommt. Man füllt einfach nur eine Selbstauskunft aus, so wie 50 andere auch. Und das geht dann als Stapel an den Vermieter, der gar nicht vor Ort war.
In Köln liegt der qm-Preis in zentraler Wohngegend bei ca. 11,- Euro pro m² kalt. Bei sehr schönen Wohnungen in guter Lage geht es sogar bis 12,- oder 13,- pro m² kalt. Ich verdiene zwar gut, aber um dann zb. 13,50 Euro anzubieten, müsste ich mich räumlich extrem begrenzen. Ich finde 11,- schon ziemlich teuer...
So, aber mal ganz abgesehen davon: ES GIBT GUTE NACHRICHTEN!
Ich habe mich auf eine Anzeige gemeldet, in der die Vormieterin einen extrem hohen Abstand für Küche, zwei Schränke und die aufwendige Renovierung der Wohnung forderte. Mehrere Tausend Euro.. Der Deal war, dass man dafür als alleinige Nachmieterin vorgeschlagen würde, also konkurrenzlos! Ich ahnte, dass sich wahrscheinlich nicht soviele auf so eine hohe Zahlung einlassen würden, sagte zu und bekam die Wohnung!! Ich erfuhr von der Vormieterin, dass die Nachbarn einen Hund haben! Juhu. Zwar sagte mir die Vermieterin dann im Gespräch, dass sie Hunde nur duldet und mir deshalb keine schriftliche Genehmigung gibt, aber immerhin!
Und das Beste ist, dass die Wohnung die schönste ist, die ich in den gesamten 5 Monaten der Suche besichtigt habe! Ich bekam sie kurz bevor die Galgenfrist des Vermieters meines Freundes endete. GLÜCK gehabt!!!! :)Vielen Dank für eure Anteilnahme und die Hilfe!
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