Hundebesitzern geht schlecht mit Hund meiner Freundin um!
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So, ich habe mich jetzt mal bei meiner Freundin weiter erkundigt,
und habe mir den Vertrag, den sie über ihren Hund mit der Besitzerin
abgeschlossen hat, zukommen lassen. Diesen kopiere ich mal hier rein.Edit by Mod: Bitte keine privaten Dokumente veröffentlichen!
So, und meine Freundin, also als Mitbesitzerin ist einfach der Meinung, dass die Hündin
gar nicht für die Zucht geeignet ist, und dass sie auf den Ausstellungen immer leidet,
und die Besitzerin sich einen Scheiß um ihr Wohlsein kümmert...Deshalb nochmal die Frage: Was kann meine Freundin gegen sie unternehmen, bzw.
an welche Stellen kann sie sich wenden?Würde mich weiterhin über Hilfe freuen!
Liebe Grüße
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Hi
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Ganz klar, deine Freundin kann leider gar nicht unternehmen, solange die Hündin zuchtfähig ist, sie kann hoffen, das die Hündin nicht zuchtfähig ist, dann würde sie automatisch zur Eigentümerin werden.
Im Originalvertrag sind aber nicht die ganzen Rechtschreibfehler enthalten, oder?Ich kann nicht verstehen, wie man solch einen Vertrag unterschreiben kann.
Alleine was die Hündin auch für einen Stress mitmachen muss, wenn ich schon lese, die Geburt und Aufzucht findet bei der Besitzerin statt...Ist ne tolle (neue?) Masche, man verdient Geld mit dem Verkauf der Welpen, hat aber keinerlei ausgaben vor der Trächtigkeit im Sinne von Futter/Steuer/Tierarztkosten und auch nach dem Verkauf der Welpen.
Ehrlich für die Hündin tut es mir Leid. :/ -
Fährt deine Freundin mit zu Ausstellungen?
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Ich wüsste nicht, was deine Freundin da machen könnte - außer es im Guten bei der Züchterin zu versuchen.
Deine Freundin kann ja meinen, dass die Hündin nicht zur Zucht taugt, aber es obligt im Endeffekt nicht ihr, das zu entscheiden. Es wird ja ne Zuchttauglichkeitsprüfung geben, oder? Und wenn da der Prüfer sagt, die Hündin ist zuchttauglich, dann ist es eben so. Wieso glaubt denn deine Freundin, dass die Hündin nicht zur Zucht geeignet ist? -
In wieweit dieser Vertrag rechtskräftig ist, müsste ein Anwalt entscheiden.
Sollte er rechtskräftig sein, kann deine Freundin oder du gar nicht' s gegen die Besitzerin unternehmen. -
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ich gehe mal davon aus, dass deine freundin den vertrag gelesen hat, bevor sie ihn unterschrieben hat und dass deine freundin ihn auch verstanden hat - sonst hätte sie ihn nicht unterschrieben.
ferner geh ich davon aus, dass sie die entsprechenden einzelheiten mit der züchterin ebenso abgesprochen hat und dass sie sich vorab sehr genau über die züchterin informiert hat - über die zuchtstätte im allgemeinen und über die art und weise, wie die züchterin mit ihren zuchthunden umgeht im besonderen.
sie wird wohl ein paarmal bei der züchterin gewesen sein, hat verschiedene züchter besucht, sich informiert und gut darüber nachgedacht, von welchem setter-züchter sie sich ihren hund holt.
welche zuchtziele die züchterin hat, welche austellungen besucht werden, wie oft und wenn die hündin in die zucht gehen sollte, wie das im einzelnen vonstatten geht.
also wusste sie - oder sollte sie wissen - was da alles auf sie zukommt. insofern wird es wohl schwierig werden, hier etwas zu machen - dann das, was du beschrieben hast, ist für sich allein gesehen noch nicht tierschutzrelevant im sinne des gesetzes.
pfoten scheren, auf ausstellungen fahren oder einen hund eher "molliger" zu halten - das allein ist kein grund, dass der tierschutz eingreift. ein rechtsanwalt könnte den vertrag unter die lupe nehmen - aber die frage ist tatsächlich: hat deine freundin ihn so wie er ist verstanden und unterschrieben?
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Den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer haben die anderen hier ja schon richtig erläutert, die Übertragung des Eigentums geht nach § 929 BGB und in § 903 BGB stehen die Befugnisse des Eigentümers.
§ 903 S. 2 BGB bezieht sich dabei auch speziell auf Tiere, wobei ich nicht denke, dass hier "besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere" missachtet werden.Als Besipiel noch zum Unterschied zwischen Besitz und Eigentum:
Ein geleastes Auto oder auch ein Auto, dass auf Raten abbezahlt wird. Der Käufer hat Sachherrschaft und ist Besitzer, im Eigentum bleibt aber zunächst der Verkäufer.
Unser Paco wurde damals von meinen Eltern gekauft, der Kaufvertrag läuft auf dem Namen meines Stiefvaters. Weder habe ich ihn abgekauft noch wurde er mir geschenkt, deshalb bleibt er im Eigentum meines Stiefvaters und ich bin lediglich Besitzerin und habe mich im Zweifelsfall an die Wünsche und Anweisungen meines Stiefvaters zu halten, da er eben Eigentümer ist. Ich dürfte den Hund z.B. nicht einfach, ohne seine Zustimmung kastrieren lassen oder weiterverkaufen.Den Vertrag finde ich in der Hinsicht ein bisschen merkwürdig, dass nur von Besitzer und Mitbesitzer die Rede ist, wer nun Eigentümer ist, erschließt sich mir daraus nicht.
