Bei Rauferei in Hand gebissen
-
-
Im Endeffekt wird es darauf ankommen ob er beim Arzt war und gesagt hat das es ein Hund war , und wenn ja, welcher. Ist das der Fall, wird man auf dich zukommen. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Versicherungen da sehr sehr schnell sind und versuchen sich ihre Behandlungskosten wieder zu holen.
Das mit dem "war selbst Schuld, braucht ja nicht dazwischen zu gehen", sehe ich übrigens etwas anders. Erstmal, gerade wenn Hunde "nur dastehen und sich anstarren", kann es ganz schnell ganz gefährlich werden.
Dein "Glück" wird sein, dass er nicht nachweisen kann, wenn er denn etwas unternehmen will, dass es wirklich dein Hund war - ansonsten haftest du als Hundehalter. Wenn dir heute jemand über den Zaun steigt und dein Hund beisst, haftest du genauso, auch wenn derjenige sich ja aus "eigener Entscheidung in Gefahr begeben hat". -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Zitat
Das mit dem "war selbst Schuld, braucht ja nicht dazwischen zu gehen", sehe ich übrigens etwas anders. Erstmal, gerade wenn Hunde "nur dastehen und sich anstarren", kann es ganz schnell ganz gefährlich werden.
Dein "Glück" wird sein, dass er nicht nachweisen kann, wenn er denn etwas unternehmen will, dass es wirklich dein Hund war - ansonsten haftest du als Hundehalter.Das war auch nicht meine Meinung sondern, dass die Versicherung so argumentieren wird/könnte. Und komischerweise wird ein Unterschied gemacht zwischen einem Einbrecher/einer der einfach über den Zaun klettert und einem der bei Hunden dazwischen geht. Bei Leuten die zwischen zwei Hunde gehen wird von den Versicherungen oft gesagt " Sie hätten ja nicht dazwischen gehen müssen. Und da man bei der Situation davon ausgehen konnte das etwas passieren kann, sind sie bewusst das Risiko eingegangen.". Und die kommen damit durch.
Nur neben bei ich würde in solche Situationen auch eingreifen, da sie schnell eskalieren können. Aber ich würde da anders eingreifen und nicht direkt sondern indirekt.
Wir haben zum Beispiel kein Schild das auf Hunde hinweist. Somit kann der Einbrecher, falls er uns und unsere Hunde nicht kennt oder davon weiß, nicht wissen das wir Hunde haben. Und somit geht er nicht bewusst das Risiko ein von einem Hund gebissen zu werden. Er hätte es vermuten können aber er wüsste es nicht und somit wäre er es nicht bewusst eingegangen.
Lg
Sacco -
Zitat
Das mit dem "war selbst Schuld, braucht ja nicht dazwischen zu gehen", sehe ich übrigens etwas anders. Erstmal, gerade wenn Hunde "nur dastehen und sich anstarren", kann es ganz schnell ganz gefährlich werden.
Dein "Glück" wird sein, dass er nicht nachweisen kann, wenn er denn etwas unternehmen will, dass es wirklich dein Hund war - ansonsten haftest du als Hundehalter. Wenn dir heute jemand über den Zaun steigt und dein Hund beisst, haftest du genauso, auch wenn derjenige sich ja aus "eigener Entscheidung in Gefahr begeben hat".Ich frage mich, wieso sich dieses Gerücht so hartnäckig hält Ja, grundsätzlich ist die Tierhalterhaftung verschuldensunabhängig, dennoch wird eine Haftungsquote abhängig von der Mitverursachung des Geschädigten erstellt - und wenn jemand bei mir einbricht, kann man durchaus von Mitverursachung reden... Also Haftung ja, aber nicht 100%
-
Ich habe erst letztens in unserer Tageszeitung gelesen, dass es ein Urteil gibt, welches besagt, dass wenn man zwischen 2 sich raufende Hunde greift, bewusst das Risiko eingeht, gebissen zu werden und dass man in solch einem Fall keine Ansprüche auf Schadensersatz/schmerzensgeld hat.
Allerdings ist diese Zeitung schon im Kamin gelandet und ich kann meine Aussage nicht mit einem Aktenzeichen bekräftigen -
Hier hat es sich aber nicht um eine Beisserei gehandelt, sondern wenn ich das richtig sehe, hat einer der beiden Hunde gebissen, schon nachdem das fixieren beendet war.
-
-
Zitat
Ich habe erst letztens in unserer Tageszeitung gelesen, dass es ein Urteil gibt, welches besagt, dass wenn man zwischen 2 sich raufende Hunde greift, bewusst das Risiko eingeht, gebissen zu werden und dass man in solch einem Fall keine Ansprüche auf Schadensersatz/schmerzensgeld hat.
Allerdings ist diese Zeitung schon im Kamin gelandet und ich kann meine Aussage nicht mit einem Aktenzeichen bekräftigenJup, dass nennt sich irgendwie Haftungsausschluss o.ä.
Bei sowas musst du dann immer beweisen, dass die eigentliche Beißerei schon zu ENDE war etc..
Ich stehe da selbst vor einem ähnlichen Problem, allerdings handelte es sich nicht um ein Loch im Bein, sondern mehrere Löcher in der Hand mit bleibenden Nervenschaden und da ist auch mein Anwalt hinterher..Man muss Zeugen benennen können, deren Aussagen vorlegen etc. sonst wird die gegnerische Haftpflicht wohl auf 50/50 beharren und auf das Eigenrisiko pochen.
-
Zitat
Das mit dem "war selbst Schuld, braucht ja nicht dazwischen zu gehen", sehe ich übrigens etwas anders. Erstmal, gerade wenn Hunde "nur dastehen und sich anstarren", kann es ganz schnell ganz gefährlich werden.
Dein "Glück" wird sein, dass er nicht nachweisen kann, wenn er denn etwas unternehmen will, dass es wirklich dein Hund war - ansonsten haftest du als Hundehalter. Wenn dir heute jemand über den Zaun steigt und dein Hund beisst, haftest du genauso, auch wenn derjenige sich ja aus "eigener Entscheidung in Gefahr begeben hat".Wenn man ins Halsband greift und daran zieht, geht die Bombe auf jeden Fall hoch. Wenn 2 Hunde sich anstarren greift man nicht rein, sondern geht weg.
-
Zitat
Wenn man ins Halsband greift und daran zieht, geht die Bombe auf jeden Fall hoch. Wenn 2 Hunde sich anstarren greift man nicht rein, sondern geht weg.
Ja ne, und wenn man munter fixieren laesst passiert garnix
Erinnert mich fast an die Antworten aus dem lustigen BH-Sachkundenachweis...
jegliche Loesung lautet meistens - tauschen sie Adressen aus und lassen sie dem Schicksal seinen lauf.
-
Nö, ist einfach Erfahrung von mir und meinen Trainern. Fixierende Hunde können selbst aus der Situation rausgehen. Sobald der Mensch reingreift, eskaliert es immer.
-
Wenn die Situation schon so geladen ist, moechte ich ehrlich gesagt bezweifeln, dass sich das alles von selbst in Wohlgefallen auflloest.
Ausserdem glaube ich schon, dass es fuer den TS im Fall der Faelle (der ja bis jetzt noch nicht eingetreten ist) schon einen Unterschied macht, ob jemand in eine, sich schon im Gange befindliche Beisserei langt und dann gebissen wird, oder ob er sich (wie hier beschrieben) zwischen zwei Hunde stellt, seinen eigenen am Halsband nimmt und dann ploetzlich Zaehne in der Hand hat.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!