Aber da der Vertrag wohl nicht gegen die guten Sitten verstößt und deshalb nichtig ist, sieht es in meinen Augen schlecht aus.
Ich wüsste so auch nicht, welcher Einwand noch den Vertrag nichtig werden lassen könnte, wenn sich nicht beide darüber einig werden.
Deshalb denke ich, dass deine Freundin sich nunmal an den Vertrag halten muss, schließlich hat sie ihn unterschrieben und den darin erwähnten Punkten zugestimmt, mal ganz davon abgesehen davon, dass ich persönlich z.B. ein Ausscheren der Pfoten nicht so tragisch finde, das müssen meine auch ertragen, ob es ihnen nun gefällt oder nicht.Ansonsten würde ich einen Anwalt über den Vetrag drüberschauen lassen, wenn ihr da doch etwas gegen machen wollt.
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Ich spekuliere mal:
Die Züchterin hat wohl eine Co-Ownerschaft!Das heißt, der Hund gehört beiden zur Hälfte und wurde mit dem Vorbehalt "verkauft", dass er eben (wenn geeignet) zur Zucht eingesetzt wird. Dazu gehören eben auch Körungen, damit der Hund im VDH zur Zucht zugelassen werden kann.
Ob das dem Hund gefällt oder nicht ist dabei oft nebensächlich!
Ich habe mal gelesen, dass das Eigentum am Tier (wenn es denn bei der Person lebt) nach 3 Jahren sowohl im Eigentum als auch im Besitz an den "Halter" übergeht auch wenn eine Co-Ownerschaft vereinbart wurde!
Ich persönlich hätte mich auf einen solchen Vertrag niemals eingelassen, denn ich mag meinen Hündin weder auf Ausstellungen noch als Zuchthündin sehen (mal davon ab, dass sie wohl eh nicht geeignet ist!).
Ich würde den Vetrag noch einmal von einem Anwalt prüfen lassen und mich zur Not auf einen Rechtsstreit einlassen.
Normalerweise sollte in dem Vertrag auch der "Umfang der Verfügung über den Hund" geregelt sein!
Eigentlich ja zum Wohle des Hundes!VG, aussiemausi!
P.S. Der Vorbehalt besteht hier als "schwebend unwirksam", solang also nicht "die Leistung" (Zuchtzulassung und Welpen) erfüllt ist, wird das Eigentum nicht über gehen! So ist zumindest meiner Meinung nach die Einschätzung. Stellt sich dri Frage, ob der Vertrag nicht sowieso grundlegend Nichtig ist! Allein der Teil in den meisten Welpen-Kaufverträgen, dass der Hund nur mit Genehmigung der Züchter weitergegeben werden darf und die Züchter ein Vorkaufsrecht haben ist rein rechtlich so nicht wirklich gültig! So genau kenne ich mich aber auch nicht aus! Sorry!
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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum immer wieder Menschen Verträge unterschreiben, wenn sie am Ende dann doch ein Problem damit haben.
Der Vertrag wurde ja gelöscht, aber ich kenne solche Verträge durchaus. Der neue Halter bezahlt dann eben nichts oder nicht viel für den Welpen, aber das Eigentum bleibt beim Züchter - häufig ist dann auch festgelegt das das Eigentum nach einer bestimmten Anzahl an Würfen auf den Halter übergeht.
Was das mit "Masche" zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht ganz - sowohl Halter als auch Züchter haben etwas davon und wenn der Hund nicht zuchttauglich wird, hat der Halter einen Hund umsonst bekommen.Das man bei den meisten Rassen für die Zuchttauglichkeit auf Ausstellungen gehen muss, ist ja nun echt kein Geheimnis. Das Fell an den Pfoten zu schneiden und den Hund nicht unbedingt superschlank zu halten, ist auch echt kein Grund für den Tierschutz, sorry.
Ich lege auch keinen Wert auf Ausstellungen, weil ich einfach keinen Spaß daran habe und mir sinnvollere Dinge vorstellen kann, aber deswegen verstoßen andere noch lange nicht gegen das Tierschutzgesetz.Wenn ich das alles nicht will, warum unterschreibe ich dann einen solchen Vertrag`?
Wenn ich mir heute einen Welpen kaufe, dann bezahle ich den vollen Preis und habe auch die vollen Rechte. Dann liegt es am Ende an mir, ob ich der Meinung bin der Hund ist zuchttauglich oder nicht und kann am Ende immernoch Absprachen treffen, dass eine Hündin evtl. mal für einen Wurf zum Züchter zurückgeht.
Wenn ich das nicht mache, dann muss ich halt auch mit den Folgen leben. -
Ich stimme bordy da zu! Das ist keine Masche, die Züchter halten sich damit einfach nur Hunde zur Zucht "bereit". Da sie aber schlecht zig Hunde halten können (oder noch besser, sie sollten es nicht), wird ein Hund eben auf diese Art in eine schöne Familie vermittelt und dann (wenn er zuchttauglich ist) auch zur Zucht eingesetzt!
Fakt ist, dass man sowas ja vorher weiß! Deswegen hätte ich mich da nicht drauf eingelassen!
Wenn es nun aber wirklich so stört, dann würde ich den Vertrag prüfen lassen! Gerade bei solchen Verträgen, die ja häufig vond en Züchter selbst aufgesetzt sind, kann man Lücken finden!
Aber bordy hat recht: der Vertrag wude ja nicht unter Zwang unterschrieben? Oder etwa doch, denn dann ist er definitiv ungültig!
VG, aussiemausi!
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